Bergen wird im Rahmen eines Forenverbundes mit dem Kaiserreich Dreibürgen (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
SOZIAL-LIBERALE PARTEI BERGENS
Parteivorstand - Der Generalsekretär
Freie Stadt Bergen, 15.05.13
Liberaldemokratisch-Sozialdemokratische Allianz (LSA)
Platz der Republik 39
12200 Bergen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom gestrigen Tage teile ich Ihnen namens und Auftrages des Vorstandes der SLP mit:
Die SLP wird nicht an der von Ihnen angekündigten Konferenz teilnehmen. Der Parteirat hat sich in seiner Sitzung gestern mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, da wir in einer Konferenz progressiver Parteien keine genügende Übereinstimmung zwischen den einzelnen Partnern erwarten, die unserer Meinung nach unbedingt erforderlich ist, um eine inhaltliche Zusammenarbeit sinnvoll zu gestalten.
Allein die Fortschrittlichkeit respektive Progressivität einer Partei bietet gemeinsame Werte nicht an, sie kommt auf den Auge des Betrachters an.
Dennoch möchte ich Ihnen für die freundlich übersendete Einladung danken.
Mit freundlichen Grüßen
für den Vorstand
gez. LeCoré, Generalsekretär
Grundsatzprogramm der LD
Beschlossen am 02.06.2013
Grundsatz der politischen Strategie
Die LD strebt an, die Republik Bergen über die bestehenden Wege unseres Landes sozialer, liberaler und demokratischer zu machen, in dem die LD eine starke Repräsentanz im Senat, eine Regierungsbeteiligung und eine Beteiligung von Liberaldemokratinnen, Liberaldemokraten und der Liberaldemokratie Nahestehende an Ämtern auf nationaler und regionaler Ebene. Wir sprechen uns für die indirekte Demokratie, für den Bundesstaat und für die Gewaltenteilung aus. Wir lehnen extremistische und anarchistische Ideologien sowie Diskrimierung ab.
Steuerpolitik
Die Steuern in Bergen sollen über eine Steuerreform transparenter und verständlicher werden, um Bürger und Wirtschaft zu fördern.
Äußeres
Gute und freundschaftliche Beziehungen zu unseren Nachbarländern sind wichtig. Die Republik Bergen soll Demokratie, Frieden und Freiheit nach Außen vermitteln. Außerdem sollen Vereinfachungen und Verbesserungen im Grenzverkehr gefördert werden, solange sie keine allzu großen Nachteile für unser Land haben.
Inneres
Wir unterstützen den dezentralen Einheitsstaat. Die Regionen dürfen nicht abgeschafft werden. Regionalpräsidenten und Bürgermeister sollen vom Volk gewählt werden. Die Republik Bergen soll den Bürgern Freiheit gönnen und sie nicht in großem Ausmaß kontrollieren. Die Notstandsgesetze sollen geändert werden. Der Staatsrat soll reformiert werden. Wir fordern, dass die Geheimdienste umstrukturiert werden sollen, um den Bürgern Sicherheit zu geben. Die Polizei soll fähig sein, in allen Lagen Bergen Sicherheit gewähren zu können.
Wahlrecht
Wir fordern die Einführung einer Fünf-Prozent-Hürde. Dadurch sollen extremistische und anarchistische Parteien vom Senat fern gehalten werden. Wir fordern die Senkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre.
Verteidigung
Bergen ist eine friedliche Nation; Provokation ist nicht unser Ziel. Zu der Verteidigung unseres Staatsgebietes und zur Unterstützung bei der Verteidigung von Partnern soll die Berufsarmee dienen. Bergen soll keine Auslandseinsätze in Staaten leisten, solange es keine bilaterale Einigung in Form eines Vertrags gibt. Die Bergenwehr soll für alle Lagen vorbereitet sein, um unser Land zu schützen. Die Bergenwehr darf unserer Meinung nach aber kein Wettrüsten und keine Provokation betreiben.
Verbraucherschutz
Die Verbraucherinnen und Verbraucher gilt es zu schützen. Kontrollen und Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Staat sollen das gewährleisten.
