Ach Herr Hansen, es ist mein alter Freund, Herr Dr. Königskamp, mal wieder. Ich dachte, er hätte es gelernt, aber es geht schon wieder los.
In seiner neuen Verordnung heißt es:
...
§ 2
Sämtliche Genehmigungen, die sich auf ein in § 1 bezeichnetes Vorhaben beziehen, sind schwebend unwirksam und vorerst nicht weiter zu verfolgen.
...
Wissen sie, da lässt man sich eine Forschungseinrichtung genehmigen, wie in §1 Absatz b Satz 2 folgende vorgesehen ist und dann kommt diese Verordnung und erklärt das als unwirksam. Ich lese es zumindest so, dass wir unseren Testreaktor abschalten müssen/sollten. Könnten sie das bitte prüfen? Sollte dem nämlich so sein, würde meiner Firma täglich ein Schaden von 473.942,73 BM entstehen.