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Man teilt mit, dass die Regelung für im Ausland lebende und für juristische Personen im Anhang der Satzung. Aktuell steht dem Regionalverbund Juristische Personen steht Wolfgang Gorneck, Vertreter der Prinz Bäckereien GmbH, vor.
Sie regeln die Auslandsmitglieder also doppelt? Sagen sie, in diesem "Verband" der nicht in der Satzung steht, was er aber muss, da er satzungsrelevant ist, wählt man den Vorrwtand wie?
Man teilt Folgendes mit: Da Mitglieder im Ausland in keiner bergischen Region leben, kann man sie keiner Region zuordnen. Daher bilden diese große Ortsvereine (Städte, kleine Regionen), Bezirke (Länder) und den Regionalverbund Ausland. Somit haben Mitglieder im Ausland genau dieselben Mitspracherechte wie Mitglieder im Inland.Ähnlich wird es bei juristischen Personen geregelt. Auf Grund der nicht allzu hohen Anzahl gibt es einen großen Regionalverbund, der genau dieselben Rechte wie alle anderen Regionalverbünde hat.
Das Ganze wird im Anhang der Satzung geregelt, weil die Satzung überarbeitet wird/werden muss.Im Zuge dessen wird auch die Regelung fest in den Hauptteil der Satzung eingebracht.
ehemalige Partei
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (3. Juni 2013, 21:39)
Die Aufnahme erfolgte nach der gültigen Satzung, da die gültige Satzung keine Diffenenzierung vorsieht, ist anzunehmen, dass die VIOL als ordentliches Mitglied gilt, wie z. B. auch jede nat. Personen, welche Mitglied ist oder wird. Die Satzung könne weiterhin durch 2/3 "der Stimmberechtigten" geändert werden. Stimmberechtigt ist nach §7 jedes Parteimitglied.
Hiermit fechten wir den Außerordentlichen Staatsparteitag (so vermutlich 13.1) an. Wir beantragen ferner alle Beschlüsse für nichtig zu erklären.
Begründung:
Die VIOL ist ordentliches Mitglied der LD, als ordentliches Mitglied werden der VIOL nach Staatssatzung der LD die gleichen Rechte eingeräumt, wie jedem anderen Mitglied. Die VIOL hat laut Staatssatzung als ordentliches Mitglied Stimmrecht auf Parteitagen. Dieses Stimmrecht, konnte die VIOL jedoch nicht wahrnehmen, da sie nicht zum Staatsparteitag geladen worden ist. Auf Nachfrage hin, würde bekannt, das weitere Mitglieder nicht geladen wurden. Dies stellt einen Verstoß gegen die Parteisatzung da. Daher ist der Staatsparteitag zu wiederholen und der stattgefundene ist für nichtig zu erklären.
ich möchte mich zuallererst für Ihr Engagement in dieser Wahl bedanken. Es ist uns Bergenern gelungen, wieder zu zeigen, dass nur die Beteiligung an unserer Demokratie unser Land voranbringen kann.
Leider hat die Bergische Sozialdemokratie an Zustimmung eingebüßt, was unsere Arbeit leider nicht leichter machen wird. Und es steht auch fest: Herr von Graubünden hat mit seiner Bewegung einen sehr starken Wahlsieg eingefahren, zu dem ich im Namen der Staatsregierung und im Namen der SPB gratulieren.
Als amtierende Staatskanzlerin und Spitzenkandidatin der Partei, die den größten Zuspruch bei der Wahl erhalten hat, möchte ich Herrn von Graubünden herzlich zu Gesprächen einladen, um über eine mögliche Zusammenarbeit im neuen Senat und in einem neuen Kabinett zu beraten.
Vielen Dank!
Man hat das Schreiben entsprechend dem Parteivorstand zur Beratung weitergeleitet. Zwar kam die Anfrage der BLP etwas überraschend, misst man dem Ganzen in der SPB jedoch die Chance bei, durch mehr Gewicht auch mehr erreichen zu können und somit die bergische politik mit ureigener SPB-Politik bereichern zu können.
Einzig Stimmen im rechten Flügel der SPB werden laut, dass ein Beitritt der "Linken" nicht vereinbar mit den eh schon sehr linksorientierten Inhalten der SPB wären.