S.Assbacher
kommt abgehetzt in den Saal
Verzeihung für meine Verspätung.
Liebe Kollegin Runge, gerne möchte ich die Hintergedanken erklären: Wenn wir ein Katastrophenereignis im Land haben, dann können wir die Betroffenen nicht mit der Begründung vertrösten, der Senat brauche noch einige Stunden bis zur Entscheidung. Vielmehr muss sofort alles mögliche getan werden, um weiteren Schaden abzuwenden.
Gleiches gilt unter Umständen auch international. Eine Kontrolle durch den Senat muss erhalten bleiben, komplett davon losgelöst bleibt die Frage nach Krieg und Frieden.
Zur Immunität des Staatspräsidenten: Die Betonung liegt hier auf verfassungsgemäße Handlungen. Das heißt also: Kein Gericht kann einen Staatspräsidenten oder ehemaligen Staatspräsidenten dafür zur Rechenschaft ziehen, dass er seine Kompetenzen ausgeübt oder dies nicht getan hat, es sei denn, er handelt gegen die Verfassung selbst.
Den Vorschlag würde ich allerdings aufgreifen und sagen: "Er kann
für verfassungsmäßigen Handlungen niemals zur Verantwortung
gezogen werden.
Er kann
für verfassungsmäßigen Handlungen niemals zur Verantwortung
gezogen werden. Der Strafverfolgung unterliegt er ausschließlich für schwerwiegende Straftaten nach Genehmigung durch den Senat mit einer Mehrheit von 60 von Hundert der abgegebenen Stimmen."