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[Kooperationskonferenz] Erster Koferenztag

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Freitag, 22. Februar 2013, 07:54

Angesichts der bisherigen Erfahrungen wäre mein Vorschlag zunächst ganz grundsätzlich abzuklären, Wortmeldungen dazu sind erwünscht, wer Interesse an einer Diplomatischen Internationalen Organisation hat und welche Vorstellungen man dazu hat wie eine solche aussehen könnte.
Ich gehe dann auch selbst voran und sage das Anturien Interesse daran hat. Neben einer internationalen Gesprächsplattform würde sich Anturien auch wünschen das der Schwerpunkt der Organisation grundsätzlich etwas anders gelagert wird. Weniger auf akute Konfliktbekämpfung, um sich werfen mit Sanktionen, rumspielen mit Friedenstruppen und großen Drohgesten und hin zu Konfliktprävention im Form von gemeinsamen Projekten, Veranstaltungen, Schlichtungen, Hilfsangeboten etc.
Ich räume aber ein das letzteres wesentlich mehr Energie und Kreativität erfordert, scheint mir letztlich aber lohnender. Außerdem kann man ersteres ja immer noch in vernünftigem Rahmen mit abdecken.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

32

Samstag, 23. Februar 2013, 19:58

Werte Exzellenzen,

ich schlage den folgenden Entwurf als neue Diskussionsgrundlage vor, welcher auf den Entwurf von Exzellenz Landerberg basiert.

Zitat


Vertrag über die Organisation für
Frieden und Zusammenarbeit (OFZ)





DIE UNTERZEICHNENDEN STAATEN,

WILLENS, den Frieden der Welt zu bewahren

UND die internationale Zusammenarbeit zu stärken,

ANERKENNEND, dass eine immer enger verbundene Welt dies erfordert,

ACHTEND, dass jeder Mensch frei und gleich geboren und mit unveräußerlichen
Rechten begabt ist,



schließen den nachfolgenden Vertrag



Abschnitt I - Grundlagen

ARTIKEL 1 – Grundsätze

(1) Ziel der OFZ ist es

a) den Weltfrieden zu wahren und zum friedlichen Zusammenleben der Völker
beizutragen

b) Lösungen für globale Probleme gemeinsam zu erarbeiten,

c) eine Plattform zu bieten, um den internationalen Austausch zu stärken und
Streitigkeiten zwischen den Staaten beizulegen.

(2) Die OFZ bekennt sich mit allen ihren Mitgliedern

a) zu den Menschenrechten, darunter zuvorderst die menschliche Würde, die jedes
Individuum besitzt ohne irgendwelche Bedingungen oder Einschränkungen.

b) der Gleichheit, Souveränität,Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit aller
Staaten,

c) zu dem Verzicht auf jedwede Gewalt oder Drohung mit Gewalt in den
zwischenstaatlichen Beziehungen, es sei denn, sie ist zur individuellen oder
kollektiven Selbstverteidigung notwendig oder nach diesem Vertrag geboten.





ARTIKEL 2 – Mitgliedschaft

(1) Ordentliches Mitglied der OFZ sind Kraft Vertrages diejenigen Staaten, die
diesen Vertrag auf der Gründungskonferenz unterzeichnet und später ratifiziert
haben.

(2) Ordentliches Mitglied der OFZ kann jedes Völkerrechtssubjekt werden, dass
die Bestimmungen dieses Vertrages anerkennt und das dazu in der Lage ist, die
daraus erwachsenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Aufnahme erfolgt durch
Beschluss der Generalversammlung mit zwei Dritteln ihrer Stimmen.

(3) Die beobachtende Mitgliedschaft wird durch die Generalversammlung an
Völkerrechtssubjekte verliehen, die dies beantragen und die in der Lage und
willens sind, diesen Vertrag zu achten und zu erfüllen. Beobachtende Mitglieder
haben das Recht an den Tagungen der Generalversammlung mit Antrags- und
Rederecht teilzunehmen. Sie haben kein Stimmrecht.



