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[Weltkonferenz] Polproblematik

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Freitag, 2. Mai 2014, 14:32

Polproblematik

Ein Nebenraum ist vorbereitet.

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Freitag, 2. Mai 2014, 15:00

Ich möchte meinen Vorschlag den ich in Andro vorgelegt habe hier noch einmal zitieren:

Im übrigen möchte Anturien die Gelegenheit nutzen die Idee zu wiederholen für Länder wie Andro welche der Polkonvention nicht beitreten wollen einen seperaten Vertrag zu schaffen analog dem über die Hoheitsgewässer.
Wir haben hier mal eine ersten Vorschlag zur Hand der, bitte insgesamt lesen, KEINE einfache Abschrift der Polkonvention ist sondern stattdessen einige Dinge sogar explizit anders regelen würde.
Außerdem ist einiges davon, wie die Polizeihoheit, mehr als Ausarbeitungsnötig.
Es geht hier nur darum mal zu zeugen wie so etwas als Alternative aussehen könnte.


Vertrag über die Polgebiete


1. Grundlagen
(1) Das Gebiet der Arktis im Sinne dieses Vertrages erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer nördlich folgender Linie bis zum Nordpol:
1. Vom 180. Grad westlicher Länge in östlicher Richtung dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 15. Grad westlicher Länge. Dem 15. Grad westlicher Länge nach Norden folgend bis 82. Grad nördlicher Breite.
2. Dem 82. Grad nördlicher Breite folgend bis 10. Grad westlicher Länge, dann dem 10. Grad westlicher Länge Richtung Süden folgend bis zum Schnittpunkt mit dem 80. Grad nördlicher Breite.
3. Von dort dem 80. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt mit dem Nullmeridian.
4. von dort dem Nullmeridian in nördlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des Nullmeridians mit dem 87. Grad nördlicher Breite;
5. von dort dem 87. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 87. Grades nördlicher Breite mit 10. Grad östlicher Länge;
6. von dort dem 10. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 10. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
7. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades nördlicher Breite mit dem 70. Grad östlicher Länge;
8. von dort dem 70. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 70. Grades östlicher Länge mit dem 85. Grad nördlicher Breite;
9. von dort dem 85. Grad nördlicher Breite folgend bis zum Schnittpunkt des 85. Grades nördlicher Breite mit dem 80. Grad östlicher Länge, wobei im Bereich der Insel Gelidona die Linie der Küstenlinie der Insel Gelidona in einem Abstand von 20 Seemeilen folgt, so dass sich die Insel Gelidona nicht in das Gebiet der Arktis erstreckt;
10. von dort dem 80. Grad östlicher Länge folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
11. von dort dem 80. Grad nördlicher breite folgend bis zum Schnittpunkt des 80. Grad nördlicher Länge mit dem 105. Grad östlicher Länge;
12. von dort dem 105. Grad östlicher Länge in südlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 105. Grades östlicher Länge mit dem 79. Grad nördlicher Breite;
13. von dort dem 79. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung folgend bis zum Schnittpunkt des 79. Grades nördlicher Breite mit dem 110. Grad östlicher Länge;
14. Von dort dem 110. Grad östlicher Länge in nördlicher Richtung folgend bis zum Schnittpunkt des 110. Grades östlicher Länge mit dem 80. Grad nördlicher Breite;
15. von dort dem 80. Grad nördlicher Breite in östlicher Richung bis zum 180. Grad östlicher Breite folgend.
Das Gebiet der Antarktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer südlich des südlichen Polarkreises (66 Grad 34 Minuten südlicher Breite) bis zum Südpol.
(2) Die Vertragspartner erkennen keine Hoheitsansprüche von irgendjemanden an Polgebiete an noch werden Sie selbst welche erheben.
(3) Die Vertragspartner stimmen überein, dass eine Verletzung der im Vertrag zugesicherten Rechte, sowohl durch andere Vertragspartner als auch durch Dritte, als feindseliger Akt anzusehen ist.

