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211

Sonntag, 29. Juni 2014, 19:45

Also ich bin zwar grundsätzlich auch der Auffassung das es an dem belanglosen Gerichtshof nicht scheitern sollte, weil einfach ignorieren.

Trotzdem sind die Ausführungen des MI so auch nicht richtig.
Wenn hier nur von der angeblichen Minderheit Kompromißbereitschaft eingefordert wird dann hat man das Grundprinzip der Internationalen Orga nicht verstanden.
Und das heißt möglichst breiter Konsens und möglichst viele Länder mitnehmen.
Aus diesem Grunde, wir erinnern uns, wollte ich ja uch eine Abstimmung mit Punktesystem. Da hätte zB dann rauskommen können das das bergische Modell, das so keine einzige Stimme erhalten hat, vielleicht sogar das Kompromißmodell ist das die meisten mitnimmt.

Man kann schon sehen worauf das ganze wieder hinaus laufen wird. Dieser RdN wird meinen das die Mehrheit der Minderheit Vorschriften machen kann.
Konsens heißt für mich nicht, dass es eine Mehrheitsabstimmung gemacht wird, die ein klares Ergebnis hat und dann zwei Länder so lange rummotzen bis ihr Entwurf quasi eh durchgegangen ist, indem der Mehrheitsentwurf so abgeändert wurde, dass nicht mehr viel von ihm übrig ist.

Ich bin durchaus bereit auch vom korischen Vorschlag Abschläge in Form von Kompromissen zu machen, wenn es aber darauf hinaus läuft, dass diese Abstimmung umsonst war siehe oben, dann sieht sich das MI auch außerhalb dieser Organisation. Wir haben keine Lust mehr, dass sich die spitzesten Ellenbogen immer durchsetzen.

212

Montag, 30. Juni 2014, 07:49

Soweit ich das sehe gab es eine Abstimmung darüber welches Konzept weiter zu verfolgen / bearbeiten ist und nicht welches Konzept hier 1:1 übernommen wird.

Bis dato gibt es scheinbar lediglich einen Punkt der wirklich umstritten ist, und das ist der Gerichtshof. Hier wilde und offensichtlich falsche Behauptungen aufzustellen irgendjemand würde daran arbeiten das ganze Konzept abzuschießen sind doch demzufolge völlig aus der Luft gegriffen.

Vielleicht können Sie ja mal kurz inhaltlich die Position des MI dazu kund tun? Soll ich jetzt daraus schlußfolgern das das MI nur mitmachen will wenn der Gerichtshof 1:1 so umgesetzt wird wie ursprünglich vorgesehen?

Mir persönlich ist imer noch unklar warum man den Gerichtshof nicht einfach in ein gesondertes Abkommen packt. Der gilt auch nach dem alten Konzept(en) sowieso nur für Staaten die da auch wirklich mitmachen wollen.

Jedenfalls hat Anturien jetzt auch keine Lust mehr das sich hier die spitzen Ellenbogen eines MI, das Aktivitätsmäßig hier kaum etwas beiträgt, durchsetzen.
Wenn der Gerichtshof da drin bleibt, und das ist eine deutliche Änderung unserer bisherigen Haltung, machen wir da nicht mit.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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213

Montag, 30. Juni 2014, 14:40

Gedanken :rolleyes:

Darf man erfahren, was Anturien gegen einen Gerichtshof einzuwenden hat, den es nicht anerkennen muss?
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

Beruf: Außenminister

Wohnort: Andro

Region: Ausland

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214

Montag, 30. Juni 2014, 15:09

Vorschlag

Art. 14 – Internationales Gericht
(1) Die Organisation unterhält einen internationalen Gerichtshof, der in Konflikten zwischen den Nationen und in Fragen des Völkerrechts angerufen werden kann.
(2) Antragsteller können nur Staaten sein.
(3) Das Gericht ist mit einem internationalen Richterkollegium besetzt, von denen jeweils 3 Richter ein Verfahren leiten.
(4) Ziehen Staaten vor Gericht, soll der vorsitzende Richter dabei aus einem unbeteiligten Land stammen, die beiden dazugezogenen Richter jeweils aus einem der sich gegenüberstehenden Länder, sofern dies möglich ist. Die Richter sollen ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Völkerrechts sein und nach dem für sie einschlägigen nationalen Recht die Befähigung zum Richteramt haben und mehrjährige Erfahrung in der richterlichen Tätigkeit vorweisen können.
(6) Die Zuteilung der Richter erfolgt fortlaufend nach alphabetischer Reihenfolge. Die entsprechenden Listen werden durch das Generalsekretariat geführt und werden von der Vollversammlung auf ihre Korrektheit und Zweckmäßigkeit überwacht.
(7) Für ihre Vertretung sorgen die klagenden Parteien jeweils selbst.
(8) Bei den Richtern des Gerichts muss es sich um drei unterschiedliche natürliche Personen handeln.
(9) Ein Richter gilt als Abwesend und wird übergangen, wenn er nach Unterrichtung nicht innerhalb von 7 Tagen seine Teilnahme am Verfahren erklärt. Verschollene oder verstorbene Richter werden regelmäßig aus den Listen entfernt.
(10) Der Gerichtshof arbeitet als Schiedsgericht, die Entscheidungen des Gerichts sind unverbindlich und haben rein empfehlenden Charakter. Sie sollen dazu dienen das Völkerrecht weiterzuentwickeln.
(11) Entscheidungen des Gerichtshofs sind verbindlich, sofern beide beteiligte Staaten die Verbindlichkeit der Entscheidung vor- oder nachträglich anerkennen, oder sich generell der Rechtsprechungsgewalt des Gerichtshofs unterworfen haben.