Abschnitt II – Organe



ARTIKEL 4 – Generalversammlung

(1) Die Generalversammlung besteht aus den Delegierten der Mitgliedsstaaten.
Jedes Mitglied kann sich durch bis zu drei Delegierten bei der Generalversammlung
vertreten lassen. In halbjährlichen Abständen kommen die Staats- oder
Regierungsoberhäupter der Mitgliedsstaaten zur Generaldebatte am Sitz der
Organisation zusammen.

(2) Die Generalversammlung tagt ständig am Sitz der Organisation. Die Sitzungsleitung
obliegt dem Generalsekretär.

(3) Sie kann zu allen Themen und Angelegenheiten der OFZ oder der Welt beraten
und Resolutionen verabschieden. Sie fördert die Ziele der Charta der OFZ.

(4) Die Generalversammlung trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit,
soweit nichts anderes bestimmt ist
.


Artikel 5 – Maßnahmen der
Generalversammlung



(1) Die
Generalversammlung fördert die Ziele der Charta der OFZ. Zu diesem Zwecke
bietet die Generalversammlung eine ständige Plattform des diplomatischen
Austausches.



(2) Sie kann zur Lösung
globaler Probleme oder zur Förderung der Ziele der Charta Resolutionen und
Konventionen erarbeiten und diese zur Unterzeichnung und Ratifizierung
auslegen.



(3) Die Generalversammlung
wacht über den Weltfrieden.



(4) Stellt die
Generalversammlung einen Bruch des internationalen Friedens fest, so hat sie
die Konfliktparteien zur unverzüglichen Einstellung der Feindseligkeiten
anhalten und zwischen den Konfliktparteien vermittelnd tätig zu werden.



(5) Die
Generalversammlung kann mit dem vollen Einverständnis der Konfliktparteien zur
Sicherung des Friedens die Entsendung einer Friedensmission in das
Konfliktgebiet entsenden.



Artikel 5


(1) Am Sitz der
Organisation wird ein Internationaler Gerichtshof errichtet, der in
Streitfällen zwischen Völkerrechtssubjekten über die Auslegung von völkerrechtlichen
Verträgen richtet.



(2) Die Generalversammlung
wird beauftragt, über die Bestimmungen dieses Artikels hinausgehende Regelungen
in einem Statut festzuschreiben.

(3) Streitparteien vor dem Gerichtshof können alle Mitglieder der Organisation
sowie diejenigen Staaten sein, die sich als Nichtmitglied der Gerichtsbarkeit
des Gerichtshofes unterworfen haben, sein.



ARTIKEL 9 – Der Generalsekretär und die Bediensteten

(1) Die Generalversammlung bestellt für die Dauer von sechs Monaten einen
Generalsekretär mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Stimmen. Wiederwahl
ist zulässig. Nicht bestellt werden kann ein amtierendes Staatsoberhaupt eines
Mitgliedes.

Auf seinen Vorschlag wird ein ständiger Stellvertreter bestellt, der den
Generalsekretär unterstützt und vertritt. Die Generalversammlung kann von einer
Bestellung absehen, für den Stellvertreter gelten die selben
Bestimmungen.

Der Generalsekretär verliert sein Amt, wenn die Delegiertenversammlung oder die
Hauptversammlung mit absoluter Mehrheit auf Vernachlässigung der Amtspflichten
erkennen oder wenn die Hauptversammlung ihn mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder
seines Amtes enthebt.

(2) Der Generalsekretär

a) ist oberster Verwaltungsbeamter der Organisation und repräsentiert sie nach
außen,

b) ernennt und entlässt alle Bediensteten der Organisation, in ihrer Ernennung
ist er nur den Bestimmungen der Generalversammlung unterworfen, solange sie
nicht durch ein anderes Organ bestimmt werden.

c) unterstützt alle Organe der Organisation in ihrer Arbeit,

d) nimmt die ihm übertragenen Aufgaben wahr,

e) agiert auf Einladung als Schlichter oder benennt einen Schlichter,

f) kann Sondergesandte der Organisation bestellen.