Bildung
Bildung darf keine Diskriminierung betreiben. Wir fordern, dass das dreigliedrige Schulsystem durch ein neues Schulsystem ersetzt wird, damit Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Stärken voneinander profitieren können und eine Prädestinierung verhindert werden kann. Das Studium soll beitragsfrei bleiben, damit die Universitäten allen Menschen zugänglich sein kann.
Umwelt- und Tierschutz
Die Natur gilt es zu schützen, um unsere Welt zu erhalten. Wir fordern die konsequente Nutzung und Optimierung der Erneuerbaren Energien als Elektrizitätsproduzent im bergischen Stromnetz und sprechen uns klar gegen die Atomkraft aus, um unser Land vor Unfällen mit radioaktiven Materialien zu sichern. Internationale Abkommen sind unser Ziel, um den Klimawandel zu stoppen.
Tiere empfinden genauso wie Menschen und dürfen deswegen nicht derart gehalten werden, dass es den ethischen Grundsätzen widerspricht.
Soziales und Gesundheit
Der Staat soll den Benachteiligten helfen. Arbeitslose müssen ein Existenzminimum besitzen können. Arbeitsunfähige sollen Sozialgelder empfangen können, die den Menschen ein angenehmes Leben über dem Existenzminimum gewährleistet. Ein Vollzeitjob soll ein Existenzminimum gewähren können.
Das Gesundheits- und Rentensystem dürfen die Bürgerinnen und Bürger nicht seperatisieren. Wir fordern eine Bürgerversicherung, die kosteneffizient allen Bürgerinnen und Bürgern einen anständigen Service bieten können. Keine Bürgerin und kein Bürger darf aus finanziellen Gründen vom Überleben bzw. vom anständigen Leben mit der bestmöglichen Gesundheit gehindert werden dürfen.
Wirtschaft
Wir befinden die Soziale Marktwirtschaft für das beste System für unsere Republik. Der Markt muss von Angebot und Nachfrage getrieben werden, darf aber nicht den Markt ausheben und den Menschen diffamieren. Deswegen soll das Kartellamt starke Befugnisse haben können. Die Staatsgewalt soll gegen sittenwidriges Verhalten in der Wirtschaft vorgehen, damit der Markt sich nicht von den Menschenrechten trennt.
Der Staat soll die Wirtschaft fördern.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt es zu schützen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht aus sittenwidrigen Gründen benachteiligt und gekündigt werden dürfen. Der Staat soll sich für eine schwache Frauenquote von 25 Prozent einsetzen, da die Wirtschaft ihr Versprechen von der Gleichberechtigung bei der Einstellung von Vorstandsmitgliedern bisher nicht erfüllt hat. Die Frauenquote darf kein reines Kontrollinstrument sein, sondern soll nur einen Impuls für die Wirtschaft geben.
Finanzen
Wir fordern ein gerechtes und progressives Steuersystem. Der bergische Staatshaushalt soll möglichst ausgeglichen geführt werden und die Staatsverschuldung möglichst verringert werden.
Justiz
Wir müssen dafür sorgen, dass die Justiz in Bergen schneller auf die Bürger reagiert. Unter anderem um das zu gewährleisten, müssen wir die Behörden mit notwendigen Rechten ausstatten, jedoch muss jeder Bürger vor Willkür geschützt werden. Des weiteren sind wir für eine Senkung der Kosten in diesem Bereich, was aber nicht die Minderung der Qualität bedeuten darf.
Verkehr und Öffentlichkeit
Die Infrastruktur in Bergen muss verbessert und der ÖPNV ausgebaut werden, um weiterhin für Bürger und Wirtschaft interessant zu bleiben. Wir fordern ein am Fahrtlänge in Kilometern und Schadstoffausstoß orientiertes Mautsystem für PKW und LKW.
Satzung der Partei Die Liberaldemokraten
Beschlossen am 02.06.2013
I. Grundsätzliches
§1 Bezeichnung, Sitz und Ziele
(1) Der offizielle Name der Partei lautet Die Liberaldemokraten. Die Kurzform lautet LD.
(2) Sitz der Partei ist die Freie Stadt Bergen.
(3) Die LSA will die Republik Bergen liberaldemokratisch gestalten.
(4) Die LSA bekennt sich uneingeschränkt zur Verfassung Bergens.
§ 2 Ortsvereine, Regionalverbände, weitere parteiinterne Organisationen
(1) Parteimitglieder können Ortsvereine bei Zustimmung des Vorstands der Gesamtpartei gründen.
(2) Die Ortsvereine ist der Gesamtpartei untergeordnet und untersteht dieser Satzung.
(3) Die Ortsvereine sollen Kommunikation zwischen Partei und Bürger stärken.
(4) Gibt es in einem Ort keine Ortsvereine, so werden ihre Aufgaben von einem benachbarten Ortsverein wahrgenommen.
(5) Jeder Ortsverein richtet eine Mitgliederversammlung ein, die über die Positionen des jeweiligen Ortsvereins entscheidet. Der Partei steht ein Ortsvereinsvorsitzender vor, der das Tagesgeschäft regelt.
(6) Die Ortsvereine schließen sich in Noranda, Trübergen und Lorertal zu Bezirken zusammen. Die Bezirke koordinieren die Arbeit der Ortsvereine. Pro angefangene 0,5 % der Gesamtanzahl der Mitglieder in einem Bezirk entsendet jeder Ortverein eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in den Bezirksparteitag.
(7) Bezirke schließen sich auf dem Territorium einer jeden Region zu einem Regionalverband zusammen. In der FSB und im Ausland übernimmt der Regionalverband die Aufgaben der Bezirke. Diese sind zuständig für die Koordinierung von zentral geplanten Angelegenheiten wie z.B. Wahlkämpfen. Jeder Bezirksparteitag entsendet pro angefangene 0,5% der Gesamtanzahl der Mitglieder in einem Regionalverband eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in den Regionalparteitag.
(8) Mindestens 50 Mitglieder können außerhalb der Republik Bergen einen Ortsverein bilden. Er muss nicht an Stadt oder Land gebunden sein, darf aber nicht Territorien der Republik Bergen abdecken. Diese Ortsvereine bilden keine Bezirke, sondern einen eigenen Regionalverband namens "Regionalverband Ausland". Die ausländischen Ortsvereine und Regionalverbände stehen parteiintern den inländischen Ortsvereinen und Regionalverbänden gleich.
(9) Es wird die Junge Liberaldemokraten eingerichtet, die die Interessen von Jugendlichen gegenüber der Gesamtpartei vertritt und an der politischen Willensbildung teilnimmt. Mitglied kann werden, wer die Mitgliedschaftsvorraussetzungen der LD erfüllt und mindestens 14 Jahre alt ist. Wer das 28. Lebensjahr vollendet, verliert automatisch die Mitgliedschaft bei den Jungen Liberaldemokraten.
(10) Der Parteivorstand kann weitere parteiinterne Organisationen einrichten.
II. Mitglieder
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied in der LD kann jede Person werden, der mindestens 14 Jahre alt ist und
a) die Satzung anerkennt,
b) sich in der Liberaldemokratie wiederfindet,
c) die bergische Verfassung anerkennt und
d) nicht Mitglied in einer mit der LD konkurrierenden Partei ist
(2) Die Mitgliedschaft muss bei der Partei beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Parteivorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, welcher dem Parteivorstand schriftlich zu erklären ist, oder Ausschluss, welcher von der Regionalschiedskommision des Regionalverbands des betroffenen Mitglieds beschlossen und begründet werden muss. Mandatsträger unterliegen dem Ausschlussvorbehalt der Staatsschiedskommision und können nicht durch Regionalschiedskommisionen ausgeschlossen werden. Gegen eine Entscheidung bei einem Parteiausschlussverfahren auf regionaler Ebene kann bei der Staatsschiedskommision Revision eingelegt werden.
III. Organe der Partei
§ 4 Der Staatsparteitag
(1) Der Staatsparteitag ist das höchste beschlussfassende Organ der LD. Er wird vom Vorstand einberufen. Er muss einberufen werden, wenn die Satzung dies vorsieht, spätestens jedes Jahr.
