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RL - Real Life Jurist

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1

Dienstag, 13. November 2012, 00:36

Jurist

Ichn brauch mal nen Juristen für eine wirtschaftliche Frage :D

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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2

Dienstag, 13. November 2012, 00:57

RL oder VL? Whatever, ich versuche sie dir gerne zu beantworten.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

3

Dienstag, 13. November 2012, 11:40

RL :)
Es geht um die Frage ob ich ein Gewerbe anmelden muss oder nicht.
Ich will Material kaufen, daraus etwas machen und dann gewinnbringend verkaufen.
Der Monatliche Betrag würde dabei aber nicht sehr hoch sein unter 400 auf jeden Fall.
Ichn würd schätzen das ich vielleicht auf maximal 50€ kommen könnte.
Aber ich hab gelesen das man immer anmelden muss wenn man langfristig Gewinn erzielen will.

4

Dienstag, 13. November 2012, 21:25

Vielleicht weiß ja jemand da zu helfen...

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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5

Dienstag, 13. November 2012, 21:31

Es kommt darauf an mit was genau die Geld verdienst, aber wenn es sich wirklich um ein Gewerbe handelt, musst du das bei deiner Gemeinde anmelden. Zur kaufmännischen Buchführen wirst du bei deinen Umsätzen wohl hingegen nicht verpflichtet sein. Im Umsatzsteurrecht würdest du von der Kleinunternehmenrreglungen profitieren können (keine Pflicht zur Umsatzssteuerabfuhr, dafür aber auch kein Vorsteuerabzug) profitieren.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

6

Dienstag, 13. November 2012, 21:52

Es geht um Schmuck. Ich will Perlen kaufen (Holz, Glas, aber auch Federn und sowas eben). Daraus Schmuck basteln und verkaufen.

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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7

Dienstag, 13. November 2012, 23:31

Du wirst es deiner Gemeinde nach § 14 GewO wohl anzeigen müssen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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8

Mittwoch, 14. November 2012, 20:31

Ist auch nicht weiter schlimm. Habe auch einen Gewerbeschein als Kleinunternehmer. Sind bei der Steuererklärung 2 oder 3 Zettel mehr. Nicht wirklich ein Aufwand.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

9

Dienstag, 4. Dezember 2012, 14:51

So ist es!

Ein anmeldepflichtiges Gewerbe betreibst du, wenn du

1. eine erlaubte Tätigkeit
2. selbständig
3. auf Dauer angelegt (hier gibt es Ausnahmen - auch Einmalaktionen können bei bestimmtem Umfang Gewerbe sein)
4. mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst.

Diese darf nicht
freiberuflich,
reine Vermögensverwaltung oder
Urproduktion sein.

Scheint bei dir alles der Fall zu sein. Damit bist du auch Unternehmer im Sinne des UStG. Hier musst du schauen, ob du Kleinunternehmer sein willst oder nicht. Kommt drauf an wer deine Kunden sind und wie hoch deine Investitionen sind.