Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird im Rahmen eines Forenverbundes mit dem Kaiserreich Dreibürgen (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

106

Montag, 29. April 2013, 16:51

Die LSA hat uns für heute Abend in ihre Parteizentrale eingeladen.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

107

Samstag, 11. Mai 2013, 14:14

Parteirat Mai 2013 I

Peter LeCoré
Sehr geehrte Delegierte,
ich begrüße Sie und euch alle zur heutigen Sitzung des Parteirates. Ich erteile das Wort Senator Georg Köhler, fraktionspolitischer Sprecher der Fraktion.

Georg Köhler, sicherheitspolitischer Sprecher

Danke, lieber Peter.
Liebe Delegierte, ich möchte euch bitten, über Anti-Terror-Maßnahmen zu beraten, da entsprechende Vorlagen dringend notwendig sind. Vielen Dank.
Sozialliberale Partei

108

Samstag, 11. Mai 2013, 14:41

Parteirat Mai 2013 II

Peter LeCoré
Liebe Delegierte,
ich möchte euch heute eine Novelle der Satzung vorschlagen, die umfangreiche Änderungen vorsieht, um unsere Satzung moderner und besser zu machen. Insbesondere richtet sich der Antrag darauf, die Zusammensetzung des Parteirates an die Mitgliederzahl und nicht an die Bevölkerungszahl zu binden. Zudem wird ein Wirtschaftsvorstand für Wirtschaftsbelange der Partei eingerichtet.
Dazu kommen noch kleinere Fehlerberichtigungen.


Satzung der Sozialliberalen Partei Bergens
- Änderungsentwurf -
I. Grundsätzliches

§1 Bezeichnung, Sitz und Ziele
(1) Der offizielle Name der Partei lautet Sozialliberale Partei Bergens. Die Kurzform lautet SLP.
(2) Sitz der Partei ist die Freie Stadt Bergen.
(3) Die SLP will mit ihren Mitgliedern am politischen Leben teilhaben. Hierbei will die SLP vor allem sozial-liberale Ansichten vertreten.
(4) Die SLP bekennt sich uneingeschränkt zur Verfassung Bergens.

§ 2 Ortsgruppen
(1) In jedem Ort kann mit Billigung des Parteivorstandes eine Ortsgruppe der SLP gegründet werden, die alle ihr in der Satzung der Gesamtpartei übertragenen Aufgaben wahrnimmt.
(2) Die Ortsgruppe ist der Gesamtpartei untergeordnet und gibt sich eine Satzung im Sinne der Gesamtpartei.
(3) Die Ortsgruppen dienen einerseits als örtliche Anlaufstelle für die Bürger und Mitglieder, andererseits vertreten sie die Interessen des Ortes gegenüber der Gesamtpartei und der Gesamtpartei im Ort und treffen im Sinne der Gesamtpartei Entscheidungen zur örtlichen Politik.
(4) Gibt es in einem Ort keine Ortsgruppe, so werden ihre Aufgaben von einer benachbarten Ortsgruppe nach Beschluss des Vorstandes wahrgenommen.
(5) Jede Ortsgruppe richtet eine Mitgliederversammlung ein, die über die Positionen der Ortsgruppe entscheidet und aus allen Mitgliedern der Ortsgruppe besteht. Der Partei steht ein Ortsgruppenvorsitzender vor, der das Tagesgeschäft regelt.
(5) Die Ortsgruppen schließen sich in Noranda, Trübergen und dem Lorertal zu Konferenzen zusammen. In der FSB übernimmt der Ortsverband die Aufgaben
der Konferenzen. Die Konferenzen koordinieren die Arbeit der Ortsverbände und vertreten die Politik der SLP innerhalb der Bezirksorgane. Die Konferenzen setzen sich aus je einem Vertreter für 300 Mitglieder zusammen, die von den Mitgliederversammlungen Ortsgruppen gewählt werden. Ortsgruppen, welche nicht mindestens einen Vertreter entsenden können, schließen sich mit benachbarten Ortsgruppen zu einer Wahlgemeinschaft zusammen.
(6) Es wird ein Jugendverband eingerichtet, der die Interessen von Jugendlichen gegenüber der Gesamtpartei vertritt und an der politischen Willensbildung teilnimmt. Mitglied kann werden, wer die Mitgliedschaftsvorraussetzungen der SLP erfüllt und mindestens 14 Jahre alt ist. Wer das 18. Lebensjahr vollendet wird automatisch Mitglied der SLP und verliert die Mitgliedschaft der SLP-Jugend.
(7) Der Parteirat kann weitere Verbände einrichten. Alle Verbände geben sich eine Satzung mit Genehmigung des Parteirates.
(6) Der Parteirat kann den Ortsgruppen und Konferenzen weitere Kompetenzen durch Beschluss mit absoluter Mehrheit übertragen. Ebenso kann die genauere Organisation dieser bei Bedarf durch einen Beschluss mit absoluter Mehrheit näher geregelt werden.