215

Dienstag, 1. Juli 2014, 07:44

Gedanken :rolleyes:

Darf man erfahren, was Anturien gegen einen Gerichtshof einzuwenden hat, den es nicht anerkennen muss?

Ein überflüssiger Kropf der hier mit dem Ellenbogen durchgesetzt werden soll.

Anturien sieht den Versuch den RdN wiederzubeleben leider inzwischen insgesamt aufgrund der Anzahl und Aktivität der Länder die sich damit befassen als gescheitert an.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Außenminister

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Region: Ausland

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216

Dienstag, 1. Juli 2014, 11:46

Sie kennen das doch. 5 machen mit und 15 unterzeichnen am Ende.

Beruf: Diplomatin

Wohnort: Buxhausen

Region: Lorertal

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217

Dienstag, 1. Juli 2014, 14:43

Das wäre zu hoffen. Wenn man etwas kaputt redet, kann man es auch zerstören übrigens.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

218

Dienstag, 1. Juli 2014, 16:09

Es geht aber nicht darum wieviele unterschreiben sondern welche Aktivität sie entfalten. Das hier ist kein passiver Vertrag, sondern es geht um eine aktive Organisation.
Anfangen kann man etwas mit Ländern wie Bergen, Korland, Andro, dann flacht es aber schon ziemlich ab.
Und ich bin nicht der Auffassung das es jetzt noch ums kaputtreden geht - das wäre am Anfang der Fall, sondern das es jetzt schon um eine realistische Ein- und Abschätzung geht.
Insofern ist das auch nur meine Meinung die für mich bedeutet das Anturien sich in Ruhe das ganze am Ende ansehen wird.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

219

Mittwoch, 2. Juli 2014, 23:53

Wir vertreten die Haltung, dass der korische Vorschlag am Besten so getreu wie möglich dem ursprünglichen Vorschlag das Dokument der neuen Organisation wird.

Sie würden also nicht sagen, dass ein zentraler Unterscheidungspunkt des korischen Vorschlags es ist, dass der Gerichtshof enthalten ist? Im Grund genommen ist es uns auch nicht derart wichtig, ich finde es nur befremdlich mit welcher Vehemenz eine völlig harmlose Instanz verhindert werden soll, die in Wahrheit nur eine Vermittlerrolle darstellt.

Und Anturien sollte sich entscheiden ob sich das MI jetzt zu vehement durchsetzen zu sucht oder wir zu inaktiv ist, beides ist nicht kohärent und so bleibt die Polemik Ihrerseits eher schal und maximal ermüdend geifernd.

Ich denke, dass eine internationale Organisation durchaus Potenzial hat.

220

Donnerstag, 3. Juli 2014, 07:46

Die Frage ist leicht zu beantworten: Das MI ist hier zu inaktiv. Nehmen Sie mal alle Ihre Beiträge hier und kopieren Sie die untereinander und dann die von Korland.
Zum zweiten, das hindert Sie nicht daran hier, ob bewußt oder unbewußt, mit Basta-Rhetorik Ihre Ansichten durchsetzen zu wollen.

Anturien hat immer gesagt das uns der Gerichtshof links und rechts vorbeigeht da selbiger völlig irrelevant ist.
Und dann kommen Sie daher und wollen uns vorwerfen wir würden den mit dem spitzen Ellenbogen zu verhindern suchen... also habe ich Ihnen den Gefallen getan und DANN genau diese Haltung auch praktisch angenommen.

Und zu Ihrer inhaltlichen Farge: Nein, der Gerichtshof ist prinzipiell kein zentrales Unterscheidungsmerkmal.
Sowohl in meinem Vorschlag als auch in dem von Bergen ist letztlich Platz für so einen Gerichtshof in der Organisation. Aber er hat, sinnvollerweise, keinen Platz im Gründerdokument. Er hätte aber sehr wohl von der Oragnisation in einem gesonderten Dokument später beschlossen werden können. Und zwar genau von denjenigen Staaten die den dann auch in der Praxis hätten nutzen wolen zu Ihren Bedingungen.
Anturien hat einen Vorschlag geliefert der nur die absoluten Grundlagen drin hatte und auf den man anschließend hätte alles mögliche draufbauen können.
Der korische Vorschlag versucht hier schon wieder Dinge zu regeln die man besser erst später regelt:
Um so weniger ich im Grunddokument regle desto
- weniger Angriffsfläche habe ich warum Staaten NICHT beitreten wollen
- desto mehr Themen habe ich die dann in der Organisation besprochen und beschlossen werden kann um dort gleich mit Aktivität einzusteigen

