Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird seit April 2021 im Rahmen eines Forenverbundes (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zusammen mit Dreibürgen, Nordhanar, der Nordmark u.a. zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Dieses Forum ist ein Archiv.

Guten Tag lieber Gast, um »Republik Bergen« vollständig mit allen Funktionen nutzen zu können, sollten Sie sich erst registrieren.
Benutzen Sie bitte dafür das Registrierungsformular, um sich zu registrieren. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

61

Dienstag, 25. September 2012, 20:57

Der Sekretär fragt um welches Rechtsgebiet es geht.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

62

Dienstag, 25. September 2012, 21:08

Es handelt sich grob um Verwaltungsrecht oder Wirtschaftsrecht.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

63

Dienstag, 25. September 2012, 22:52

Er wird zu Hansen durchgestellt.

Telefon:tele2: Hansen!
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

64

Mittwoch, 26. September 2012, 09:56

Telefon Davíðsson mein Name. Ich bzw. meine Firma bräuchte ihre Hilfe um Klarheit in einer Sache zu erlangen. Soll ich dazu vorbei kommen oder wollen wir das telefonisch klären?

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

65

Mittwoch, 26. September 2012, 10:04

Telefon:tele2: Es empfielt sich meistens ein persönliches Gespräch, sofern es denn möglich ist...
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

66

Mittwoch, 26. September 2012, 21:29

Telefon :tele2: Okay, dann würde ich gerne vorbei kommen.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

67

Donnerstag, 27. September 2012, 05:59

TelefonIch stelle sie zu meiner Sekretärin durch, die Ihnen bestimmt einen zeitnahen Termin geben kann.

SimOffFang einfach damit an, dass du im Büro vorbeikommst.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

68

Montag, 1. Oktober 2012, 00:44

Kommt ins Büro.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

69

Montag, 1. Oktober 2012, 02:38

Guten Tag Herr Davíðsson! Bitte setzen Sie sich. Womit kann ich Ihnen denn helfen?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

70

Freitag, 5. Oktober 2012, 18:48

Herr Davíðsson?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

71

Freitag, 5. Oktober 2012, 23:54

Entschuldigen sie bitte, ich bin so fasziniert von ihrem Büro.

Setzt sich.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

72

Samstag, 6. Oktober 2012, 00:51

GedankenVielleicht sollte ich bescheidener werden, was die Ausstattung angeht.

Wie kann ich Ihnen denn behilflich sein?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

73

Samstag, 6. Oktober 2012, 02:15

Ich würde gerne wissen, was hiervon zu halten ist.

Reicht ihm ein Papier.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

74

Samstag, 6. Oktober 2012, 07:58

Rückt sich seine Brille zurecht und begutachtet die Verordnung.


Formell scheint alles in Ordnung zu sein. Art. 30 VdRB ermächtigt die Regierung zum Erlass von Verordnung. Diese müssen allerdings im Rahmen der Verfassung und Gesetze liegen. Es kommen eine Reihe von Grundrechen in Betracht deren Verletzung man argumentieren kann. Die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 VdRB), die Forschungsfreiheit (Art. 3 Abs. 3) und das Eigentumsrecht (Art. 9 Abs. 1 S. 1 Alt. 1). Die allgemeine Handlungsfreiheit ist bereits abstrakt ein sehr schwaches Grundrecht und wird im konkreten Fall in einer Abwägung gegen kollidierende Verfassungswerte wie Leben, Gesundheit und den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit unterliegen. Das Eigentumsrecht ist zwar gewichtiger, doch braucht es hierzu erstmal einen Kläger der bereits Atomwaffen oder kerntechnische Anlagen in seinem Eigentum hat. Ferner wird man angesichts der kollidieren Verfassungsgüter wohl auch von einer zulässigen Inhalts- und Schrankenbestimmung ausgehen können. Es bleibt also die Forschungsfreiheit die durch § 1 lit. c derAtomsperrverordnung tangiert ist. Da die Forschungsfreiheit schrankenlos gewährleistet und damit sehr gewichtig ist und auch die von der Forschung allein ausgehenden Gefahren eher gering sind, sehe ich hier eine vielversprechende Möglichkeit die Verordnung im Rahmen einer Normenkontrolklage nach § 3 Abs. 2 S. 2 APO anzugreifen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

75

Samstag, 6. Oktober 2012, 09:48

Würden sie mir raten ein Verfahren anstreben oder auf ein Gesetz zu warten?