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Staatskanzlers.
Zitat
Reichskanzlers

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Zudem würde ich klarstellen, dass der Staatspräsident dem Entwurf nicht zustimmen muss, sondern er nur kein VETO einlegen darf.
Zitat
Erhält er nach dieser zweiten Beratung nun mindestens 60% der möglichen Stimmen,
ist der Entwurf angenommen und muss vom Staatspräsidenten ausgefertigt
werden. Kommt eine Mehrheit von 60% der Stimmen nicht zusammen, ist der
Entwurf gescheitert.
Zudem würde ich klarstellen, dass der Staatspräsident dem Entwurf nicht zustimmen muss, sondern er nur kein VETO einlegen darf.![]()
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bezogen.
Zitat
Stimmt der Staatspräsident dem Entwurf zu, fertigt er ihn aus und lässt ihn im Gesetzblatt veröffentlichen.
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Er kann aber gegen einen Gesetzentwurf sein, ohne das er ein Veto einlegt.
Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist nicht seine Zustimmung sondern nur das Ausbleiben des Vetos wichtig.
Du kannst Veto auch mit "Ich verbiete!" übersetzen, dann wird es klarer: Wenn du etwas nicht verbietest, heißt das nicht, dass du es gutheißt.![]()
Das Ausblieben des Vetos ist aus meiner Sicht eine explizte Zustimmung, auch wenn er selbst gegen ein Gesetz sein sollte. Wenn er gegen ein Gesetz eingestellt ist, sollte er ihm nicht zustimmen, es also mit einem Veto belegen. Glaubt er, dass sein Veto keinen Erfolg hat, kann er darauf verzichten, er stimmt dann aber wieder dem Gesetz zu, auch wenn er persönlich dagegen ist.
Vielleicht kann unser Hummelchen mal klarstellen, wie es am Besten wäre. Als zweite Meinung.
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