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Mittwoch, 24. April 2013, 14:45

Sicherheitsratsverordnung - SRV

Verordnung
Nach Artikel 23, Alternative m in Verbindung mit Alternative h VdRB verordne ich:


§ 1 Zweck
(1) Die Verordnung errichtet den Sicherheitsrat der Republik Bergen als Beratungsgremium des Staatspräsidenten.
(2) Aufgaben des Sicherheitsrates sind insbesondere
a) Klärung der Situation und Incomprehensibility für die Republik,
b) Außenpolitische Ausrichtung zur Wahrung der Sicherheit für die Republik,
c) Klärung von Sicherheitsinteressen der Republik.

§ 2 Mitglieder

(1) Mitglieder des Sicherheitsrates können nur natürliche Personen sein.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jeweils:
a) der Staatspräsident
b) der Staatskanzler
c) der Senatspräsident
d) der Verteidigungsminister
e) der Innenminister
(3) Zusätzliche Mitglieder sind:
a) die Fraktionsvorsitzenden, auf Vorschlag des Staatspräsidenten oder des Senatspräsidenten,
b) der Gesannte des Generalstabs
c) der Gesannte des Bevölkerungsschutzes
d) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, auf Vorschlag des Staatspräsidenten oder des Senatspräsidenten.
e) die Präsidenten der Geheimdienste und weiterer Behörden auf Einladung des Staatspräsidenten
f) weitere Mitglieder, die durch den Staatspräsidenten benannt werden.
(4) Nur ordentliche Mitglieder besitzen Stimmrecht.
(5) Alle Mitglieder sind antragsberechtigt.

§ 3 Sitzung und deren Öffentlichkeit

(1) Sitzungen finden generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit nach Einladung durch den Staatspräsidenten statt.
(2) Sitzungen können öffentlich gemacht werden, sofern eine Mehrheit von 2/3 der ordentlichen Mitglieder dafür stimmen und diese mit dem Staatspräsidenten stimmen.
(3) Protokolle sind grundsätzlich geheim, es sei denn, der Staatspräsident trifft eine anderweitige Anordnung im Einklang mit den Sicherheitsinteressen der Republik.

§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 25. April 2013 in Kraft. Die Verordnungen vom 14.11 und 06.12.12 treten außer Kraft.

Freie Stadt Bergen, 24.04.13



Staatspräsident


zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 04.05.13.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (4. Mai 2013, 14:47)