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Stundensätze? Ich glaube nicht, dass wir eine Vergütung nach Stunden vereinbaren sollten. Wenn Sie bitte an den eigentlichen Grund unserer Vorsprache denken wollen.
Stundensätze sind das übliche Vergütungsmodell, da der Anwalt so entsprechend dem Umfang und Aufwand der Leistung vergütet wird.
Uns geht es darum, dass wir eine kompetente und zuverlässige Rechtsvertretung an unserer Seite haben, immer. Nicht nur wenn wir sie konkret benötigen. Und wir möchten auch nicht Gefahr laufen, dass die Gegenseite uns zuvor kam.
Für diesen "Ausschließlichkeitsvertrag" würden wir auch entsprechen zahlen, vorausgesetzt wir werden uns dahingehend einig.
Das anwaltliche Berufsrecht verbietet es ohnehin zwei Parteien in derselben Sache zu vertreten.
Und ich fände es auch Ihnen gegenüber fair, wenn Sie nur die Leistungen bezahlen, die sie auch erhalten.
Wenn Sie uns zu jeder Zeit zur Verfügung stehen, ist das doch auch eine Leistung. Und wenn Sie dann tatsächlich tätig werden müssen, müssen wir nicht noch einmal bezahlen. Ich persönlich finde das sehr praktisch.
Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie eine Vergütung zahlen, die unabhängig von tatsächlich erbrachten Leistungen anfällt?
Sozusagen.
Wir möchten einen Exklusivvertrag mit Ihrer Kanzlei schließen, aus welchem hervorgeht, dass diese unsere ständige Rechtsvertretung ist. Dafür erhält Ihre Kanzlei ein monatliches Entgelt. Fallen durch eine Rechtssache Kosten an, die dieses Entgelt übersteigen, lässt sich darüber reden, ob und wie viel wir nachzahlen. Ihrer Kanzlei soll auf keinen Fall durch uns Verluste einfahren.
Der Vorteil ist, dass wir einen ständigen Ansprechpartner haben und Ihre Kanzlei ein zuverlässiges regelmäßiges Einkommen hat, mit dem sie wirtschaften kann.
Es gibt eine Reihe von Unternehmen, die uns für laufende Beratung in Anspruch nehmen. So eine Vereinbarung haben wir aber noch nie geschlossen. Nicht weil es nicht im Interesse der Kanzlei wäre, sondern weil es in der Regel für den Mandanten nicht interessant ist sich auf unbestimmte Zeit an einen Anwalt zu binden und zu bezahlen, selbst wenn er keine Rechtsberatung erhält.
Gerne können wir aber so eine Vereinbarung schließen, wenn sie mögen.
Ja, mit dieser Absicht sind wir heute hiergekommen.
Ich arbeite in der Regel nach einem Stundensatz von 600 BM. Welche Vergütung schlange Sie ausgehend davon vor?
600 BM? Sie meinten nicht........ 60 BM? 600 BM?

Hat zwar nicht gerade Atemnot als sie diese Summe hört, empfindet den Betrag aber trotzdem, bei allem Respekt vor dem Prof. Dr. -Titel, als etwas unverschämt.
Ja, Sie haben mich richtig verstanden.
Wenn wir zu Grunde legen, dass ich im Schnitt 10 Stunden für Sie arbeite, würde das aufgehen.
So hatte ich mir das gedacht.