Mandatsvereinbarung
§ 1 Auftrag
(1) Die Sharkclub Entertainment GmbH, geschäftsansässig in der Valve Allee 1337, 1220 Bergen (Stadt) ("
Mandantin"), beauftragt Herrn RA Prof. Dr. Matthias Hansen, geschäftsansässig in der Hohentalstr. 24, 1204 Freie Stadt Bergen ("
Rechtsanwalt"; Mandantin und Rechtsanwalt zusammen sind die "
Parteien") mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen und Beratung in Rechtsfragen. Der Rechtsanwalt verpflichtet sich zur Übernahme dieses Auftrages.
(2) Der Rechtsanwalt wird für die Laufzeit des Mandatsverhältnisses keine Unternehmen beraten, die im selben Wirtschaftszweig wie die Mandantin tätig sind.
§ 2 Vergütung
Der Mandant hat dem Rechtsanwalt eine Entlohnung von BM 600 (in Worten: sechshundert) netto für die geleistet Arbeitsstunde zu zahlen.
§ 3 Haftung
Der Rechtsanwalt hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 4 Beendigung
(1) Verletzt eine der Parteien ihre grob fahrlässig ihre Pflichten, so kann der Vertrag von der anderen Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Verletzt eine der Parteien ihre Pflichten derart, dass das Festhalten an dem Vertrag der anderen Partei nicht länger zumutbar ist,
so kann die andere Partei den Vertrag fristlos kündigen.
(3) Im Übrigen endet der Vertrag durch beidseitige Aufhebungsvereinbarung.
Freie Stadt Bergen, 18. Juli 2015
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(Jin Roh, handelnd als Geschäftsführer im Namen der Mandantin)
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(Rechtsanwalt)