II. Mitglieder

§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied in der SLP kann jeder bergische Staatsbürger werden, der mindestens 16 Jahre alt ist und
a) die Satzung und das Programm der SLP anerkennt
b) die bergische Verfassung anerkennt
c) nicht Mitglied in einer mit der SLP konkurrierenden Partei ist
(2) Die Mitgliedschaft muss bei der Partei beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet die Ortsgruppe.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, welcher der Ortsgruppe schriftlich zu erklären ist, oder Ausschluss, welcher von der örtlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und begründet werden muss. Mandatsträger unterliegen dem Ausschlussvorbehalt des Parteirates und können nicht durch Ortsverbände ausgeschlossen werden.

§ 4 Aktivität der Mitglieder
Die Mitglieder sind dazu aufgefordert, ihre Meinung in parteiinternen Debatten zu äußern und ihre Vorschläge einzubringen.

III. Organe der Partei

§ 5 Der Parteirat
(1) Der Parteirat ist das höchste beschlussfassende Organ der SLP. Er wird vom Vorstand einberufen. Er muss einberufen werden, wenn die Satzung dies vorsieht, mindestens jedoch einmal im Monat. Er tagt geheim, kann seine Sitzungen aber öffentlich machen.
(2) Ihm gehören mindestens 55 Delegierte an. Hiervon wählen die Konferenzen 3.000 Mitglieder im Zuständigkeitsbereich einen Vertreter, mindestens jedoch 5. Die restlichen Delegierten setzen
sich wie folgt zusammen:
a) der Vorstand,
b) der Staatskanzler und sein Stellvertreter, alternativ ein Staatsminister, falls diese aus der SLP stammen, wenn dadurch nicht zwei Mitglieder zusammenkommen, von der Fraktion gewählte Ersatzmitglieder,
c) ein Vertreter der Fraktion,
d) ein Minderheitenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach aufsteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
e) ein Jugendvertreter, der durch den Jugendverband bestimmt werden,
f) ein Seniorenvertreter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach absteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
g) ein Gleichstellungsbeauftragter, der im Rotationsprinzip von den Konferenzen nach aufsteigender Mitgliedergröße bestimmt wird,
h) ein vom Vorstand bestimmtes, verdientes Mitglied,
i) vier von den Konferenzen bestimmte, verdiente Mitglieder,
j) weitere Personen kraft Amtes aufgrund Beschlusses des Parteirates.
(3) Die Vertreter werden jeweils für ein Jahr gewählt, sofern sie nicht Kraft Amtes Mitglied sind.
(4) Der Parteirat ist beschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind und uneingeschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind.
(5) Ist der Parteirat nur beschränkt beschlussfähig, so sind folgende Beschlüsse nicht gestattet:
a) Satzungsänderungen
b) Vorstandswahlen
c) Beschluss der Parteiauflösung
(6) Die Leitung der Sitzung übernimmt ein Vorstandsmitglied.
(7) Sollten mindestens ½ der Mitglieder (ohne Vorstand) es verlangen, so ist der Vorstand nicht stimmberechtigt.
( 8 ) Die Leitung von Wahlen übernimmt der Generalsekretär, ersatzweise der stellvertretende Vorsitzende. Tritt dieser selbst zur Wahl an, so übernimmt diese Aufgabe ein vom Parteirat gewähltes Mitglied.
(9) Dem Parteirat obliegen folgende Aufgaben:
a) Wahl und Abwahl des Vorstandes
b) Verabschiedung des Parteiprogramms
c) Beschlussfassung über wesentliche Fragen von Partei und Politik
c) Entscheidung über Anträge der Mitglieder
e) Ehrung verdienter Mitglieder
f) Bestimmung der Liste für die Wahl
g) Aufstellung der Kandidaten für Wahlen
h) Genehmigung eines Koalitionsvertrages
i) Errichtung von parteinahen und parteiinternen Organisationen,
j) weitere in dieser Satzung festgelegte Aufgaben.
(10) Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung.
(11) Beratende Mitglieder sind alle Sprecher der Fraktion in ihrem Themengebiet sowie vom Parteirat geladene Experten.

§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Generalsekretär. Der Parteirat kann Sonderbeauftragte einsetzen, die dem Vorstand ebenfalls angehören.
(2) Der Vorstand bestellt einen Wirtschaftsvorstand, bestehend aus dem Generalsekretär, einem Geschäftsführer und einem Finanzvorstand, der die wirtschaftlichen Belange der Partei nach Maßgabe des Vorstandes regelt. Der Parteirat hat ein Veto-Recht.
(2) Ist ein Vorstandsmitglied abwesend, so übernimmt ein anderes seine Stellvertretung.
(3) Er wird für 4 Monate vom Parteirat gewählt.
(4) Wahlweise kann der 2. Vorsitzende gleichzeitig auch der Generalsekretär sein.
(5) Der Vorstand vertritt die Partei nach außen.
(6) Der Generalsekretär ist für die Verwaltung der Partei verantwortlich.
(7) Dem Vorstand obliegen folgende Entscheidungen:
a) Verabschiedung von Erklärungen, sofern sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind
b) Führen von Verhandlungen
c) Erledigung des Tagesgeschäfts, inklusive der Verwaltungsorganisation
d) Management des Wahlkampfes
(8) Der Vorstand trifft alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit bzw. einstimmig, wenn ihm weniger als 3 Mitglieder angehören.
(9) Eine Entscheidung des Vorstandes kann beim Parteirat angefochten werden.

