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Zitat
§5 Die Administration des Rates der Nationen wird in monatlicher Rotation unter den Delegierten nach alphabetischer Reihenfolge vergeben. Der Nachfolgende Kandidat ist zugleich stellvertretendes Mitglied.
Ich würde begrüßen, so zu verfahren, wie Exzellenz Thrace das vorschlägt. Sicher ist der von mir vorgelegte Entwurf nicht der Weisheit letzter Schluss, aber beabsichtigte, die Mehrheitsmeinung zu umfassen und auch Befürwortern anderer Lösungen Raum zu geben.
Eine Verlegung des IDF halte ich indes für nicht zielgerichtet, da diese Organisation bisher über keinerlei Grundlagen verfügt, die mir bekannt wären. Es war der Versuch, bilateral etwas zu schaffen, was multilateral angegangen werden muss.
Wohl war. Derzeit sehe ich zwei Wege.
1. Einigung
2. Spaltung der Welt in zwei Blöcke, Ost und West.
Und ich habe das Gefühl, der Westen will die Spaltung.
Um das zu verhindern, wäre eine Plattform eine Lösungsmöglichkeit. Oder alle paar Wochen eine neue Konferenz.
Und das Polproblem, das ja nun in allen Räumen behandelt wird, ist international, nicht regional.
Mit dieser Lösung werden vier Probleme umgangen:Zitat
Die Konferenz der Nationen
Präambel: Die hier versammelten Nationen sind zu dem Schluss gekommen
Dass allein die Kooperation und Gesprächsbereitschaft Konflikte dauerhaft und in ihrem Entstehen zu lösen vermag,
Dass nur ein gemeinsames Forum aller Staaten Missstände ansprechen und hervorheben kann.
Dass Konstruktivität und Sachlichkeit der Leitfaden jeglicher nutzbringer Diskussion sein sollen.
In diesem Sinne begründen die unterzeichnenden Staaten die Konferenz der Nationen mit den folgenden Statuten:
Artikel l: Ziele
§1 Die Konferenz der Nationen dient der Konfliktlösung zwischen den Nationen und Staaten und steht für das Primat der Diplomatie.
§2 Die Konferenz der Nationen wacht über das gemeinsame Erbe der Menschheit in Form der Polargebiete, Weltmeere und den Zeugnissen der Geschichte und wird Mittel finden, dieses zu schützen und zu pflegen.
§3 Die Konferenz der Nationen bietet einen Rahmen, regionale und internationale Probleme und Angelegenheiten zu diskutieren und zu lösen.
§4 Die Konferenz der Nationen steht als Bewahrer des internationalen Rechts und gibt seinen Mitgliedern verbindliche Rechtsgrundlagen im internationalen Umfeld.
Artikel II: Verfasstheit
§1 Die Konferenz der Nationen tagt alle drei Monate für je einen vollen Monat in einem der Mitgliedstaaten.
§2 Die Mitgliedstaaten werden in alphabetischer Reihenfolge zum Gastgeber der Konferenz. Neue Mitglieder werden nach ihrer Aufnahme erst nach dem vollständigen Durchlaufen der bisherigen Liste neu eingefügt. Mitgliedstaaten, welche auf einer Tagung nicht vertreten sind, werden auf der Liste übersprungen.
§3 Der Gastgeber übernimmt die Moderation und Leitung der Konferenz für die Dauer der jeweiligen Tagung.
§4 Eine Nation kann auf ihre Rolle als Gastgeber verzichten, so sie dies auf der unmittelbar vor ihrer Verpflichtung liegenden Tagung bekanntgeben.
§5 Die Konferenz der Nationen bekennt sich zu demokratischen Prinzipien und dem Majoritätsprinzip.
Artikel III: Mitgliedschaft
§1 Mitglied wird jeder Staat automatisch, welcher über ein souveränes Territorium auf einer objektiv verifizierbaren Weltkarte verfügt, auf der die Majorität der Mitglieder verzeichnet sind, und sich bei einer Tagung vertreten lässt.
§2 Jedes Mitglied kann sich nur durch einen Vertreter bei einer Tagung vertreten lassen, auch wenn es selbst Gastgeber ist.
§3 Mitglieder bekennen sich durch ihre Teilnahme automatisch zu den hier dargelegten Regeln und Zielen und haben Teil und Anspruch auf die niedergelegten Völkerrechtsregeln.
Artikel IV: Diskussionen und Abstimmungen
§1 Der Gastgeber hat bei einer Tagung einen Rahmen zu gewährleisten, welcher es den Mitgliedern ermöglicht, Diskussionen über ein selbst gewähltes Thema zu beantragen, so diese in den Kontext von Artikel I fallen.
§2 Diskussionen dauern vier Wochen an. Es steht den Mitgliedern frei diese auf der nächsten Tagung neu aufzugreifen.
§3 Sollte es sich um bindende Beschlüsse handeln, so ist dazu zusätzlich am Beginn der Diskussion eine Abstimmung zu beantragen. Die Verbindung mit einer Abstimmung verkürzt die maximale Dauer auf drei Wochen.
§4 Alle Abstimmungen erfolgen öffentlich und nach dem Prinzip der einfachen Majorität. Die vierte Woche der Tagung stellt den Abstimmungszeitraum dar. Mehrfachabstimmungen und Änderungen der Abstimmung seitens des Mitgliedes führen zur Ungültigkeit. Gültige Abstimmungsoptionen stellen "Ja" oder "Nein" dar.
Unterschriften der Gründer