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16

Sonntag, 20. Mai 2012, 16:41

Ist mir gerade aufgefallen....

(5) Strafverfahren sind Verfahren, in denen eine strafbare Handlung verhandelt wird. In Strafverfahren können Opfer oder ihre Hinterbliebene als Nebenkläger zugelassen werden. In Wettbewerbsverfahren kann die zuständige Behörde einen Vertreter entsenden. Die
(6) klage und ihre Vertreter haben jederzeit das Recht, dem Verfahren beizuwohnen, sind zu den Prozessen zu laden und können Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen.

(7) Nebenklagen sind außerhalb des Strafverfahrens zulässig, wenn der Nebenkläger selbst ebenfalls geschädigt wurde.


Hier stimmt irgendwie was nicht. Was soll das wirklich heißen?
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17

Sonntag, 20. Mai 2012, 16:44

Nebenklage.
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18

Sonntag, 20. Mai 2012, 16:46

Aber Wettbewerbsverfahren passt irgendwie nicht zum Strafverfahren ... oder?
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19

Sonntag, 20. Mai 2012, 20:17

Das gehört auch etwas tiefer.
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20

Sonntag, 20. Mai 2012, 22:27

???
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21

Montag, 21. Mai 2012, 14:47


(5) Strafverfahren sind Verfahren, in denen eine strafbare Handlung
verhandelt wird. In Strafverfahren können Opfer oder ihre Hinterbliebene
als Nebenkläger zugelassen werden. (6) Die Nebenklage und ihre Vertreter haben jederzeit das Recht, dem Verfahren
beizuwohnen, sind zu den Prozessen zu laden und können Rechtsmittel
gegen eine Entscheidung einlegen.


(7) Nebenklagen sind außerhalb des Strafverfahrens zulässig, wenn der Nebenkläger selbst ebenfalls geschädigt wurde. In Wettbewerbsverfahren kann die zuständige Behörde einen Vertreter entsenden.

So. ;)
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22

Montag, 21. Mai 2012, 21:09

Okay. Jetzt weiß ich Bescheid.
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23

Freitag, 25. Mai 2012, 20:07

Willst du Haferlands Vorschlag mal umsetzen?
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24

Freitag, 25. Mai 2012, 20:09

Bürgerliches Recht

Ich habe da mal Kontakt mit Hansen aufgenommen, das ist zu komplex, als das wir da herausfinden können, was wichtig ist am BGB und was nicht. Denn letztendlich brauchen wir das Bürgerliche Recht sehr dringend und möglichst einfach für Verträge etc.
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25

Freitag, 25. Mai 2012, 20:11

Hier nochmal die Regelungsliste.
Könntest du die anderen vorhandenen Gesetze auch mal posten?
»Lukas Landerberg« hat folgende Datei angehängt:
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26

Freitag, 25. Mai 2012, 22:47

Die Liste kenne ich. Doch sie ist sehr lang. Eines nach dem anderen^^. Die anderen Gesetze werde ich posten.
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27

Freitag, 25. Mai 2012, 22:47

Willst du Haferlands Vorschlag mal umsetzen?



Er gefällt mir auf jeden Fall. Ich überlege nur, zuvor ein vereinfachtes Justizgesetz einzubringen damit die Justiz handlungsfähig ist.
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28

Freitag, 25. Mai 2012, 22:48

OK. Hat er Ideen?
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Freitag, 25. Mai 2012, 22:54

Er kümmert sich, kann aber noch etwas dauern.
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30

Freitag, 25. Mai 2012, 23:02

Vorschläge:
  • 2 Gesetze
    -- Teile I-III und V und V-VI
    -- Teil IV als eigenständiges Gesetz + Ausdifferenzierte Verfahren für
    ------------------------------------------------------------------------------------ a) Strafrecht
    ------------------------------------------------------------------------------------- b) Zivilrecht
    ------------------------------------------------------------------------------------- b) Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Das scheint mir machbar, zummindestens die Trennung. Bei dem Prozessablauf schlage ich vor, du bittest sie darum, dass sie da was schreibt, was sie sich vorstellt, als Grundlage. ;)
Vorab bringt nix, bis es durch ist, liegt der neue Entwurf schon vor.
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