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[Weltkonferenz] Bestehendes Völkerrecht

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Beruf: Hochschullehrer (Dion. Geschichte)

Region: Ausland

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16

Dienstag, 6. Mai 2014, 07:57

Exzellenz Thrace, es ist doch wahrscheinlich nur eine Frage der Definition.

Wenn zwei Staaten einen Grundlagenvertrag schließen und gegenseitige militärische Angriffe darin ausschließen, dann ist das doch schon Völkerrecht. Und da dieser Passus in nahezu allen Grundlagenverträgen zu finden ist, handelt es sich in meinen Augen schon um Völkergewohnheitsrecht.

Diese Begriffe in diesen Debatten auszuschließen oder umdeuten zu wollen, ist sicher nicht zielführend. Zumal hier wahrscheinlich zwölf Stühle dreizehn Sichtweisen haben.

XXXIV. Kanzler der Republik Dionysos
Dionyscher Außenminister


17

Dienstag, 6. Mai 2014, 08:06

Völlig richtig, eine Frage der Definition. Deshalb hat auch die Polkonventionsstaaten (teilweise) damit argumentiert das Andro gegen das Völkerrecht verstößt während Andro argumentierte das die PK gegen das Völkerrecht verstößt ...
Hier geht es ja genau darum erstmal zu definieren was denn nun Völkerrecht sein soll.
Solange ist es für mich eine schöne Worthülse unter der jeder das versteht was ihm gerade argumentativ in den Krma paßt.

Lobenswerterweise haben Sie selbst ja auch die kleine Einschränkung "in meinen Augen" in Ihren Satz eingebaut. Da sind Sie argumentativ schon wesentlich weiter als sonst üblich. Da heißt es nämlich üblicherweise ohne jede Einschränkung "das Völkerrecht schreibt vor das es so ist wie ich das gerade sage".
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Hochschullehrer (Dion. Geschichte)

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18

Dienstag, 6. Mai 2014, 08:12

Ist mein Beispiel für Völker- und Völkergewohnheitsrecht in ihren Augen nicht zutreffend?

XXXIV. Kanzler der Republik Dionysos
Dionyscher Außenminister


19

Dienstag, 6. Mai 2014, 08:28

Richtig, ich sehe da kein "Völkerrecht" sondern Anturien hält sich hier an allgemeine Rechtsgrundsätze die nichts speziell mit "Völkerrecht" zu tun haben wie "Verträge sind einzuhalten".
Und ein Gewohnheitsrecht hinsichtlich des Verbots Militärischer Angriffe kann ich leider gar nicht erkennen. Es wäre zweifelsohne wünschenswert das es keine Militärischen Angriffe mehr gibt - aber Völkerrechtsgewohnheitsrecht lehne ich leider schon grundsätzlich ab.
In der Praxis würde das ja sonst heißen nur weil irgendwelche anderen Völker dieses und jenes mehrfach praktiziert haben wird es zum "Völkergewohnheitsrecht" und alle anderen dürften davon nicht mehr abweichen.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

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20

Dienstag, 6. Mai 2014, 08:32

Naja, dann haben wir tatsächlich absolut abweichende Vorstellungen davon. Daher ist es wohl auch nicht ratsam, in diese Diskussion weitere Energie zu investieren.


Sie sollten nur nicht den Fehler machen, aus ihrer eigenen Verweigerung und speziellen Meinung heraus den anderen Staaten das Recht zu verwähren, ein Völker- und Völkergewohnheitsrecht zu definieren und zu beachten.

XXXIV. Kanzler der Republik Dionysos
Dionyscher Außenminister


21

Dienstag, 6. Mai 2014, 08:55

Es ist vermutlich Ihrer Aufmerksamkeit entagangen das ich speziell das gefordert habe.
Solange es kein allgemein defniertes und anerkanntes Völkerrecht gibt ist alles dazu nur Meinung und Annahme. Und das schließt natürlich auch ausdrücklich meine Ansichten dazu ein. Deshalb vermeide ich es üblicherweise das Völkerrecht in irgendeiner Weise als Argument zu nutzen.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

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22

Dienstag, 6. Mai 2014, 09:06

Völker- und Völkergewohnheitsrecht muss meiner Auffassung nach nicht speziell definiert und anerkannt werden. Völkerrecht ist vorhanden, wenn sich mindestens zwei Staaten vertragliche und rechtsverbindliche Zusagen geben. Völkergewohnheitsrecht ist vorhanden, wenn bestimmte vertragliche Zusagen von mehreren Staaten über einen längeren Zeitraum zu einem bestimmten Zweck gegeben werden (wie Anerkennung von Grenzen in Grundlagenverträgen = völkerrechtliche Gewohnheit die Grenzen gegenseitig anzuerkennen).