2. Schutz der Polgebiete
(1) Die Arktis und die Antarktis werden nur für friedliche Zwecke genutzt. Maßnahmen militärischer Art wie die Einrichtung und der Unterhalt militärischer Stützpunkte und Befestigungen, die Durchführung militärischer Manöver sowie die Erprobung von Waffen jeglicher Art sind verboten.
(2) Die Forschung in der Arktis und der Antarktis ist frei und nur durch die sonstigen Regelungen dieser Übereinkunft beschränkt.
(3) Forschungsstationen und -Einrichtungen unterstehen der Verwaltung des Staates der sie betreibt.
(4) Die Staaten dieser Übereinkunft sichern einander zu, dass
a) sie Informationen über Pläne für wissenschaftliche Programme in der Arktis oder der Antarktis zur Verfügung stellen und austauschen;
b) wissenschaftliche Beobachtungen und Ergebnisse aus der Arktis oder der Antarktis austauschen und zur Verfügung stellen.
(4) Der Schutz der ökologischen Vielfalt bewegt die Staaten dieser Übereinkunft zu einem Verzicht auf jegliche Form der Zerstörung der natürlichen Artenvielfalt in der Arktis und der Antarktis.
Sie verpflichten sich insbesondere dafür Sorge zu tragen:
1. dass sämtliche Gegenstände, die in die Arktis oder Antarktis gebracht werden, nach Beendigung der damit betriebenen Arbeiten, von dort wieder entfert werden;
2. dass entstandene Schäden an der Umwelt behoben und Verschmutzungen beseitigt werden;
3. Flora und Fauna zu schützen.
(5) Der Abbau von natürlichen Ressourcen in der Arktis und der Antarktis ist verboten.
(6) Ausgenommen davon ist der Fischfang in den Gewässern, welche sich im gem. Art. 2 definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken.
(7) Die Gewässer, welche sich in den definierten Bereichen der Arktis und der Antarktis erstrecken, sind internationalisiert und hoheitsfrei.
(8) Die zivile Schifffahrt in diesen Gewässern ist frei und unbeschränkt, die militärische Schifffahrt ist insofern eingeschränkt als das die unterzeichnenden Staaten einander über diese unterrichten. Unter "militärische Schifffahrt" fällt ein jedes Wasserfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Wasserfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Wasserfahrzeuge dient.
(9) Die zivile Luffahrt im definierten Luftraum ist frei und unbeschränkt, die militärische Luffahrt ist insofern eingeschränkt als das die unterzeichnenden Staaten einander über diese unterrichten. Unter "militärische Luffahrt" fällt ein jedes Luftfahrzeug, das für den Krieg ausgerüstet wurde, sowie ein jedes Luftfahrzeug, das der Unterstützung zum Kriege ausgerüsteter Luftfahrzeuge dient.
(10) Die unterzeichneten Staaten kommand darin überein gemeinsam die Polizeihoheit über das genannten Gebiet auszuüben und in Abstimmung eine Multinationale Polizeitruppe einzusetzen welche Straftaten in dem Gebiet unterbindet. Es findet dabei das Strafrecht des Staates Anwendung welcher die nächstgelegene Forschungsstation betreibt.

3. Beitritt und Austritt
(1) Der Beitritt zu diesem Vertrag steht jedem Staat offen.
(2) Ein Staat gilt als Vertragspartner, sobald er den Vertrag ratifiziert hat.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Vertrag einseitig zu kündigen.
(4) Sofern ein Staat seine Eintragung bzw. seine Reservierung - ohne dass diese in eine Eintragung umgewandelt wurde - auf der Karte der CartA verliert, gilt er nicht länger als Vertragspartner und verliert mit sofortiger Wirkung seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

4. Änderung
Der Vertrag kann im Einvernehmen aller Vertragspartner geändert werden. Die Änderung tritt in Kraft, wenn alle Vertragspartner sie ratifiziert haben.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Wohnort: Grárvík, Eldeyja

Region: Ausland

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3

Freitag, 2. Mai 2014, 15:34

Vielleicht sollte man eine Diskussion nicht mit Paragraphen anfangen, sondern mit einer Betrachtung der Ausgangslage und der angestrebten Ziele, bevor man Überlegungen bezüglich einer Umsetzung vorgibt.

Letztendlich besteht die Polproblematik sowieso nicht in der Tatsache, dass nicht alle Staaten miteinander einen Vertrag geschlossen haben, sondern darin, dass es Staaten gibt, die der Ansicht sind, sie müssten ihr Hoheitsgebiet auf die Arktis ausdehnen. De erste Schritt zur Lösung der Problematik ist, dass alle Staaten, deren nationales Recht vorsieht, dass sie Hoheitsansprüche auf die Arktis haben, diese Gesetze vollständig und dauerhaft aufheben. Das geht einseitig, ganz ohne Vertragsentwürfe, bei denen man immer neue Detailfragen vorschieben kann, um nicht zu einem Abschluss kommen zu müssen.
Jónas Sigurðsson
Republik Eldeyja

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Noranda

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4

Freitag, 2. Mai 2014, 15:47

Ich kann Seiner Exzellenz, dem Hohen Kommissar, zustimmen. Erst müssen wir eine einvernehmliche Lösung finden, erst dann können wir über die Details sprechen.