(2) Der Generalsekretär und alle Organe der Organisation werden durch
Bedienstete unterstützt, die in ihrer Arbeit von jeder Beeinflussung frei sind.
Sie bilden gemeinsam mit dem Generalsekretär das Ständige Büro.



Abschnitt III – Schlussbestimmungen



ARTIKEL 10 – Anerkennung von Verträgen und Abkommen

(1) Die Organisation erkennt nach Vorlage alle Verträge und Abkommen zwischen
Mitgliedsstaaten an, die nicht diesem Vertrag zuwider laufen. Auf anerkannte
Verträge kann sich ein Staat vor Organen der Organisation berufen.

(2) Das Ständige Büro nimmt auf Wunsch die Rolle eines Depositaren wahr.



ARTIKEL 11 – Vorrechte der Organisation

(1) Die Organisation besitzt in allen Mitgliedsstaaten Rechtsfähigkeit.



ARTIKEL 12 – Sitz der Organisation

(1) Die Hauptversammlung schließt mit einem Mitgliedsstaat einen Vertrag über
die Beherbergung des Sitzes der Organisation.

(2) Der Staat, der den Sitz der Organisation beherbergen soll, garantiert

a) allen Diplomaten gleich ihres Status innerhalb des Staates freien Zugang zu
den Einrichtungen der Organisation und volle diplomatische Immunität für die
Durchreise,

b) die Unverletzlichkeit und Immunität des Sitzes der Organisation,

c) die Freiheit von Steuern und anderen Auflagen,

d) den Schutz der Gebäude,

e) andere erforderliche Bedingungen.

Er stellt das Grundstück zur Verfügung und erkennt die Immunität an.

(2) Die Delegiertenversammlung kann jederzeit die temporäre Verlegung des
Sitzes an einen geeigneten anderen Ort beschließen, wenn das erforderlich wird.
Die Hauptversammlung wird einen neuen Sitz festlegen, wenn dies erforderlich
wird oder der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt wird. Eine Kündigung soll erst
wirksam werden, wenn ein neuer Sitz gefunden wurde.



ARTIKEL 13 – Änderungen

Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der Mehrheit von 2/3 der Mitglieder der Generalversammlung.



ARTIKEL 14 – Inkrafttreten

(1) Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald mehr als die Hälfte aller
Unterzeichnerstaaten Friedensrates ihre Ratifikationsurkunde bei der Regierung
[…] hinterlegt haben.

(2) Mit Inkrafttreten geht die Aufgabe des Depositars für alle Ratifikationen
dieses Vertrages oder Abkommen aufgrund dieses Vertrages auf das Ständige Büro
über.

(3) Über den vorübergehenden Tagungsort soll die Konferenz entscheiden, auf der
dieser Vertrag beschlossen wurde. Eine Generalversammlung soll 7 Tage nach
Inkrafttreten dieses Vertrages unter vorläufiger Leitung einer von der
Gründungskonferenz bestimmten kommissarischen Generalsekretärs stattfinden.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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33

Samstag, 23. Februar 2013, 21:15

Dieser Entwurf ist leider ein kleines Chaos, Exzellenz und in wesentlichen Teilen gekürzt. So fehlt z.B. die Definition von Völkerrechtssubjekten, die unerlässlich für den Beitritt ist, die Möglichkeiten zum Ausschluss und Austritt fehlen und auch die konkreten Kompetenzen der Friedenssicherung sind nicht abgesteckt. Eine Friedenssicherung muss Scheitern, wenn kein Druck aufgebaut werden kann.
Staatspräsident a.D.

Wohnort: Grárvík, Eldeyja

Region: Ausland

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34

Samstag, 23. Februar 2013, 21:59

Wir brauchen also eine internationale Organisation, von der Impulse ausgehen, die uns innerstaatliche Aktivität generieren, die lebhafte Projekte wieder möglich macht. Damit am Ende nicht nur die Empfangshallen unserer Staaten noch das einzig Aktive sind.

Ist es denn nach allem was man kennt nicht eher so, dass die Impulse von den Staaten ausgehen müssen und die Aktivität dann aber in die internationale Organisation ausgelagert wird?

