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UBK
z. Hd. Hrn. Dr. Georg Frankenhein
Überprüfung der Parteifinanzen nach §3 Abs. 5 Gesetz über den Staatsrechnungshof
Sehr geehrter Herr Dr. Frankenhein,
nach den Richtlinien des Gesetz über den Staatsrechnungshofes, erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Parteifinanzen. 
Diese können sich nach dem Parteiengesetz (§6 - Finanzen) aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Mandatsträgerabgaben und Vermögenseinnahmen zusammensetzen. Hierfür ist auch ein regelmäßiger Rechenschaftsbericht anzufertigen. 
Bitte übersenden Sie uns bis spätestens zum 
06. November 2012 folgende Unterlagen:
- letzer Rechenschaftsbericht
 - Aktuelle Bilanz
 - Aktuelle Kontoauszüge (im Original)
 
Alle Unterlagen werden nach der Überprüfung an sie zurückversandt.
Hochachtungsvoll
Präsident des Staatsrechnungshofes