Desweiteren bekommt eine CartA in der automatisch alle Länder drin sind es nicht gebacken ein Gerichtsverfahren aufzuziehen und dann meint man hier wo am Ende 5 aktive Länder drin sind man schafft das? Bei 3 Richter, Vertretern von jeder Seite und was weiß ich nicht noch alles?
Also ich habe da sowieso meine Zweifel.
Wie oft ist der Gerichtshof eigentlich zu Zeiten des RdN angerufen worden? Wieviele Urteile sind ergangen?
In meinen Augen war und ist das ein absoluter Nebenkriegsschauplatz und mein grundsätrzliches Verständnis warum man über so eine Nebensache derartig viel Energie verschwendet gering.

Deshalb war ich durchaus bereit das Ding einfach so zu unterschreiben wie es vorlag damit es mal vorankommt.
Aber Hoffnung das da was draus wird habe ich trotzdem keine. Man beobachtet ja immer wieder wie lernunfähig Menschen sein können und immer und immer wieder das gleiche Versuchen was schon gescheitert ist.
Vielleicht kann mir mal jemand erläutern was genau jetzt diesen Vorschlag derartig vom Konzept des gescheiterten (!) RdN unterschiedet das man annehmen kann das es diesmal anders wird.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

221

Donnerstag, 3. Juli 2014, 18:05

Zitat



Anturien hat immer gesagt das uns der Gerichtshof links und rechts vorbeigeht da selbiger völlig irrelevant ist.

Und dann kommen Sie daher und wollen uns vorwerfen wir würden den mit
dem spitzen Ellenbogen zu verhindern suchen... also habe ich Ihnen den
Gefallen getan und DANN genau diese Haltung auch praktisch angenommen.
Sprich Sie verhalten sich wie ein Kleinkind, gut damit wäre das also geklärt.

Zitat

Die Frage ist leicht zu beantworten: Das MI ist hier zu inaktiv. Nehmen
Sie mal alle Ihre Beiträge hier und kopieren Sie die untereinander und
dann die von Korland.

Zum zweiten, das hindert Sie nicht daran hier, ob bewußt oder unbewußt, mit Basta-Rhetorik Ihre Ansichten durchsetzen zu wollen.
Wir nehmen soweit als nötig teil. Nennen Sie mir konkrete Beispiele für Basta-Rhetorik.

Zitat

Und zu Ihrer inhaltlichen Farge: Nein, der Gerichtshof ist prinzipiell kein zentrales Unterscheidungsmerkmal.
Was ist denn Ihrer Meinung nach ein zentrales Unterscheidungsmerkmal?

Zitat



Deshalb war ich durchaus bereit das Ding einfach so zu unterschreiben wie es vorlag damit es mal vorankommt.

Aber Hoffnung das da was draus wird habe ich trotzdem keine. Man
beobachtet ja immer wieder wie lernunfähig Menschen sein können und
immer und immer wieder das gleiche Versuchen was schon gescheitert ist.

Vielleicht kann mir mal jemand erläutern was genau jetzt diesen
Vorschlag derartig vom Konzept des gescheiterten (!) RdN unterschiedet
das man annehmen kann das es diesmal anders wird.
Der RdN ist am Schwanz-Ersatz-Gehabe, die In-Aktivität bei der breiten Masse ausgelöst hat, einiger Staaten gescheitert, die meinten sie müssten ihre interne Inaktivität über den RdN kompensieren.

Aber eines könnte Ihnen schon auch auffallen, dass es um die meisten Staaten eher ruhig wurde seit Sie und Andro meinen den Korland-Vorschlag herumzustreichen. Bei der Abstimmung haben sich nämlich signifikant mehr als 4 Staaten beteiligt.

222

Donnerstag, 3. Juli 2014, 19:27

Anturien verzichtet auf eine Erwiderung weil einiges davon unterhalb jedes diskussionsfähigen Niveaus ist und anderes nur zu unnötigen Spannungen bzw. Eskalationen führen würde die niemanden, und vor allem die Sache nicht, weiterbringen würden.

Meinethalben kann der Vertrag jederzeit genau so wie von korland vorgeschlagen "live" gehen.
Die Zukunft wird dann zeigen wer Recht hatte.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Außenminister

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223

Donnerstag, 3. Juli 2014, 21:35

Ich würde mich auch freuen, wenn hier mehr in der Sache mitreden würden...und weniger persönliche Unstimmigkeiten austragen würden.

Wir haben den Willen zu einem Rat, wir haben ein Konzept. Gut. Nun gilt die Feinjustierung.

Beruf: Diplomatin

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224

Montag, 7. Juli 2014, 12:46

Ich möchte wohl hinzufügen, dass Drohungen uns ebensowenig weiterbringen werden.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.

Beruf: Außenminister

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225

Donnerstag, 24. Juli 2014, 19:46

SimOffHaben wir hier Sommerpause?