Wenn wir schon jetzt zu viele Staaten für zu wenige Spieler haben, wie das ja bei Ihnen anklingt und schwer zu bestreiten ist, ist es dann wirklich eine gute Idee, die vorhandenen Spieler auf noch mehr Foren aufzuteilen?
Jónas Sigurðsson
Republik Eldeyja

35

Sonntag, 24. Februar 2013, 00:27

Swetlost Landerberg,

definitorische Bestimmungen haben in einer solchen Gründungscharta nichts verloren. Hier ist auf die Konvention über die Völkerrechtssubjekte und ähnliche Abkommen zu verweisen. Es geht mir auch weniger um die Ausformulierung formaler Bestimmungen, sondern um solche materieller Art und wie ich bereits heraushören konnte lehnt die Mehrheit der Konferenzteilnehmer eine supranationale Organisation mit "friedenssichernden" Kompetenzen, wie sie sie vorgeschlagen haben eindeutig ab. Dies ist im übrigen auch die androische Position in dieser Frage.

Die Welt braucht keine supranationale Weltregierung, welche nach ihrem Gutdünken Kriege führen, Gebiete besetzen und ähnliche Dinge tun kann. Um möglichst alle Staaten dieser Welt an einem Tisch zu bekommen muss man sich auf einen Minimalkonsens einigen und dieser besteht eher in der Schaffung einer diplomatischen Gesprächsplattform als Ort multilateraler Verhandlungen und dergleichen.

Desweiteren stimme ich swetlost Trace zu, dass diese Organisation ihren Fokus nicht auf die Friedenssicherung verengen darf, sondern sich schwerpunktmäßig auf die Lösung drängender globaler Probleme konzentrieren muss, seien sie sozialer, ökologisch oder einer anderen Art. Eine Lösung solcher Probleme kann allerdings nur im Rahmen multilateraler Verhandlungen erfolgen.
Die Aufgabe dieser zu schaffenden Organisation sollte es daher sein einen entsprechenden Ort für solche Verhandlungen zu schaffen und nichts weiter. Bei allem was darüber hinausgeht wird man nämlich auf die Nase fallen.

*so*Edit: Ich komme mit der Zitierfunktion nicht zurecht, deshalb ist die Formatierung auch grottig.*so*

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36

Sonntag, 24. Februar 2013, 13:49

Exzellenz,
dann sagen Sie doch deutlich, dass Sie sich ein Kaffeekränzchen wünschen und reden nicht darum herum. Sie wünschen eine Kopie des Rates der Nationen.

Eine Definition von Völkerrechtssubjekten ist wichtig, weil die Aufnahmebedingungen davon handeln. Also muss das definiert werden.
Staatspräsident a.D.

37

Sonntag, 24. Februar 2013, 14:48

Exzellenz,

alles was über einen Minimalkonsens hinausgeht ist international kaum vermittelbar. Und wenn sie eine solche Organisation als "Kaffeekränzchen" bezeichnen bitte, aber ein Kaffeekränzchen ist immer noch besser als nichts.

38

Sonntag, 24. Februar 2013, 16:59

Sie haben es anscheinend nicht begriffen.

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39

Sonntag, 24. Februar 2013, 19:17

Sicher, besser als nichts alle mal, aber wenn wir uns nicht überwinden können, der Organisation ein Mindestmaß an Verbindlichkeit und Kompetenz zu geben, dann wird die Halbwertzeit nicht länger sein als die des Rates der Nationen.
Eine Weltregierung will hier sicherlich keiner und ja, wir wollen auch möglichst alle Staaten dieser Welt beteiligen, aber mit großen Begriffen Angst vor etwas zu schüren, ist nicht der richtige Weg.
In einigen Jahrzehnten werden uns unsere Enkel fragen, was wir erreicht haben und warum wir nicht mehr getan haben.

