Sie missverstehen Völker- und Völkergewohnheitsrecht leider als universell gültige Rechtsnorm.
Aber im Prinzip ist es so, dass die Grenzanerkennung gängiges Völkergewohnheitsrecht ist, dem sich die meisten Staaten ungezwungen unterwerfen. Sollte Anturien das beispielsweise nicht tun und bewusst Grenzen verletzten, dann bricht es theoretisch Völkergewohnheitsrecht, sofern Anturien diesem Staat im Vorfeld Grenzsouveränität vertraglich direkt oder indirekt zugesprochen hat, dann auch Völkerrecht, ja.
Aber anders als bei nationalen Rechtsnormen gibt es auf der Völkerrechtsebene keine anklagende und auch keine vollziehende Gewalt, die Anturien verurteilen und an der Grenzverletzung hindern könnte. Das ist das Wesen des Völker- und Völkergewohnheitsrechts.
Aber nur weil keine anklagende und auch keine vollziehende Gewalt vorhanden ist, heißt das nicht, dass damit automatisch auch das Völker- und Völkergewohnheitsrecht nicht vorhanden wäre.
Das ist zumindest das, was man in der Republik Dionysos gemeinhin als Völker- und Völkergewohnheitsrecht versteht. Davon abweichende Ansichten akzeptiere ich natürlich, gebe aber zu bedenken, dass sich die meisten Staaten dieser Auffassung zumindest allein damit indirekt anschließen, indem sie bi- und multilaterale Verträge schließen und damit Völker- und Völkergewohnheitsrecht erschaffen.