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§. 292.
Wer an Orten, an denen zu jagen er nicht berechtigt ist, die Jagd ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu Sechshundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
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Der Punkt mit der Polizeihoheit etc. pp. ist ja auch nicht schön gelöst - alleine, es macht niemand einen konstruktiven, eigentlich macht keiner überhaupt einen, Verbesserungsvorschlag.
Das von Ihnen angesprochene Verfahren hat allerdings einen rein Militärischen Hintergund, will sagen erlaubt ausschließlich Militärische Maßnahmen.
Auch jetzt schon kann, und die Du hat es ja auch getan, jederzeit einer oder mehrere Staaten, tatsächliche oder eingebildete Verletzungen ja bereits zB durch Sanktionen ahnden. Zugegebenermaßen kann sich dabei niemand direkt auf die Polkonvention berufen, weil diese so etwas gar nicht vorsieht, aber im faktischen ergibt sich hier eine Änderung die sehr viel geringen ausfällt als manch einer meint.
Der Polvertrag gebraucht Worte wie "verboten" oder "berechtigt" usw. Das ist interessant, weil gewöhnlich Verbote bzw. Rechte nur von Autoritäten wie Staaten ausgesprochen werden können, Vertragsparteien einigen sich dahingegen darauf, dieses oder jenes zu tun bzw. zu unterlassen bzw. verpflichten sich dazu.
Auch wird ein recht umfangreicher Katalog benannt, was zu tun bzw. nicht zu tun ist. Damit stellt sich die Frage, wer den Vertrag eigentlich auslegen und überwachen soll? Dazu bräuchte es ggf. ein international besetztes Polargericht.
Problematisch ist auch die Geltung des Strafrechts entsprechend Forschungsstationen. Einerseits, weil für potentielle "Straftäter" unter Umständen kaum ersichtlich ist, welchem Strafrecht sie unterfallen und zweitens, weil das nationale Strafrecht vielleicht gar nicht dem Zweck dieser Übereinkunft entspricht.
Nehmen wir nur einmal Wilderei, §292 unseres Strafgesetbuches besagt:
Zitat
§. 292.
Wer an Orten, an denen zu jagen er nicht berechtigt ist, die Jagd ausübt, wird mit Geldstrafe bis zu Sechshundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.
Wer aber sollte diesen Antrag stellen, wo doch die Pole internationales Territorium sind?
Ich darf leider nichts dazu sagen was dort erörtert wurde da es ja einen Maulkorberlass gibt der das jedem außer den beiden Herrschern verbietet aus Nichtöffentlichen Sitzungen irgendwas zu verlautbaren. Sie solten sich jedenfalls ebenfalls daran halten - auch wenn die DU natürlich seitens des HK mit Nachsicht rechnen darf.
Allerdings braucht man ja nur die öffentlich einsehbare Polkonvention zu Rate ziehen um festzustellen das dort von Sanktionen o.ä. absolut nichts drin steht. Es gibt keinen Automatismus, aber es gibt als einzige genannte Möglichkeit auf Verstöße zu reagieren die Militärische Beseitigung des Verstoßes.
Anstatt zu "denken" könnten Sie alternativ einfach die Polkonvention lesen ...
Aber ich verrate wohl kaum geheime Interna wemm ich sage das die DU in den Beratungen durch besonders "kreative Interpretationen" aufgefallen ist.
Im übrigen, was veranlaßt Sie jetzt zu glauben das das Sanktionsgesetz der DU auf irgendwelche Beratungen innerhalb der PK fußt?
Also soweit ich sehe stehen Sie mit diesem Sanktionsgesetz doch vollkommen alleine auf weiter Flur?! Die schon vorher verhängten Sanktionen seitens Astor kamen aufgrund eines Wirtschaftskonflikts zwischen beiden Staaten zustande. Und wer hat sonst irgendwelche Maßnahmen ergriffen?
Anturien hat ein Sanktionsgesetz erlassen und das gleich genutzt um den amtierenden HK daran zu hindern anturischen Boden zu betreten - klingt jetzt auch nicht nach Absprache.