Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird seit April 2021 im Rahmen eines Forenverbundes (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zusammen mit Dreibürgen, Nordhanar, der Nordmark u.a. zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Dieses Forum ist ein Archiv.

Guten Tag lieber Gast, um »Republik Bergen« vollständig mit allen Funktionen nutzen zu können, sollten Sie sich erst registrieren.
Benutzen Sie bitte dafür das Registrierungsformular, um sich zu registrieren. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Sonntag, 8. Dezember 2013, 01:03

Gesundheitsaufklärungszentrumsgesetz - SZgA-Gesetz


Zuletzt geändert
durch das Erstes Gesetz zur Bereinigung und Neufassung gesetzlicher Bestimmungen vom 26.12.15.



§ 1 – Allgemeines
(1) Das Staatszentrum für gesundheitliche Aufklärung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es ist der obersten Gesundheitsbehörde untergeordnet und hat seinen Sitz in der Freien Stadt Bergen.
(2) Aufgabe der Staatszentrum ist es,
a) die gesundheitliche Aufklärung und die sexuelle Aufklärung sowie die Gesundheitserziehung zu fördern,
b) Konzepte und Materialien zur Unterstützung dieser Aufklärung zu entwickeln und zu publizieren,
c) auf diesem Gebiet tätige Personen weiterzubilden.

§ 2 – Organe
(1) Das Staatszentrum wird von einem Präsidenten geleitet, der durch die zuständige oberste Staatsbehörde ernannt wird.
(2) Der Präsident wird durch einen Beirat unterstützt, der aus fünf vom zuständigen Minister berufenen sachkundigen Personen besteht. Dieser berät den Präsidenten bei seiner Amtsführung und beschließt einen Haushaltsplan, der durch die oberste Gesundheitsbehörde genehmigt wird.

§ 3 – Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.




Unterzeichnet und verkündet in der Freien Stadt Bergen, am 08.12.13

DER STAATSPRÄSIDENT