Bergen wird seit April 2021 im Rahmen eines Forenverbundes (aber als
weiterhin selbstständiges Projekt ) fortgesetzt.
Wir sind jetzt hier zusammen mit Dreibürgen, Nordhanar, der Nordmark u.a. zu finden . Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.
Dieses Forum ist ein Archiv.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular , um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden .
Anordnung über den Verdienstorden der Republik Bergen (VOA)
Anordnung
Der Tradition des Verdienstordens in Bergen folgend und unter Einbeziehung des Wandels der gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen erlasse ich gemäß Art. 23 Alternative o VdRB folgende Anordnung unter Wiederherstellung der althergebrachten Verleihungspraxis:
§ 1 – Zweck
Diese Anordnung regelt die Schaffung und Verleihung des Verdienstordens der Republik Bergen.
§ 2 – Auszeichnungswürdige Leistungen
Der Verdienstorden der Republik Bergen wird verliehen für besondere Leistungen politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet oder für besondere Verdienste um die Republik.
Die Auszeichnung kann auch posthum verliehen werden. § 3 – Vorschlagsrecht und Prüfung
Alle Bürgerinnen und Bürger Bergens können eine Person für die Verleihung der Verdienstmedaille, des kleinen Verdienstordens, des kleinen Verdienstordens in besonderer Ausführung und des großen Verdienstordens vorschlagen. Über die Verleihung entscheidet dann die für die Verleihung zuständige Stelle. Diese kann auch von sich aus die Verleihung vornehmen.
Die Prüfung der Verleihung der Sonderstufen kann jeder Bürger Bergens anregen. Über die Prüfung und die anschließende Verleihung entscheiden die für die Verleihung zuständigen Stellen.
Die Verleihung der besonderen Verdienstorden der Republik Bergen kann jedes Mitglied des Senates anregen. Die Entscheidung liegt dem Staatspräsidenten ob.
Die Verleihung der Sonderstufe des besonderen Verdienstordens der Republik Bergen kann jeder Botschafter der Republik im Ausland, der Außenminister und der Staatskanzler vorschlagen. Die Entscheidung obliegt einzig und allein dem Staatspräsidenten, der sie auch aus eigener Entscheidung verleihen kann.
§ 4 – Stufen des Verdienstordens
Die Verdienstmedaille der Republik Bergen ist die unterste Stufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten verliehen.
Der kleine Verdienstorden der Republik Bergen ist die zweite Stufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten verliehen.
Der kleine Verdienstorden der Republik Bergen in besonderer Ausführung ist die dritte Stufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten verliehen.
Der große Verdienstorden der Republik Bergen ist die vierte und höchste regulär verliehene Stufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten verliehen.
Die Sonderstufe des kleinen Verdienstordens der Republik Bergen ist die erste Sonderstufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten verliehen.
Die Sonderstufe des großen Verdienstordens der Republik Bergen ist die zweite Sonderstufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten verliehen.
Die 1. Stufe des besonderen Verdienstordens der Republik Bergen ist die dritte Sonderstufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten verliehen.
Die 2. Stufe des besonderen Verdienstordens der Republik Bergen ist die vierte Sonderstufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten verliehen.
Die Sonderstufe des besonderen Verdienstordens der Republik Bergen ist die vierte Sonderstufe des Verdienstordens. Sie wird vom Staatspräsidenten ausschließlich an ausländische Diplomaten, Staats- und Regierungschefs verliehen.
§ 5 – Sonderausführung
Es wird eine Sonderausführungen geschaffen für besondere Leistungen von Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleuten und weiteren Bediensteten des Staates in der Gefahrenabwehr oder, im Ausnahmefall in anderen Bereichen, die jeweils aus vier Klassen (in kleiner Ausführung, in großer Ausführung, Sonderstufe und Sonderstufe in besonderer Ausführung) verliehen wird. Die Sonderstufe in besonderer Ausführung wird nur verliehen, wenn der zu Würdigende bei seinem Einsatz für einen Kameraden oder einen Dritten das Leben verloren hat oder sonstige dauerhafte und schwere Nachteile auf sich genommen hat.
Die Verleihung der kleinen Ausführung können alle Kameraden vorschlagen. Sie wird vom Vorgesetzten geprüft und vom zuständigen Staatspräsidenten vorgenommen. Die Verleihung der großen Stufe können alle Vorgesetzten vorschlagen. Sie wird vom Staatspräsidenten vorgenommen. Die Verleihung der Sonderstufe kann der zuständige Minister vorschlagen, sie wird vom Staatspräsidenten geprüft und vorgenommen. Die Verleihung der Sonderstufe in besonderer Ausführung kann ebenfalls der Minister vorschlagen, sie wird vom Staatspräsidenten geprüft und vorgenommen.
§ 6 – Verleihung
Der Verdienstorden wird mit der Urkunde feierlich verliehen.
Der Staatspräsident kann jederzeit die Verleihung delegieren. § 7 – Aberkennung
Erweist sich eine Person der Auszeichnung als unwürdig, so kann sie wieder aberkannt werden. Die Aberkennung kann auch posthum erfolgen.
§ 8 - Gestaltung
Die Gestaltung der Auszeichnung und ihrer Ausführungen wird durch das Staatspräsidialamt festgelegt.
§ 9 - Ordenskanzlei
Im Staatspräsidialamt besteht die Ordenskanzlei des Verdienstordens. Sie ist für die Bearbeitung und Prüfung sämtlicher aus dieser Anordnung sich ergebener Erfordernisse und Aufgaben zuständig.
§ 10 – Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt mit Verkündigung in Kraft.
Unterzeichnet in der Freien Stadt Bergen, am vierzehnten Juni Zweitausendundvierzehn
DER STAATSPRÄSIDENT
Geändert durch Änderungsanordnung vom 27.01.15
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (27. Januar 2015, 00:39) aus folgendem Grund: Formatierung