5

Freitag, 2. Mai 2014, 16:44

Mit Verlaub, das sehe ich anders. Ich habe hier keine Details präsentiert sondern einen Vertragsentwurf der inhaltlich das tut worum es gehen sollte, aber leider nicht jeden geht, dem Schutz der Pole.
Ich weise daraufhin das der vorgestellte Vertrag den Passus:
"(2) Die Vertragspartner erkennen keine Hoheitsansprüche von irgendjemanden an Polgebiete an noch werden Sie selbst welche erheben." enthält.
Damit wäre der Punkt des HK automatisch mit abgeräumt. Also sollte er das eigentlich begrüßen.

Allerdings waren seine Worte eher ein direkter Angriff auf Andro, als irgendeine inhaltliche Aussage.

Und, nein, aus meiner Sicht müssen wir keine einvernehmliche Lösung finden, weil es eine solche nicht geben kann ohne das eine Partei Ihre grundsätzlichen Positionen räumt. Und das halte ich für sehr schwierig.

Vielleicht sollte aber tatsächlich jemand der den nötigen Langmut dazu hat, ich habe ihn nach den ganzen Monaten ehrlich gesagt nicht mehr, Bergen, und alle anderen die das nicht so verfolgt haben, mal kurz auf den Stand der Lage, sprich der verschiedenen Positionen, bringen.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

6

Freitag, 2. Mai 2014, 18:56

M.F.C erhebt und verneigt sich.


"Meine Damen, meine Herren. Ich darf mich kurz vorstellen: Marcus Flavius Celtillus aus dem Imperium Ladinorum, welches anstrebt am Südende Salvagitis einen Kartenplatz zu erhalten.

Aufgrund des angestrebten Kartenplatzes interessiert mich, ob es eine Vereinbarung auch für den Südpol gibt oder ob diese angestrebt wird. Falls nicht, möchte ich anregen auch den Südpol in die Überlegungen mit einzubeziehen."

7

Freitag, 2. Mai 2014, 19:08

Ja, ist auch mit drin, wenn auch die Arktis immer im Fokus steht:
"Das Gebiet der Antarktis im Sinne dieser Übereinkunft erstreckt sich auf die Landmassen und Gewässer südlich des südlichen Polarkreises (66 Grad 34 Minuten südlicher Breite) bis zum Südpol."
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

8

Freitag, 2. Mai 2014, 19:13

"Vielen Dank für die Auskunft. Ich hätte Euren Ratschlag beherzigen und den Entwurf gründlich lesen und nicht nur überfliegen sollen."

9

Freitag, 2. Mai 2014, 19:36

Kein problem, der Teil ist direkt aus der Polkonvention kopiert und ich mußte selbst erstmal schauen wo genau das steht ;)
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Wohnort: Grárvík, Eldeyja

Region: Ausland

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10

Freitag, 2. Mai 2014, 21:39

Ich weise daraufhin das der vorgestellte Vertrag den Passus:
"(2) Die Vertragspartner erkennen keine Hoheitsansprüche von irgendjemanden an Polgebiete an noch werden Sie selbst welche erheben." enthält.
Damit wäre der Punkt des HK automatisch mit abgeräumt. Also sollte er das eigentlich begrüßen.

Die Regelung ist an und für sich in Ordnung (vom Sprachlichen einmal abgesehen), auch wenn sie natürlich - wie der ganze Vertragsentwurf - schwächer als die Konvention über die Polgebiete ist.

Das wirkliche Problem ist, dass es eben anders als Sie formuliert haben, noch kein Vertrag, sondern ein Vertragsentwurf ist. Bis aus ihm ein gültiger Vertrag wird, falls überhaupt, wird es noch einige Zeit dauern. Und Geduldsspiele und Verzögerungstaktik hatten wir bis jetzt schon genug, irgendwann muss damit auch Schluss sein. Deswegen mein Vorschlag, mit konkreten, sofort umsetzbaren Schritten zu beginnen. Wer die Schritte jetzt nicht umsetzen will, dem liegt auch nicht ernsthaft etwas an einem Vertrag, der denselben Schritt festschreibt.
Jónas Sigurðsson
Republik Eldeyja

11

Freitag, 2. Mai 2014, 21:58

Also ich kann mich täuschen aber soweit ich mich erinnere hat Andro seine Hoheitsansprüche auf den Pol bereits niedergelegt.
Welche Schritte konkret wollen Sie jetzt sofort noch von wem?