Wir haben heute die historische Chance, unsere Welt besser zu machen, und bevor wir uns mit wenig zufrieden geben, sollten wir uns genau überlegen, ob wir nicht den Mut haben, "Ja" zu sagen, zu mehr - für unser aller Zukunft.
Wenn einige Staaten sagen, dass sie nicht mehr als einen Debattierklub wünschen, haben wir das zu respektieren - aber diese Staaten sollten dann auch begründen warum. Und mir persönlich reicht da ein "Wir wollen KEINE WELTREGIERUNG" nicht aus, denn diese Phrase ist dekorativ, aber unzutreffend.
Staatspräsident a.D.

40

Montag, 25. Februar 2013, 23:16

Ich habe mir das ganze bisher nur angehört, aber man muss begreifen, dass Andro nichtmal einen Bruchteil der eigenen Entscheidungsgewalt opfern wird.

41

Dienstag, 26. Februar 2013, 10:36

Ich finde den Vorschlag seiner Exellenz Malechski durchaus gelungen.
Seine Exellenz Landenberg möge bedenken das ein Minimalkonsens immer noch besser ist als ein komplettes Scheitern. Meiner Ansicht nach droht genau das wenn man an einem Säbelzahntiger als Ergebnis festhält. Ein kleines Kätzchen zum knuddeln ist doch auch was.

*SimOff*
Das Hauptproblem scheint mir schlichter Egoismus zu sein. Wenn man natürlich nur sein jeweiliges Landesforum und die Aktivität darin im Blick hat, dann kann man vieles vergessen.
Wenn man die MNs mal als Gesamtspielplatz wahrnimmt und es darum geht sich selbst und andere gut zu unterhalten, dann hat man auch keine Probleme damit sich woanders einzubringen.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

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42

Dienstag, 26. Februar 2013, 14:34

Nur - und nichts anderes möchte ich hier die ganze Zeit zu Bedenken geben, weil ich glaube, dass es zu wenig gewürdigt, also diskutiert wird, Exzellenzen - haben wir heute die Chance viel zu erreichen oder wenig. Wann danach wieder eine solche Chance besteht, ist ungewiss.
Staatspräsident a.D.

43

Donnerstag, 28. Februar 2013, 00:44

Ich fand die Ausführungen von Graf von Perleburg höchst klug, selbiger hat gute bedenkenswerte Vorschläge gemacht die in die richtige Richtung gehen.
Ansonsten ist es an der Zeit mal kurz den Stand zusammen zu fassen. Bislang haben sich hier geäußert, 6 Staaten, davon 4 ablehnend zum Vorschlag, 2 zustimmend. Es ist also festzuhalten das der Vorschlag so höchstwahrscheinlich nicht einmal ansatzweise mehrheitsfähig ist und dringend grundsätzlich überdacht gehört.
Auch sollte die geringe Anzahl von 6 Ländern die sich hier überhaupt beteiligt haben soweit zu denken geben ob die Konferenz in die richtige Richtung geht.


Vielen Dank, Exzellenz für die zustimmenden Worte.

*so*
Daß wir nur so wenige sind, hängt in meinen Augen einerseits wohl mit dem Scheitern des RdN zusammen, aber vor allem wohl damit, daß der "Fehler" gemacht wurde, das Projekt quasi national zu erarbeiten. Im Prinzip wurde das Konzept in Bergen erdacht und in Dreibürgen ausgeknobelt, daß die Konferenz in Bergen stattfindet. Man hätte die Leute wohl auf dem Marktplatz oder im CartA-Forum mit ins Boot holen müssen.
*so*
Minister des Auswärtigen des Freistaates Korland

44

Donnerstag, 28. Februar 2013, 02:03

Nun, Andrußland hat zumindest den Vertrag auf ein Maß reduziert, daß er zustimmungsfähig sein sollte, vielleicht können wir jetzt herangehen und erörtern, welche zusätzlichen Organe ggf. geschaffen werden könnten.

