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Gesetz zur Änderung der Verfassung zum Zwecke der Wahlrechtsanpassung
Der Senat hat mit Zustimmung des Staatspräsidenten das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Änderung der Verfassung zum Zwecke der Wahlrechtsanpassung
§ 1 – Änderung
In Artikel 39 Absatz 3 der Verfassung der Republik Bergen wird das Wort „achtzehnte“ ersetzt durch das Wort „sechzehnte“.
§ 2 – Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft. Es ändert die Verfassung gemäß Artikel 37, Absatz 2 VdRB.
Freie Stadt Bergen, den 27.10.13
DER STAATSPRÄSIDENT