§ 7 Wirtschaftsvorstand
Der Vorstand bestellt einen Wirtschaftsvorstand, bestehend aus dem einem Geschäftsführer und einem Finanzvorstand unter Leitung des Generalsekretärs, der die wirtschaftlichen Belange der Partei nach Maßgabe des Vorstandes regelt. Der Parteirat hat ein Veto-Recht gegen die Besetzung.

IV. Sonstiges

§ 8 Fehlende Bestimmungen
(1) Ist eine Bestimmung in dieser Satzung nicht geregelt, so entscheidet der Parteirat über den Vorgang.
(2) Eine solche Entscheidung gilt auch für alle weiteren gleichen Fälle.

§ 9 Stimmrecht
(1) Jedes ordentliche Mitglied des Parteirates nach § 5, Absatz 2 besitzt im Parteirat eine Stimme.
(2) Betrifft die Entscheidung ein Mitglied, so ist dies nicht stimmberechtigt.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Wahlen.


§ 8 Amtsenthebungen und Rücktritt
(1) Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit des Parteirates seines Amtes enthoben werden. Geschieht das, ist der Vorstand unmittelbar neu zu wählen. Auch einzelne Mitglieder des Vorstandes können seines Amtes enthoben werden.
(2) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so ist sein Amt schnellstmöglich durch Wahl neu zu besetzen.

§ 9 Satzungsänderungen
Änderungen an der Satzung werden vom Parteirat mit 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen.

§ 10 Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Parteirat in Kraft.

SimOff§ 11 SimOff
(1) Die Ortsgruppen, Konferenzen und Verbände nach § 2 werden nicht SimOff eingerichtet, ihre Kompetenzen verbleiben beim Vorstand.
(2) Die Mitglieder des Parteirates werden durch die Mitspieler mit Parteimitgliedschaft simuliert. Jeder Mitspieler hat dabei eine Stimme.
(3) Abstimmungen dauern mindestens 48 und höchstens 96 Stunden. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn
a) ein unumstößliches Ergebnis erzielt wurde
b) alle Mitglieder abgestimmt haben.


Sozialliberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (11. Mai 2013, 17:02)


Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

109

Samstag, 11. Mai 2013, 16:12

Meinen Sie dass gesetzgeberische Maßnahmen dringend notwendig seien oder polizeiliche?
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

110

Samstag, 11. Mai 2013, 16:20

Ich denke, wir müssen uns Gedanken machen darüber, wie wir sinnvolle Maßnahmen umsetzen, insbesondere durch gesetzliche oder verordnungsmäßige Grundlagen.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

111

Samstag, 11. Mai 2013, 16:37

Welche Aufgaben soll denn der Wirtschaftsvorstand übernehmen? Und sollten wir nicht die Altersbeschränkung für die Mitgliedschaft aufheben, wenn wir uns schon für eine Absenkung des Wahlalters einsetzen?
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

112

Samstag, 11. Mai 2013, 16:41

Ich wüsste nicht wo polizeiliche Befugnisse derzeit nicht weitreichend genug wären.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

113

Samstag, 11. Mai 2013, 16:45

Der Wirtschaftsvorstand soll sich vor allem mit der wirtschaftlichen Organisation der Partei, also um Mitgliedesbeiträge, Wahlkampffinanzierung usw. kümmern.

Die Idee finde ich gut.
Sozialliberale Partei

114

Samstag, 11. Mai 2013, 16:48

Es geht nicht allein um innerpolizeiliche Kompetenzen, sondern insbesondere um ein übergeordnetes Konzept zur Zusammenarbeit vieler Stellen und weitere Maßnahmen.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

115

Samstag, 11. Mai 2013, 16:58

Das ist in der Tat ein guter Ansatz. Insbesondere die Geheimdienste mit der Polizei zu koordinieren und Informationsaustausch zu gewähren wäre wichtig.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

116

Samstag, 11. Mai 2013, 17:00

Allerdings müsste man da sehen, dass die Geheimdienste ihre Aufgaben noch erledigen können.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

117

Samstag, 11. Mai 2013, 17:00

Dann sollten wir die Satzung entsprechend ändern.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

118

Samstag, 11. Mai 2013, 17:03

Wieso sollte ein reger Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden ihrer Aufgabe entgegenstehen? ?(
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

119

Samstag, 11. Mai 2013, 17:06

Durch einen unbegrenzten Austausch.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

120

Samstag, 11. Mai 2013, 17:14

Das müssen Sie mir näher erklären.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin