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Völkerrechtliches Abkommen | Königreich von Albernien

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Dienstag, 27. Januar 2015, 00:06

Königreich von Albernien

ExekutivabkommenVereinbarung zwischen Seiner Exzellenz dem Prime Minister of the Kingdom of Albernia und Seiner Exzellenz dem Staatspräsidenten der Republik Bergen

Der Prime Minister des Kingdom of Albernia, stellvertretend für die Regierung des Kingdom of Albernia und der Statspräsident der Republik Bergen, stellvertretend für die Republik Bergen, sind im Bemühen, die diplomatische Zusammenarbeit ihrer Völker heute und in Zukunft zu wahren, zu folgender Vereinbarung gekommen:

1. Die Republik Bergen und das Kingdom of Albernia erkennen sich gegenseitig als souveräne Staaten und Völkerrechtssubjekte an.

2. Beide Regierungen werden Anstrengungen unternehmen, dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander aufzunehmen. Diplomatische Vertreter einer Partei erhalten dabei im Hoheitsgebiete der anderen Partei diplomatische Immunität.

3. Darüber hinaus werden sich beide Regierungen - unter Berücksichtigung von Einschränkungen, die sich aus nationalem Recht oder internationalen Verpflichtungen ergeben - dafür einsetzen, den freien Personen- und Warenverkehr zwischen ihren Staaten zu ermöglichen und zu fördern.

4. Im Übrigen werden beide Regierungen prüfen, inwieweit eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der Justiz möglich ist.

Aldenroth, am 25. Januar 2015

Für die Republik Bergen



Für die Regierung des Kingdom of Albernia