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226

Dienstag, 19. Mai 2015, 07:42

Stundensätze? Ich glaube nicht, dass wir eine Vergütung nach Stunden vereinbaren sollten. Wenn Sie bitte an den eigentlichen Grund unserer Vorsprache denken wollen. ;)

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227

Mittwoch, 20. Mai 2015, 21:40

Stundensätze sind das übliche Vergütungsmodell, da der Anwalt so entsprechend dem Umfang und Aufwand der Leistung vergütet wird.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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228

Donnerstag, 21. Mai 2015, 11:08

Uns geht es darum, dass wir eine kompetente und zuverlässige Rechtsvertretung an unserer Seite haben, immer. Nicht nur wenn wir sie konkret benötigen. Und wir möchten auch nicht Gefahr laufen, dass die Gegenseite uns zuvor kam. ;)

Für diesen "Ausschließlichkeitsvertrag" würden wir auch entsprechen zahlen, vorausgesetzt wir werden uns dahingehend einig.

Beruf: Rechtsanwalt

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229

Donnerstag, 21. Mai 2015, 23:08

Das anwaltliche Berufsrecht verbietet es ohnehin zwei Parteien in derselben Sache zu vertreten.
Und ich fände es auch Ihnen gegenüber fair, wenn Sie nur die Leistungen bezahlen, die sie auch erhalten.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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230

Freitag, 22. Mai 2015, 00:45

Wenn Sie uns zu jeder Zeit zur Verfügung stehen, ist das doch auch eine Leistung. Und wenn Sie dann tatsächlich tätig werden müssen, müssen wir nicht noch einmal bezahlen. Ich persönlich finde das sehr praktisch. ;)

Beruf: Rechtsanwalt

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231

Freitag, 22. Mai 2015, 12:37

Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie eine Vergütung zahlen, die unabhängig von tatsächlich erbrachten Leistungen anfällt?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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232

Freitag, 22. Mai 2015, 12:51

Sozusagen.

Wir möchten einen Exklusivvertrag mit Ihrer Kanzlei schließen, aus welchem hervorgeht, dass diese unsere ständige Rechtsvertretung ist. Dafür erhält Ihre Kanzlei ein monatliches Entgelt. Fallen durch eine Rechtssache Kosten an, die dieses Entgelt übersteigen, lässt sich darüber reden, ob und wie viel wir nachzahlen. Ihrer Kanzlei soll auf keinen Fall durch uns Verluste einfahren.

Der Vorteil ist, dass wir einen ständigen Ansprechpartner haben und Ihre Kanzlei ein zuverlässiges regelmäßiges Einkommen hat, mit dem sie wirtschaften kann.

Beruf: Rechtsanwalt

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233

Freitag, 22. Mai 2015, 14:43

Es gibt eine Reihe von Unternehmen, die uns für laufende Beratung in Anspruch nehmen. So eine Vereinbarung haben wir aber noch nie geschlossen. Nicht weil es nicht im Interesse der Kanzlei wäre, sondern weil es in der Regel für den Mandanten nicht interessant ist sich auf unbestimmte Zeit an einen Anwalt zu binden und zu bezahlen, selbst wenn er keine Rechtsberatung erhält.

Gerne können wir aber so eine Vereinbarung schließen, wenn sie mögen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

234

Freitag, 22. Mai 2015, 15:32

Ja, mit dieser Absicht sind wir heute hiergekommen.

Beruf: Rechtsanwalt

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235

Freitag, 22. Mai 2015, 16:45

Ich arbeite in der Regel nach einem Stundensatz von 600 BM. Welche Vergütung schlange Sie ausgehend davon vor?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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236

Freitag, 22. Mai 2015, 18:49

600 BM? Sie meinten nicht........ 60 BM? 600 BM? :hä:

Hat zwar nicht gerade Atemnot als sie diese Summe hört, empfindet den Betrag aber trotzdem, bei allem Respekt vor dem Prof. Dr. -Titel, als etwas unverschämt.

Beruf: Rechtsanwalt

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237

Freitag, 22. Mai 2015, 23:51

Ja, Sie haben mich richtig verstanden.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

238

Samstag, 23. Mai 2015, 07:50

6.000 BM im Monat.

Beruf: Rechtsanwalt

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239

Samstag, 23. Mai 2015, 08:48

Wenn wir zu Grunde legen, dass ich im Schnitt 10 Stunden für Sie arbeite, würde das aufgehen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

240

Samstag, 23. Mai 2015, 09:05

So hatte ich mir das gedacht.