STAATSWAHLKOMMISSION
Die Staatswahlleiterin
Offizielle Bekanntmachung der 232. Wahl zum Senat der Republik Bergen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Feststellung der Erfordernis zur Einleitung einer Wahl
Hiermit stelle ich fest, dass die Legislaturperiode des 232. Senats gemäß des Art. 24 Abs. 1 VdRB zum 09.10.2015 endet. Ich schreibe daher gemäß der Verfassung und des Wahlgesetzes Wahlen zum 232. Senat der Republik Bergen (III/15) aus.
Terminierung
Die Staatswahlkommission hat beschlossen, dass der Hauptwahltag der
04.10.15 ist. Daraus ergibt sich folgender Zeitplan:
Datum | Bezeichnung |
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22.09.15 | Beginn der Kandidaturfrist
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30.09.15 | Ende der Kandidaturfrist
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02.10.15 | Beginn der Stimmabgabe
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04.10.15 | Hauptwahltag
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07.10.15 | letzter Tag der Stimmabgabe
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08.10.15 | Bekanntgabe der Ergebnisse
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09.10.15 | Konstituierung des Senats
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Bitte beachten Sie, dass für Wahlen in bergischen Auslandsvertretungen besondere Bestimmungen gelten.
Feststellung der bereits erfolgten Verfahrensschritte
Zwischen dem 07.08.15 und dem 22.08.15 haben wahlberechtigte Bürger (bergische Staatsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres zum Hauptwahltag) eine Wahlbenachrichtigung erhaltend. Sollten Sie diese Benachrichtigung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den für ihre Kommune zuständigen Wahlvorsteher.
Bitte prüfen Sie diese Benachrichtigung und beantragen gegebenenfalls fristwahrend Briefwahl.
Feststellung der Zuständigkeiten
Die Kandidaturen (zum Senat sind als Liste) zu richten an:
Die Staatswahlkommission
Am Rußhof 33
1240 Freie Stadt Bergen
Beschwerden sind zu richten an die Wahlleiterin, Frau Dr. Ludmila Hoch.
Hoch
Vorsitzende der Staatswahlkommission