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Ich muß mich Herrn Solowjow doch soweit anschließen, daß ich es für nicht zielführend halte, in der Frage der Schaffung eines allgemeinen Völkerrechts, uns in erster Linie mit inneren Angelegenheiten Andros zu beschäftigen. Tatsache ist jedenfalls, daß die Polfrage nicht die einzige oder Hauptfrage des Völkerrechts ist und daß Andro gegen nichts verstoßen haben kann, das noch gar nicht existiert. Wenn man Andro an einem künftigen Recht messen will, dann wird man damit zu warten haben bis ein solches Recht geschaffen ist und kann nicht eine vorauseilende Anpassung verlangen.
Zitat
Anturien bekennt sich ausdrücklich zum Völkergewohnheitsrecht als solches bzw. als, wichtige, Rechtsquelle für das Völkerrecht.
Wir lehnen eine mögliche Haltung das nur kodifiziertes Völkerrecht als Völkerrecht anzusehen ist grundsätzlich ab.