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Guten Tag, Herr Hansen. Mein Name ist Andreas Blumbach, Vorsitzender der spe. Das sind Herr von Varell von der SLP, Frau/Herr xy von der NÖPB und Herr Schmelzer, unser Plakatdesigner. Möchten Sie etwas zu trinken?
holt das gewünschte Glas Wasser und gibt es Herrn Hansen.
Bitteschön, Herr Hansen.
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie zu uns gekommen sind. Es geht um die folgende Sache: Herr von Varell hat vorgeschlagen, dass wir das Staatswappen einbinden. Daraufhin kam seitens Herrn xy die Frage, ob es nicht womöglich Missbrauch von "Hoheitszeichen" wäre? Deswegen habe ich Sie gebeten, uns behilflich zu sein. Ist es rechtswidrig, für diese überparteiliche Kampagne das Staatswappen zu verwenden?
Die einzige möglicherweise entgegenstehende Rechtsnorm, die ich sehe ist § 29a StGB, demnach eine Verunglimpfung von Staatssymbolen strafbar ist. Von einer solchen kann hier aber nicht die Rede sein, zumal das Wappen in einem positiven Kontext nutzen. Sie erwecken auch nicht den falschen Eindruck ein Hoheitsträger zu sein, da das Plakat ganz klar als solches der Parteien gekennzeichnet ist. Insofern hege ich keine Bedenken.
Herr Hansen, ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Die Rechnung können Sie dann per Post einsenden. Wir werden danach sofort auf das jeweilige Konto überweisen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag noch. Auf Wiedersehen, Herr Hansen.So, meine Herren, jetzt bleibt nur die Frage des Aussehens: Ist die letzte Vorlage gut? Sollen wir sie dann veröffentlichen?