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Beruf: Richter

Region: Bergen-Hauptstadt

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1

Samstag, 20. Oktober 2012, 18:40

[Verwaltungsgericht] [Büro] Dr. Hans Tessin

[Büro] Dr. Hans Tessin
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Richter

Region: Bergen-Hauptstadt

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2

Mittwoch, 7. November 2012, 20:58

arbeitet an dem Urteil



DER VERWALTUNGSGERICHTSHOF


Der Verwaltungsgerichtshof hat unter Vorsitz von Bundesrichter Dr. iur. Hans Tessin im Verwaltungsverfahren

VerwG 001/2012

ORKA AG,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Hansen

./.

Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen,
vertreten durch Staatsminister Dr. Sebastian Königskamp


für Recht erkannt:

Urteil
im Namen des Volkes
der
Republik Bergen


  1. Die Verordnung zur vorläufigen Untersagung von bestimmten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Nutzung radioaktiven Materials wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
  2. Dem Antrag auf Fortsetzungsfeststellungsklage wird stattgegeben.


Begründung:

Nach Beginn der mündlichen Hauptverhandlung und Austausch aller Meinungen, gab es ein Angebot Seitens des Staatsministeriums für Wirtschaft und Finanzen zur Abänderung der derzeitg gültigen Verordnung. Die Klägerin nahm dieses Angebot an und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Fortsetzungsfeststellungsklage, welcher stattgegeben wurde. Aufgrund dieser Umstände wurde die jetige Verordnung für rechtswidrig erklärt. Auch folgt das Gericht der Argumentation der Klägerin. Die außerkraftgesetze Verordnung widerspricht Artikel 3 Abs. 3 der Verfassung.

Freie Stadt Bergen, 07. November 2012


Bundesrichter
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Richter

Region: Bergen-Hauptstadt

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3

Sonntag, 11. November 2012, 10:50

arbeitet an dem Urteil



DER VERWALTUNGSGERICHTSHOF


Der Verwaltungsgerichtshof hat unter Vorsitz von Bundesrichter Dr. iur. Hans Tessin im Verwaltungsverfahren

VerwG 001/2012

ORKA AG,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Matthias Hansen

./.

Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen,
vertreten durch Staatsminister Dr. Sebastian Königskamp


für Recht erkannt:

Urteil
im Namen des Volkes
der
Republik Bergen


  1. Die Verordnung zur vorläufigen Untersagung von bestimmten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Nutzung radioaktiven Materials wird als rechtswidrig erklärt.
  2. Dem Antrag auf Fortsetzungsfeststellungsklage wird stattgegeben.


Begründung:

Nach Beginn der mündlichen Hauptverhandlung und Austausch aller Meinungen, gab es ein Angebot Seitens des Staatsministeriums für Wirtschaft und Finanzen zur Abänderung der derzeitg gültigen Verordnung. Die Klägerin nahm dieses Angebot an und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Fortsetzungsfeststellungsklage, welcher stattgegeben wurde. Aufgrund dieser Umstände wurde die jetzige Verordnung für rechtswidrig erklärt. Auch folgt das Gericht der Argumentation der Klägerin. Die außerkraftzusetzende Verordnung widerspricht Artikel 3 Abs. 3 der Verfassung.

Freie Stadt Bergen, 07. November 2012


Bundesrichter
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof