An
CVP
z. Hd. Hrn. Johann Stadlmair
Überprüfung der Parteifinanzen nach §3 Abs. 5 Gesetz über den Staatsrechnungshof
Sehr geehrter Herr Stadlmair,
nach den Richtlinien des Gesetz über den Staatsrechnungshofes, erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Parteifinanzen.
Diese können sich nach dem Parteiengesetz (§6 - Finanzen) aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Mandatsträgerabgaben und Vermögenseinnahmen zusammensetzen. Hierfür ist auch ein regelmäßiger Rechenschaftsbericht anzufertigen.
Bitte übersenden Sie uns bis spätestens zum
06. November 2012 folgende Unterlagen:
- letzer Rechenschaftsbericht
- Aktuelle Bilanz
- Aktuelle Kontoauszüge (im Original)
Alle Unterlagen werden nach der Überprüfung an sie zurückversandt.
Hochachtungsvoll
Präsident des Staatsrechnungshofes