Multinationale Verträge oder Konventionen o.ä. sind nur ein Aspekt des Völkerrechts, aber nicht das Völkerrecht.

XXXIV. Kanzler der Republik Dionysos
Dionyscher Außenminister


23

Dienstag, 6. Mai 2014, 09:31

Was soll denn da die praktische Konsequenz sein?
X Länder sich jeweils Ihrem Vertragspartner zu die Grenzen anzuerkennen und damit erkennt jetzt jedes Land alle Grenzen jedes Landes auch ohne Vertrag an?
Also wir brauchen überhaupt keine Grundlagenverträge untereinander mehr abschließen weil wir per Völkergewohnheitsrecht schon mit jedem anderen Staat einen solchen haben?
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Hochschullehrer (Dion. Geschichte)

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24

Dienstag, 6. Mai 2014, 10:10

Sie missverstehen Völker- und Völkergewohnheitsrecht leider als universell gültige Rechtsnorm.

Aber im Prinzip ist es so, dass die Grenzanerkennung gängiges Völkergewohnheitsrecht ist, dem sich die meisten Staaten ungezwungen unterwerfen. Sollte Anturien das beispielsweise nicht tun und bewusst Grenzen verletzten, dann bricht es theoretisch Völkergewohnheitsrecht, sofern Anturien diesem Staat im Vorfeld Grenzsouveränität vertraglich direkt oder indirekt zugesprochen hat, dann auch Völkerrecht, ja.
Aber anders als bei nationalen Rechtsnormen gibt es auf der Völkerrechtsebene keine anklagende und auch keine vollziehende Gewalt, die Anturien verurteilen und an der Grenzverletzung hindern könnte. Das ist das Wesen des Völker- und Völkergewohnheitsrechts.
Aber nur weil keine anklagende und auch keine vollziehende Gewalt vorhanden ist, heißt das nicht, dass damit automatisch auch das Völker- und Völkergewohnheitsrecht nicht vorhanden wäre.

Das ist zumindest das, was man in der Republik Dionysos gemeinhin als Völker- und Völkergewohnheitsrecht versteht. Davon abweichende Ansichten akzeptiere ich natürlich, gebe aber zu bedenken, dass sich die meisten Staaten dieser Auffassung zumindest allein damit indirekt anschließen, indem sie bi- und multilaterale Verträge schließen und damit Völker- und Völkergewohnheitsrecht erschaffen.

XXXIV. Kanzler der Republik Dionysos
Dionyscher Außenminister


25

Dienstag, 6. Mai 2014, 10:22

Also eigentlich ging es hier nicht ums mißverstehen sondern darum aus Ihnen rauszukitzeln wie Sie das sehen - ist ja auch gelungen ;)
Dieser Sichtweise kann ich mich übrigens so ausformuliert durchaus anschließen.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

Beruf: Hochschullehrer (Dion. Geschichte)

Region: Ausland

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26

Dienstag, 6. Mai 2014, 10:54

Mir fällt ein, dass ich vor fast 10 Jahren mal ein Buch über das mikronationale Völkerrecht geschrieben habe. Nur falls sie etwas Nachtlektüre benötigen.

XXXIV. Kanzler der Republik Dionysos
Dionyscher Außenminister


27

Dienstag, 6. Mai 2014, 11:07

Ich würde mich natürlich freuen wenn Sie mir ein Exemplar zukommen lassen würden.
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

28

Dienstag, 6. Mai 2014, 19:34

Wie wäre es eigentlich mit so einer Art Fragebogen zur Erfassung der Ansichten?
Minister des Auswärtigen des Freistaates Korland

29

Dienstag, 6. Mai 2014, 19:45

Wenn Sie den entwicklen ;)
Reichsregentin Adelsrepublik Anturien

30

Dienstag, 6. Mai 2014, 20:42

Wenn es Interesse daran gibt, ließe sich darüber reden
Minister des Auswärtigen des Freistaates Korland