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31

Donnerstag, 28. Juni 2012, 20:27

Ich danke Ihnen für das angenehme Gespräch. Auf Wiedersehen und bis bald.
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
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32

Freitag, 29. Juni 2012, 00:27

Auf Wiedersehen, Herr Wehner.
Geleitet Wehner raus.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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33

Sonntag, 8. Juli 2012, 10:02

lässt sich für den Nachmittag ankündigen
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
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34

Sonntag, 8. Juli 2012, 14:27

trifft wie angekündigt ein
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
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35

Sonntag, 8. Juli 2012, 20:55

Nimmt Wehner in einem der kleinen Konferenzräume in Empfang.

Guten Tag, Herr Wehner! Wie war die Anreise?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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36

Montag, 9. Juli 2012, 17:48

Guten Tag. Die Anreise war sehr angenehm. :)
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
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37

Montag, 9. Juli 2012, 20:09

Was kann ich für Sie tun, Herr Wehner?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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38

Montag, 9. Juli 2012, 22:41

Ich habe den Vertrag in den Taschen. =)
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
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39

Montag, 9. Juli 2012, 22:49

Das freut mich. Dann zeigen Sie doch mal her! :)
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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40

Dienstag, 10. Juli 2012, 17:52

Kooperationsvertrag


zwischen

Kanzlei Wehner, Hilgenbecker u. Partner

UND

Hansen Schröter Rechtsanwälte


§1 - Allgemeines
(1) Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den o.g. Parteien.

§2 - Gegenstand
(1) Die o.g. Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Vertretung bei Gericht, sollte einer der Anwälte den Termin nicht selbst wahrnehmen. Dabei ist es egal, ob der Gerichtstermin in der Republik Bergen oder dem Freistaat Fuchsen stattfindet.

§3 - Abrechnung
(1) Die o.g. Parteien verpflichten sich zur Ausarbeitung eines gemeinsamen Kataloges über die abzurechnenden Stundensätze.

§4 - Austausch
(1) Den o.g. Parteien ist es möglich, Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum in die jeweils andere Kanzlei zu entsenden. Der maximale Zeitraum beträgt hier allerdings 3 Monate.
(2) Die Bezahlung erfolgt über die entsendende Sozietät.

§5 - Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Klapsmühltal, 08.07.2012



____________________
Manfred Hilgenbecker

____________________
Sven Wehner

____________________
Matthias Hansen

____________________
Sven Schröter jr.
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
Rechtsanwalt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wilhelm von Graubünden« (10. Juli 2012, 17:52)


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41

Donnerstag, 12. Juli 2012, 20:08

Erstellt mit seinem Kugelschreiber einen Markup.



Kooperationsvertrag

zwischen

Kanzlei Wehner, Hilgenbecker u. Partner

UND

Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH



§ 1 Allgemeines
Die vertragsschließenden Parteien sind die Kanzlei Wehner, Hilgenbecker u. Partner, Klapsmühltal, vertreten durch ihre geschäftsführenden Gesellschafter Sven Wehner und Manfred Hilgenbecker, sowie die Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freie Stadt Bergen, vertreten durch ihre geschäftsführenden Partern Matthias Hansen und Sven Schröter. Die Parteien beabsichtigten eine dauerhafte professionelle Kooperation im Bereich der Rechtsberatung. Diese soll der vorliegende Vertrag regeln.

§ 2 Gegenstand
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Übernahe von Mandaten, insbesondere der Wahrnehmung von Gerichtsterminen, sofern die andere Partei die Mandate nicht ausführen kann. Es bleibt hierbei unbeachtet, ob der Gerichtstermin in der Republik Bergen oder dem Freistaat Fuchsen stattfindet. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn eine Mandatsübernahme rechtlich oder faktisch unmöglich ist, insbesondere wenn ein bereits bestehendes Mandatsverhältnis einer Übernahme entgegensteht.

§ 3 Abrechnung
Die Parteien beabsichtigen die Ausarbeitung eines gemeinsamen Kataloges über die abzurechnenden Stundensätze bei übernommenen Mandaten.

§ 4 Austausch
(1) Den Parteien ist es möglich, Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum in die jeweils andere Kanzlei zu entsenden (Secondment). Der maximale Zeitraum für ein Secondment beträgt 3 Monate.
(2) Das Beschäftigungsverhältnis mit der entsendenden Sozietät bleibt bestehen. Etwaige Mehrkosten trägt die entsendende Sozietät.

§ 5 Kündigung
Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Klapsmühltal, 08.07.2012



____________________
Manfred Hilgenbecker

____________________
Sven Wehner

____________________
Matthias Hansen

____________________
Sven Schröter jr.


Ich würde noch diese - ausschließlich stilistischen Änderung vorschlagen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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42

Donnerstag, 12. Juli 2012, 22:33

Damit kann ich mich einverstanden zeigen. :)
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
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43

Freitag, 13. Juli 2012, 00:15

Dann sollten wir bald zur Ratifikation der Vereinbarung schreiten.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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44

Freitag, 13. Juli 2012, 15:48

Richtig. Dazu möchte ich Sie gerne nach Fuchsen einladen.
Sven Wehner
Hofkanzler des Freistaats Fuchsen
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45

Freitag, 13. Juli 2012, 22:49

Ich müsste den Termin selbstverständlich mit Herrn Schröter als meinem Partner abstimmen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH