Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird im Rahmen eines Forenverbundes mit dem Kaiserreich Dreibürgen (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

16

Sonntag, 15. Juli 2012, 20:29

TelefonJa?
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

17

Sonntag, 15. Juli 2012, 20:33

TelefonHallo Sven, ich habe gerade mit Hilgenbecker gesprochen. Wir werden gegen 13 Uhr erwartet und müssten dann den Flug um 9:55 nehmen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

18

Sonntag, 15. Juli 2012, 20:38

TelefonGeht in Ordnung. Dann werde ich gegen 9 Uhr am Flughafen sein.
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

19

Sonntag, 15. Juli 2012, 20:43

TelefonWir treffen uns dann einfach am Gate.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

20

Sonntag, 15. Juli 2012, 20:51

TelefonMachen wir.
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

21

Sonntag, 15. Juli 2012, 21:25

TelefonOk, bis demnächst.

Legt auf.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

22

Sonntag, 15. Juli 2012, 21:27

Bereitet nun noch einige Dinge für morgen vor.
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

23

Montag, 3. September 2012, 21:48

Klopft an Svens Tür.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

24

Montag, 3. September 2012, 22:09

Herein.
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

25

Montag, 3. September 2012, 23:40

Tritt ein.

Hallo Sven, hast du gerade kurz für mich Zeit?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

26

Dienstag, 4. September 2012, 10:44

Natürlich. Komm rein. Was kann ich für Dich tun?
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

27

Mittwoch, 5. September 2012, 08:18

Ich komme gerade aus Fuchsen und habe dir den Kooperationsvertrag zur Unterzeichnung mitgebracht.


Kooperationsvertrag

zwischen

Kanzlei Wehner, Hilgenbecker u. Partner

UND

Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



§ 1 Allgemeines
Die vertragsschließenden Parteien sind die Kanzlei Wehner, Hilgenbecker u. Partner, Klapsmühltal, vertreten durch ihre geschäftsführenden Gesellschafter Sven Wehner und Manfred Hilgenbecker, sowie die Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freie Stadt Bergen, vertreten durch ihre geschäftsführenden Partern Matthias Hansen und Sven Schröter. Die Parteien beabsichtigten eine dauerhafte professionelle Kooperation im Bereich der Rechtsberatung. Diese soll der vorliegende Vertrag regeln.

§ 2 Gegenstand
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Übernahe von Mandaten, insbesondere der Wahrnehmung von Gerichtsterminen, sofern die andere Partei die Mandate nicht ausführen kann. Es bleibt hierbei unbeachtet, ob der Gerichtstermin in der Republik Bergen oder dem Freistaat Fuchsen stattfindet. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn eine Mandatsübernahme rechtlich oder faktisch unmöglich ist, insbesondere wenn ein bereits bestehendes Mandatsverhältnis einer Übernahme entgegensteht.

§ 3 Abrechnung
Die Parteien beabsichtigen die Ausarbeitung eines gemeinsamen Kataloges über die abzurechnenden Stundensätze bei übernommenen Mandaten.

§ 4 Austausch
(1) Den Parteien ist es möglich, Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum in die jeweils andere Kanzlei zu entsenden (Secondment). Der maximale Zeitraum für ein Secondment beträgt 3 Monate.
(2) Das Beschäftigungsverhältnis mit der entsendenden Sozietät bleibt bestehen. Etwaige Mehrkosten trägt die entsendende Sozietät.

§ 5 Kündigung
Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Klapsmühltal, 08.07.2012



____________________
Manfred Hilgenbecker


____________________
Sven Wehner


____________________
Matthias Hansen

____________________
Sven Schröter jr.

RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

28

Mittwoch, 5. September 2012, 21:37


Kooperationsvertrag

zwischen

Kanzlei Wehner, Hilgenbecker u. Partner

UND

Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



§ 1 Allgemeines
Die vertragsschließenden Parteien sind die Kanzlei Wehner, Hilgenbecker u. Partner, Klapsmühltal, vertreten durch ihre geschäftsführenden Gesellschafter Sven Wehner und Manfred Hilgenbecker, sowie die Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freie Stadt Bergen, vertreten durch ihre geschäftsführenden Partern Matthias Hansen und Sven Schröter. Die Parteien beabsichtigten eine dauerhafte professionelle Kooperation im Bereich der Rechtsberatung. Diese soll der vorliegende Vertrag regeln.

§ 2 Gegenstand
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Übernahe von Mandaten, insbesondere der Wahrnehmung von Gerichtsterminen, sofern die andere Partei die Mandate nicht ausführen kann. Es bleibt hierbei unbeachtet, ob der Gerichtstermin in der Republik Bergen oder dem Freistaat Fuchsen stattfindet. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn eine Mandatsübernahme rechtlich oder faktisch unmöglich ist, insbesondere wenn ein bereits bestehendes Mandatsverhältnis einer Übernahme entgegensteht.

§ 3 Abrechnung
Die Parteien beabsichtigen die Ausarbeitung eines gemeinsamen Kataloges über die abzurechnenden Stundensätze bei übernommenen Mandaten.

§ 4 Austausch
(1) Den Parteien ist es möglich, Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum in die jeweils andere Kanzlei zu entsenden (Secondment). Der maximale Zeitraum für ein Secondment beträgt 3 Monate.
(2) Das Beschäftigungsverhältnis mit der entsendenden Sozietät bleibt bestehen. Etwaige Mehrkosten trägt die entsendende Sozietät.

§ 5 Kündigung
Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Klapsmühltal, 08.07.2012



____________________
Manfred Hilgenbecker


____________________
Sven Wehner


____________________
Matthias Hansen

Sven Schröter jr.
____________________
Sven Schröter jr.

Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

  • Nachricht senden

29

Mittwoch, 5. September 2012, 23:22

Danke. Ich sende es per Kurier nach Fuchsen.
Gibt es sonst etwas neues von deiner Seite?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

30

Donnerstag, 6. September 2012, 06:32

Bei mir ist sonst alles ok. Ruhig ist es in letzter Zeit.
Dr. iur. Sven Schröter jr.
Diplomjurist

RA in der Kanzlei Hansen & Meiser mbH
Notar