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16

Donnerstag, 20. Dezember 2012, 18:52

Der Mitarbeiter schaut etwas irritiert, schließlich hat man es doch geprüft - mit negativem Ergebnis.
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.

17

Donnerstag, 20. Dezember 2012, 18:54

SimOffHabe es noch mal öffentlich im Nørdmarkforum.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

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18

Donnerstag, 20. Dezember 2012, 18:57

SimOffEs war die Parade gemeint. ;)
Staatspräsident a.D.

19

Freitag, 21. Dezember 2012, 10:49

Ist als Innenminister vor Ort und hört sich alles an, da es aber nicht seinen Bereich betrifft, kann er eh nicht viel machen.

20

Freitag, 21. Dezember 2012, 12:54

Herr Grüzler, wie steht es um den Zivilschutz?

21

Freitag, 21. Dezember 2012, 15:49

Man meldet Hilfsangebote aus Andro und Eldeya.

22

Freitag, 21. Dezember 2012, 18:09

Ich heiße Günzler und bis auf kleinere Maßnahmen wurde noch nicht angestoßen. Wir wollten die Leute nicht unnötig in Panik versetzen durch überzogene Maßnahmen.

23

Freitag, 21. Dezember 2012, 18:41

Günzler, aber sie haben einen Plan oder?

24

Freitag, 21. Dezember 2012, 21:27

Bunker gibt es kaum noch bzw. wurden die meisten nicht gewartet aufgrund der kriegsfreien Zeit. Da hat man lieber in andere Projekte investiert.
Die Ernährungsvorsorge ist gesichert. Hilfsorganisationen sind in erhöhter Bereitschaft.
Ich möchte derzeit halt noch keine Hinweise an die Bevölkerung geben, wie sie Überlebenspakete machen sollen für den Fall, dass es Krieg gibt, um eine Massenpanik zu verhindern.

25

Freitag, 21. Dezember 2012, 21:46

Sicher, sicher. Können sie informell prüfen welche Bunker noch nutzbar sind?

26

Freitag, 21. Dezember 2012, 21:50

Das kann ich veranlassen.

27

Freitag, 21. Dezember 2012, 22:30

Ich danke Ihnen.

28

Freitag, 21. Dezember 2012, 22:39

Ich habe gerade erfahren, das die Nørdmark auch nichts von der Truppenbewegung wusste...

29

Samstag, 22. Dezember 2012, 14:58

Ich werde dem Staatsrat folgendes Gesetz vorschlagen, gibt es noch letzte Anregungen?

Gemäß Artikel 37, Absatz 3 wird folgendes Gesetz mit verfassungsdurchbrechender Wirkung erlassen:

§ 1 - Einberufbarkeit

Die Einberufbarkeit zum Dienst in der Bergenwehr wird von 18-45 auf 18-60 geändert. Einberufbar ist jeder Mann zwischen 18 und 60. Die Einberufung steht dem aktuellem Beruf vor.

§ 2 - Pressefreiheit

Eine Berichterstattung über Militäransammlungen oder Militäraktionen ist unzulässig, sofern sie nicht freigegeben wurde. Die Berichterstattung ist freizugeben, sofern nicht wichtige Interessen der Republik entgegenstehen oder die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte durch Berichterstattung eingeschränkt würde. Die Berichterstattung entgegen des Verbotes kann als Vaterlandsverrat bewertet werden.

§ 3 - Kriegsdienst

Einberufende, aber den Kriegsdienst verweigende, sind im Grenz- bzw. Zivilschutz einzusetzen.

§ 4 - Post- und Fernmeldegeheimnis

Ein Eingriff in die Rechte die sich aus Artikel 6 Absatz 1 ergeben, können durch den SIS dem NATACH oder der Polizei gegen Personen oder Personengruppen angeordnet werden. Ein Richter ist zu informieren und muss dies bestätigen, die Anfrage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen sind von der Maßnahme nicht in Kenntnis zu setzen. Die Gespräche sind bei Anordnung der Überwachung grundsätzlich aufzuzeichnen. Ausgenommen sind Ärzte und Rechtsanwälte.

§ 5 - Unverletzlichkeit der Wohnung

Ein Eingriff in die Rechte die sich aus Artikel 6 Absatz 3 ergeben, können durch den SIS dem NATACH oder der Polizei gegen Personen oder Personengruppen angeordnet werden. Ein Richter ist zu informieren und muss dies bestätigen, die Anfrage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen sind zu entschädigen, sollte die Maßnahme sich als unbegründet herausstellen. Über die Entschädigung haben die Zivilgerichte zu entscheiden.

§ 6 - Schlussbestimmung

Dieses Gesetz gilt ab der ersten folge Stunde nach Verkündung. Ein Verfahren vor einem Gericht schiebt die Umsetzung nicht auf.

30

Samstag, 22. Dezember 2012, 15:14

Berater
Sie sollten den Staatsrat erst einmal einberufen, nach dem sie den Spannungsfall ausgerufen haben.
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.