§ 1 - Erhebung zur Hymne
(1) Das "Lied der Bergener" (Anhang 1) wird inklusive der Melodie (Anhang 2) zur Nationalhymne der Republik Bergen erklärt.
§ 2 - Erklärung zum Staatssymbol
(1) Die Hymne wird zum Symbol des Staates, auch im Sinne des § 29a StGB erklärt.
§ 3 - Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft
Anhang I - Text
Liebes Bergen, schönes Land,
das aus dreien auferstand.
Menschen voller Herzlichkeit,
für dich da zu aller Zeit.
Deine Schönheit, wunderbar,
ist so strahlend hell und klar.
Grüne Täler, bergige Höh’n!
Du sollst niemals untergehn.
Anhang II - Melodie
Der Anhang enthält die Noten des Liedes.
Anmerkung:
Text / Melodie: A. von Weyer / N. Hahnenkort, 2011
Hinweise
Verabschiedet
: 26.12.11