Mal abgesehen davon das Sie doch gerade versuchen diese Vertrag zu verzögern mit Ihrer "Darüber wollen wir jetzt gar nicht reden" Haltung ...
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Wohnort: Grárvík, Eldeyja

Region: Ausland

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12

Freitag, 2. Mai 2014, 22:52

Meines Wissens sind hat die Regierung zwar etwas davon verlauten lassen, dass sie Hoheitsansprüche niederlegt, aber nie genau festgelegt, was sie darunter versteht, oder das in bindendes Recht umgesetzt. Meines Wissens steht im Gesetz nach wie vor, dass Andro diesen Anspruch erhebt, und ich gehe davon aus, dass das bei allen schönen Reden die letztendlich entscheidende Tatsache ist.

Wenn wir uns über einen Vertrag unterhalten wollen, dann brauchen wir nicht bei Null anfangen, denn es ist ja zumindest mit Andro ein Vertrag verhandelt worden, dem im Prinzip alle Seiten zustimmen und der auch für weitere Staaten als Vorbild dienen könnte. Die letzte fehlende Einigung ist, wer die Vertragspartner sind: Andro will keinen Vertrag mit dem Hochkommissariat schließen, und der Großteil der Mitgliedsstaaten der Polkonvention lehnen es ab, Polfragen am Hochkommissariat vorbei zu regeln und als Einzelstaaten einen zusätzlichen Vertrag zum Thema zu unterschreiben. Beim von Ihnen vorgelegten Vertrag kommt als zusätzliches Problem natürlich noch dazu, dass er der Polkonvention widerspricht und dadurch eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beidem höchst problematisch macht.

Eine Auflösung der Polkonvention und ihre vollständige Ersetzung durch einen wesentlich schwächeren Vertrag wäre natürlich im Sinne Andros, ist aber für die Mehrzahl der Mitglieder der Konvention nicht akzeptabel.
Jónas Sigurðsson
Republik Eldeyja

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Freitag, 2. Mai 2014, 23:24

Kein problem, der Teil ist direkt aus der Polkonvention kopiert und ich mußte selbst erstmal schauen wo genau das steht ;)
Ich denke hierbei an eine gewisse Oberflächlichkeit meinerseits, wie sie sich im Verfahren zur Aufnahme auf die CartA äusserte . Die ich bedauere. Unsere derzeitige HP leidet daher - fast logischerweise - an einer Überflut an Informationen. :pillepalle: :D

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Freitag, 2. Mai 2014, 23:26

Und um es klar zu sagen: Das Imperium Ladinorum lehnt jegliche Ansprüche eines jeglichen Staates auf Herrschaft über die Antarktis oder Teile derselben, die über wissenschaftliches Interesse hinaus gehen kategorisch ab"

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Flavius Celtillus« (2. Mai 2014, 23:37)


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Samstag, 3. Mai 2014, 08:34

Der Schönheitsfehler an dem von Ihnen verhandelten Vertrag, der letztlich ja auch gescheitert ist, ist das SIe sich weigern den dazu nötigen Ratifizierungsprozess zu durchlaufen = Ändern der Polkonvention.
Das Ding wäre also rechtlich wertlos.
Aber, wir sind jetzt schon wieder dabei alte Dinge einmal mehr zu wiederholen.

Wie bereits ausgeführt hat Anturien das Prinzip der "einvernehmlichen Lösung" schlicht über Bord geworfen. Da haben sich in den vergangenen Monaten nun genügend dran versucht.

Uns interessiert die Lösung welche am meisten Schutz für die Polgebiete bringt. Und wenn die Polkonventionsstaaten auf Grund der Polkonvention und andere Staaten aufgrund eines solchen offenen Vertrages den Pol schützen dann ist uns das Recht weil das genau das Ziel voranbringt um das es uns geht, und Ihnen eigentlich gehen sollte: Die Polgebiete als Erbe der Menschheit erhalten.

Meine Zielgruppe sind die Staaten welche nicht in der Polkonevntion sein wollen, aus welchen guten Gründen auch immer, die aber prinzipiell die Pole schützen wollen. Für die soll so ein offener, flexibler Vertrag, ein alternatives Angebot sein.
Deshalb interessiert mich hier besonderns die Haltung dieser Nationen zu so einer Lösung.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien