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Der Gerichtshof ist doch in soweit fakultativ, als das seine Entscheidungen Stand jetzt keine Auswirkungen haben.
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Ich bitte zu überdenken, ob Privatpersonen und Unternehmen wirklich Klagerechte haben sollten, schließlich gilt hier die nationale Gerichtsbarkeit.
Man könnte vielleicht in dieser Frage erörtern, ob der Gerichtshof überhaupt nur tätig werden soll, wenn beide Seiten damit einverstanden sind.
Rein nationales Recht greift da nicht.
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Das ganze Problem bei der Argumentation ist aus meiner Sicht das dieser Gerichtshof nur eine Meinung abgibt und nicht wie immer unterschwellig dabei angenommen Recht spricht.
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Die Unterwerfungserklärungsidee ist doch der hervorragende Kompromiss in diesem Zusammenhang. Der kann als "Ein-Aus-Schalter" gesehen werden.
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Das wäre die Idee der Unterwerfungserklärung, die ich bereits vorbrachte. In diesem Fall aber sollte das Urteil des Gerichtshofes auch binden.
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Im Entführungsfall werden wohl auch die Staaten, unter deren Flagge das Schiff fährt, Interesse an einer Klärung haben.
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Wenn Staaten von Privatpersonen verklagt werden können, sehe ich Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
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Gegen den Hoheitsakt eines Staates muss der Staatsbürger eines anderen den innerstaatlichen Rechtsweg nutzen, die auch geltendes internationales Recht anwenden können, weil es innerstaatliches Recht durch Ratifizierung wird
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Es sollte beide Möglichkeiten geben: Eine generelle Unterwerfung und eine sachbezogene Unterwerfung jeweils wie üblich mit der Möglichkeit der Anbringung von Vorbehalten. Wer sich jedoch der Gerichtsbarkeit in einer Sache unterwirft, für den sollte das Urteil auch bindend und endgültig sein und der sollte auch in gleicher Sache verklagt werden können. Das ist bei Schiedsgerichten gängige Praxis: Die Urteile binden inter partes, nicht jedoch in zukünftigen Auseinandersetzungen, das sollten wir anstreben. Die Durchsetzung ist ein ganz anderes Paar Schuhe.
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Das eine Großmacht bessere Chancen hat, würde ich verneinen: Militärisch könnte jeder Staat der Welt ein Schiff befreien, wenn er daran Interesse hat, daran kann ihn niemand hindern. Wir sprechen hier jedoch von einer gerichtlichen Klärung und da gilt letztendlich die Gleichheit vor dem Gericht.
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