Vorher muß ich aber doch noch darauf hinweisen, daß die Präambel problematisch ist:

Zitat

DIE UNTERZEICHNENDEN STAATEN,

WILLENS, den Frieden der Welt zu bewahren

UND die internationale Zusammenarbeit zu stärken,

ANERKENNEND, dass eine immer enger verbundene Welt dies erfordert,

ACHTEND, dass jeder Mensch frei und gleich geboren und mit unveräußerlichen
Rechten begabt ist,


Wir möchten uns etwa nicht darauf erklären, daß die Welt irgendetwas erfordert, sondern wir wollen uns aus freien Stücken zum Beitritt entschließen oder auch nicht. Ansonsten sehe ich das Problem, daß eben nicht jeder Mensch in allen Staaten frei und gleich ist, wir können in den Monarchien nicht von einer Gleichheit sprechen, wenn die Geburt über den Zugang zu gewissen Ämtern entscheidet, auch ist es eine Frage, ob etwa Mann und Frau vollkommen gleich sind. Dann ist der Mensch auch nur im Rahmen der Gesetze frei. Diese "unveräußerlichen Rechte" wiederum bleiben ungenannt.


*so*
Vielleicht könnten wir das mal etwas threadmäßig trennen. In einem Thread könnte man über Zuständigkeiten (undNichtzuständigkeiten) debattieren, im nächsten über die Rechte und Pflichten der Mitglieder, wieder in einem anderen über die Organe. So eine Art Katalog über die Menschenrechte müßte man auch mal erabeiten, wenn das nicht ins Leere laufen soll. Naja und über den Namen sollte man auch mal reden - ich finde OFZ etwas sperrig und würde eigentlich etwas Prägnantes wie "Völkerbund" oder "Weltkonferenz" bevorzugen. ;)

Generell bin ich für Neuformulierung des Vertragstextes, nüchterne Sprache und dazu eine leichte Vagheit an kritischen Stellen. "Verpflichten sich möglichst...", "Streben an..." "Soweit es die jeweiligen Verhältnisse gestatten--"

Ich weiß ja nicht, wie es in anderen MNs ist, aber Korland ist durchaus relativ nationalistisch und zuweilen etwas provinziell. Unser Bedürfnis zur Zusammenarbeit erwächst nicht dem eigentlichen Bedürfnis nach Zusammenarbeit oder gar Globalisierung, sondern rein der praktischen Notwendigkeit in einer mit Massenvernichtungswaffen ausgestatteten Welt der quasiimperialen Nationalstaaten den Frieden zu erhalten. Wenn wir nationale Souveränität auf diese Organisation übertragen, dann eher nicht aus purer Freude daran, sondern aus Gründen einer gemeinsamen Friedensordnung bzw. zur Verhinderung von ungeregeltem Mord und Totschlag. Es muß also klar herausgestellt werden, zu wechem Zweck diese Organisation die betreffenden Rechte erhält.

Generell muß auch sauber formuliert werden: In Artikel 2 II S.2 heißt es: "Die Aufnahme erfolgt durch
Beschluss der Generalversammlung mit zwei Dritteln ihrer Stimmen." 2/3 der abgegebenen Stimmen oder 2/3 der Mitglieder? Wenn 2/3 der Mitglieder gemeint ist, könnte das auf Dauer problematisch werden, so viele sind ja selten anwesend. Von gewissen Animositäten privater und politischer Natur mal ganz abgesehen.

Man sollte vor allem auch mal definieren, wo die Souveränität endet und die Zuständigkeit dieser Organisation beginnt: Ich würde das in Form einer Liste gestalten, die die Organisation berechtigt, sich einzumischen. Kaum jemand wird das systematische Ermorden von Menschen etwa durch die nationale Souveränität gedeckt sehen.

Dann gibt es da noch Sätze wie:

Artikel 11 I "Die Organisation besitzt in allen Mitgliedsstaaten Rechtsfähigkeit."

Rechtsfähigkeit definiert sich wohl als "die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein". Nur was heißt das konkret im Bezug auf diese Organisation?

*so*
Minister des Auswärtigen des Freistaates Korland

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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45

Donnerstag, 28. Februar 2013, 14:41

SimOffKönnen wir gerne machen.
Staatspräsident a.D.