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Beruf: Rechtsanwalt

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31

Samstag, 11. Juli 2015, 17:01

Telefon:tele2: Ja, das ist bekannt. Gibt es bei Ihnen nicht einen allgemeinen Vergütungssatz für Sachverständige?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

32

Samstag, 11. Juli 2015, 18:03

TelefonDas ist ja gerade mein Problem, es gibt zwei Vergütungssätze, oder besser gesagt einen Satz, aber zwei Kategorien: Nach § 2 Senatsbefragungsgesetz können einige Personen verpflichtend geladen werden, während nach § 3 des Gesetzes eine freiwillige Teilnahme möglich ist.
Als Professor an einer Universität würde Professor Hansen keine Entschädigung erhalten, als Rechtsanwalt allerdings schon.

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33

Samstag, 11. Juli 2015, 20:28

Telefon:tele2: Dann würde ich vorschlagen, dass Sie ihn in seiner Funktion als Rechtsanwalt laden.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

34

Sonntag, 12. Juli 2015, 00:29

TelefonIch sagte ja schon, Frau Suwelack, man hat uns da zu etwas mehr... Wirtschaftlichkeit angehalten.

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35

Sonntag, 12. Juli 2015, 19:59

Telefon:tele2: Dann haben sie gewiss Verständnis dafür, dass auch wir wirtschaftlich handeln müssen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

36

Sonntag, 12. Juli 2015, 21:27

TelefonWie viel Zeit wendet Prof. Hansen für seine Lehrtätigkeiten auf?

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37

Sonntag, 12. Juli 2015, 21:33

Telefon:tele2: Er liest jedes Wintersemester Kapitalgesellschaftsrecht.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

38

Montag, 13. Juli 2015, 00:04

TelefonWelchen Anteil macht das an seiner Jahrestätigkeit aus, schätzungsweise?

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39

Montag, 13. Juli 2015, 09:55

:tele2: Einen untergeordneten, weniger als 5%.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

40

Montag, 13. Juli 2015, 12:56

TelefonDann könnte ich Ihnen mit ein wenig Auslegung unserer Bestimmungen anbieten, Prof. Hansen 95% seiner Zeit nicht als Amtsträger im Sinne der Entschädigung ansehen. Dementsprechend kann ich Ihnen entweder 62 BM pro Stunde als Entschädigung oder eine Entschädigungsvereinbarung unter Einschluss von Sach- und Reisekosten in Aussicht stellen.

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41

Montag, 13. Juli 2015, 14:26

Telefon:tele2: Würde der Stundensatz auch Reise- und Vorbereitungszeit umfassen?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

42

Montag, 13. Juli 2015, 14:48

TelefonSofern keine Vereinbarung getroffen wird, würde der Stundensatz für die Dauer der Ausschussitzung gewährt, dazu zusätzlich eine Pauschale von 130 BM für die Vorbereitung, zuzüglich der Sach- und Reisekosten, die ja nicht allzu hoch ausfallen sollten, wenn man von der FSB ausgeht.

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43

Montag, 13. Juli 2015, 16:34

Telefon:tele2: Das ist in Ordnung.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

44

Montag, 13. Juli 2015, 19:38

TelefonDann halte ich das so fest und darf Sie bitten, mir nach Abschluss des Vorgangs mitzuteilen, in welchem Umfang wodurch Entschädigungsanspruch entstanden ist.

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45

Montag, 13. Juli 2015, 19:42

Telefon:tele2: Das werden wir tun.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH