Sehr geehrte Damen und Herren,
Feststellung der Erfordernis zur Einleitung einer Wahl
hiermit gebe ich bekannt, dass die Legislaturperiode des 223. Senat gemäß der Verfassung in Verbindung mit Proklamation Nummer 223 des Staatspräsidenten gemäß Art. 24, Absatz 2, Satz 4 VdRB vom 10. Mai 2012 am 10.09.12 endet.
Ich schreibe daher gemäß der Verfassung und des Wahlgesetzes Wahlen zum 224. Senat der Republik Bergen (II/12) aus.
Terminierung
16.08.12 - Beginn Kandidaturfrist, Eintragung in die Wahllisten
26.08.12 - Ende der Kandidaturfrist, Schließung der Wahllisten
29.08.12 - 03.09.12 - Wahl
03.09.12 - Bekanntgabe des Ergebnisses
12.09.12 - Konstituierung des neu gewählten Senats
Auftrag
Ich ordne daher an, dass sämtliche staatliche Stellen, die in die Durchführung der Wahlen involviert sind, unverzüglich ihre Arbeit diesbezüglich aufnehmen.
Feststellung der Zuständigkeiten
Die Kandidaturen zur Senatswahl sind zu richten an:
Die Wahlleiterin der Republik Bergen
Frau Dr. Ludmila Hoch
- Staatsamt für Wahlen -
Am Rußhof 33
1240 Freie Stadt Bergen
Für die Eintragung in die Wahllisten sind die Bürgerämter Ihres Heimatortes zuständig. Sie können diese persönlich, durch einen Bevollmächtigten, online mit Ihrem ePerso oder postalisch unter Beibringung eines Identitätsnachweises
durchführen.
Beschwerden sind zu richten an die Wahlleiterin, Frau Dr. Ludmila Hoch.
Mit freundlichen Grüßen
gez. HOCH
Wahlleiterin