(2) Jeder Regionalparteitag entsendet pro angefangene 0,2% der Gesamtanzahl der Mitglieder in der Gesamtpartei eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in den Staatsparteitag. Die restlichen Delegierten setzen sich wie folgt zusammen:
a) der oder die Vorsitzende, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterinnen und die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär,
b) die Staatskanzlerin bzw. der Staatskanzler oder sein Stellvertreter, falls dieser aus der LD stammt, ansonsten 2 durch die Fraktion gewählte Mitglieder ,
c) die/der Fraktionsvorsitzende,
d) ein/e Jugendvertreter/in, der durch die Jungen Liberaldemokraten bestimmt wird,
e) ein/e Seniorenvertreter/in, der durch die LD 60plus bestimmt wird,
f) die weiteren Mitglieder des Vorstands der Staatspartei.
(3) Der Parteitag ist beschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder anwesend sind und uneingeschränkt beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sind.
(4) Ist der Parteitag nur beschränkt beschlussfähig, so sind folgende Beschlüsse nicht gestattet:
1. Satzungsänderungen
2. Vorstandswahlen
3. Beschluss der Parteiauflösung
(5) Die Leitung der Sitzung übernimmt ein/e vom Staatsparteitag gewählte/r Sitzungsleiter/in.
§ 5 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, einer/einem Stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Generalsekretär und einer vom Staatsparteitag jährlich beschlossenen Anzahl an Beisitzern. Der Staatsparteitag kann Sonderbeauftragte einsetzen, die dem Vorstand ebenfalls angehören.
(2) Ist ein Vorstandsmitglied länger als 7 Tage abwesend, so übernimmt ein anderes seine Stellvertretung.
(3) Er wird für sechs Monate vom Staatsparteitag gewählt.
(4) Wahlweise kann die/der Stellvertretende Vorsitzende gleichzeitig auch die/der Generalsekretär/in sein.
(5) Der Vorstand vertritt die Partei nach außen.
(6) Die/der Generalsekretär/in verwaltet die Partei(-finanzen) und informiert die Mitglieder.
(7) Dem Vorstand obliegen folgende Entscheidungen:
a) Verabschiedung von Erklärungen, sofern sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind,
b) Führen von Verhandlungen,
c) Erledigung des Tagesgeschäfts,
d) Vorlegen von Vorschlägen für Ehrenmitglieder und
e) Management des Wahlkampfes.
(8) Der Vorstand trifft alle Entscheidungen mit einfacher Mehrheit bzw. einstimmig, wenn weniger als drei ihrer Mitglieder bei der Wahl anwesend sind.
(9) Eine Entscheidung des Vorstandes kann beim Staatsparteitag angefochten werden.
IV. Sonstiges
§ 6 Fehlende Bestimmungen
(1) Ist eine Bestimmung in dieser Satzung nicht vorhanden, so entscheidet der Staatsparteitag über den Vorgang.
(2) Die Entscheidung gilt auch für alle weiteren gleichen Fälle.
§ 7 Stimmrecht
(1) Jedes Parteimitglied besitzt im Parteitag eine Stimme.
(2) Betrifft die Entscheidung ein Mitglied direkt, so ist dies nicht stimmberechtigt.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Wahlen von Ämtern.
§ 8 Amtsenthebungen und Rücktritt
(1) Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit des Staatsparteitages seines Amtes enthoben werden. Geschieht das, ist der Vorstand unmittelbar neu zu wählen. Auch einzelne Mitglieder des Vorstandes können ihres Amtes enthoben werden.
(2) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, so ist sein Amt schnellstmöglich durch Wahl neu zu besetzen.
§ 9 Satzungsänderungen
(1) Änderungen an der Satzung werden vom Parteitag mit 2/3-Mehrheit der Stimmberechtigten beschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Die Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch den Parteitag in Kraft.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt, sodass alle Ämter Männern wie Frauen offenstehen.
ehemalige Partei
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (17. Juli 2013, 23:50)
"Ich, Michel Rivard gesetzlicher Vertreter der VIOL, bekenne die VIOL zu den Werten der Liberaldemokratie und möchte das die VIOL Mitglied in der Partei "Die Liberaldemokraten" werde."
Der Antrag wird angenommen, man weist aber auch auf die Besonderheiten von juristischen Personen als Mitglieder in der LD hin.
Juristische Personen bilden einen eigenen Bezirk und Regionalverbund Juristische Personen, wo dieselben Rechte bestehen wie auch in anderen Parteiorganen, bloß das hier die Funktionen von Bezirk und Regionalverbund zusammenfallen und es keine Ortsvereine und Unterbezirke gibt.