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211

Freitag, 15. Mai 2015, 16:12

Es besteht das rechtliche Risiko, dass ihrer Gesellschaft die rechtliche Anerkennung verwehrt wird mit der Folge einer persönlichen Haftung.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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212

Freitag, 15. Mai 2015, 16:21

8o

Na das wäre ja äußerst übel. Was können wir denn dagegen tun? Können wir nicht einfach behaupten, wir hätten unseren Sitz nicht verlegt? Lässt sich doch heute gar nicht mehr nachweisen. :8):

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213

Freitag, 15. Mai 2015, 16:47

Ihren Sitz im "Ausland" zu behalten ist eine Möglicheit - die andere wäre sich in eine Gesellschaft nach bergischem Recht umzuwandeln.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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214

Freitag, 15. Mai 2015, 17:01

Berät sich mit Jin.


Naja, jetzt haben wir schon alles in Bergen, inclusive mir ;) dann machen wir tabula rasa und bringen Ordnung in die Sache.

Könnten Sie das für uns erledigen oder vorbereiten? Ich nehme doch an, dass wir damit zum Wirtschaftsministerium müssen? ?(

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215

Freitag, 15. Mai 2015, 17:06

Ich würde Ihnen vorschlagen einfach eine inländische Gesellschaft zu gründen. Eine Satzung kann ich ihnen entwerfen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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216

Freitag, 15. Mai 2015, 17:15

Und in diese kann dann unser jetztiges Unternehmen überführt werden oder müssen wir dann für alle unsere Läden bzw. die Holding eine neue Gewerbezulassung beantragen?

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217

Freitag, 15. Mai 2015, 18:39

Letztlich wäre es eine Neugründung der Gesellschaft, bei der das Unternehmen als Einlage eingebracht wird.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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218

Samstag, 16. Mai 2015, 05:37

Hm, ich hätte jetzt nicht gedacht, dass das solche Probleme nach sich zieht. Aber es soll auch alles seine Ordnung und Richtigkeit haben. Dann werden wir das wohl so handhaben müssen. Gut, dann bereiten Sie bitte alles entsprechend vor.

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219

Sonntag, 17. Mai 2015, 17:39

Welche Vorstellungen haben Sie hinsichtlich der Corporate Governance?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

220

Montag, 18. Mai 2015, 11:09

Sagen wir es mal so: Im Grunde steht Sharclub Entertainment in meinem alleinigen Besitz. Die Geschäftsführung wurde aber bislang immer von meiner Frau und mir gemeinsam ausgeübt. Erst vor kurzer Zeit haben wir einen Geschäftsführer eingestellt, der als erster Ansprechpartner gilt. Er regelt in erster Linie die organisatorischen Dinge und die Personalangelegenheiten. Alle finanziellen Entscheidungen obliegen meiner Frau und mir. Grundsätzlich haben wir auch nicht die Absicht an dieser Konstellation etwas zu ändern oder gar mit dem Unternehmen an die Börse zu gehen. Dafür ist es meiner Ansicht nach auch nicht groß genug. Es ist also eher ein Familienbetrieb ;) und so soll es bleiben.

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221

Montag, 18. Mai 2015, 21:32

Das heißt, dass sie eine monistische Struktur wünschen? Da würde sich eine GmbH anbieten.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

222

Montag, 18. Mai 2015, 21:51

Ja, dann gründen wir doch eine GmbH. :)

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223

Montag, 18. Mai 2015, 22:07

In Ordnung, ich entwerfe Ihnen gerne eine Satzung.
Ist sonst auf irgendeine unternehmerische Besonderheit Rücksicht zu nehmen?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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224

Montag, 18. Mai 2015, 22:23

Nein, nichts was wir Ihnen jetzt und hier nicht gesagt hätten. :)

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225

Montag, 18. Mai 2015, 22:47

Damit ich Ihnen einen Satzungsentwurf erstellen kann, müsste Sie mich offiziell mandatieren. Sind Sie mit meinen Stundensätzen vertraut?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH