Die Direktorin des Staatsamtes für Wahlen
als Wahlleiterin der Republik Bergen
Offizielle Bekanntmachung der 143. Wahl zum Staatspräsidenten der Republik Bergen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Feststellung der Erfordernis zur Einleitung einer Wahl
hiermit gebe ich bekannt, dass die Amtszeit des Staatspräsidenten am 05.12.14 endet.
Ich schreibe daher gemäß der Verfassung und des Wahlgesetzes die 143. Wahl zum Staatspräsidenten der Republik Bergen (III/14) aus.
Terminierung
Auf Grund dessen, dass die zwei Druckereien, die eigentlich die Wahlzettel drucken, Probleme hatten, für das Drucken der Wahlzettel bereit zu stehen, hat das Staatsamt für Wahlen den Vertrag kündigen müssen und drei neue Vertragspartner hierfür gefunden. Daraus resultieren Verzögerungen von sechs Tagen (daher wird der Amtsantritt des neuen Staatspräsidenten als frühestmöglicher angegeben). Wir bitten um Verständnis.
09.11. - 20.11.14 - Zeitraum für Kandidaturmeldungen
16.11. - 22.11.14 - Zeitraum für Eintragungen in das Wählerverzeichnis
23.11. - 27.11.14 - Wahl
28.11.14 - Bekanntgabe des Ergebnisses des ersten Wahlgangs
28.11. - 04.12.14 - Kandidaturbestätigung, Eintragungen in die Wahllisten für die Stichwahl
05.12. - 09.12.14 - Stichwahl
10.12.14 - Ergebnisverkündung der Stichwahl
05.12.14 - Frühestmöglicher Amtsantritt des neuen Staatspräsidenten
Auftrag
Ich ordne daher an, dass sämtliche staatliche Stellen, die in die Durchführung der Wahlen involviert sind, unverzüglich ihre Arbeit diesbezüglich aufnehmen.
Feststellung der Zuständigkeiten
Die Kandidaturen zum Amte des Staatspräsidenten sind zu richten an:
Die Wahlleiterin der Republik Bergen
Frau Dr. Ludmila Hoch
- Staatsamt für Wahlen -
Am Rußhof 33
1240 Freie Stadt Bergen
Für die Eintragung in die Wahllisten sind die Bürgerämter Ihres ersten Wohnsitzes zuständig. Sie können diese persönlich, durch einen Bevollmächtigten, online mit Ihrem ePerso oder postalisch unter Beibringung eines Identitätsnachweises
durchführen (URL folgt). Sie können, wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz im Ausland haben, die Ihnen nächste Botschaft unseres Landes ansprechen und dort auch Ihre Stimme abgeben. Sie können auch bei einem Bürgeramt eines anderen gemeldeten Wohnsitzes beantragen, dort Ihre Stimme abzugeben.
Beschwerden sind zu richten an die Wahlleiterin, Frau Dr. Ludmila Hoch.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Ludmila Hoch
Wahlleiterin