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(5) Strafverfahren sind Verfahren, in denen eine strafbare Handlung verhandelt wird. In Strafverfahren können Opfer oder ihre Hinterbliebene als Nebenkläger zugelassen werden. In Wettbewerbsverfahren kann die zuständige Behörde einen Vertreter entsenden. Die
(6) klage und ihre Vertreter haben jederzeit das Recht, dem Verfahren beizuwohnen, sind zu den Prozessen zu laden und können Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen.
(7) Nebenklagen sind außerhalb des Strafverfahrens zulässig, wenn der Nebenkläger selbst ebenfalls geschädigt wurde.
Hier stimmt irgendwie was nicht. Was soll das wirklich heißen?
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D. Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
(5) Strafverfahren sind Verfahren, in denen eine strafbare Handlung
verhandelt wird. In Strafverfahren können Opfer oder ihre Hinterbliebene
als Nebenkläger zugelassen werden. (6) Die Nebenklage und ihre Vertreter haben jederzeit das Recht, dem Verfahren
beizuwohnen, sind zu den Prozessen zu laden und können Rechtsmittel
gegen eine Entscheidung einlegen.
(7) Nebenklagen sind außerhalb des Strafverfahrens zulässig, wenn der Nebenkläger selbst ebenfalls geschädigt wurde. In Wettbewerbsverfahren kann die zuständige Behörde einen Vertreter entsenden.
Ich habe da mal Kontakt mit Hansen aufgenommen, das ist zu komplex, als das wir da herausfinden können, was wichtig ist am BGB und was nicht. Denn letztendlich brauchen wir das Bürgerliche Recht sehr dringend und möglichst einfach für Verträge etc.
2 Gesetze
-- Teile I-III und V und V-VI
-- Teil IV als eigenständiges Gesetz + Ausdifferenzierte Verfahren für
------------------------------------------------------------------------------------ a) Strafrecht
------------------------------------------------------------------------------------- b) Zivilrecht
------------------------------------------------------------------------------------- b) Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Das scheint mir machbar, zummindestens die Trennung. Bei dem Prozessablauf schlage ich vor, du bittest sie darum, dass sie da was schreibt, was sie sich vorstellt, als Grundlage.
Vorab bringt nix, bis es durch ist, liegt der neue Entwurf schon vor.