Bergen wird im Rahmen eines Forenverbundes mit dem Kaiserreich Dreibürgen (aber als
weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt
hier zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Ich habe mal eine Sven-Schröter-Kaserne in die Hauptstadt gelegt weil der Name hier häufiger mal auftaucht. Wenns nicht paßt bitte einfach umeditieren
Dienstgrade werde ich mir mal die Tage überlegen, was ich da zaubern kann, hätte ich schon Interesse dran. Was das Sonstige angeht, habe ich das nicht so verstanden, könntest nochmal genauer erläutern?
Supi
Natürlich kann ich das erläutern, sogar ganz präzise, umfangreich, im Detail... sobald mir wieder eingefallen ist was ich wollte
Du hattest dir ein Wappen gewünscht, das nicht aus dem Briefkopf extrahiert werden muss, glaube ich.
Staatspräsident a.D.
Das habe ich ja eben daraus extrahiert und die Fahne habe ich inzwischen im MN-Wiki gefunden
Erster Vorschlag:
Gesetz über die Bergenwehr
§1 Grundsätzliches
(1) Die Streitkräfte der Republik Bergen heißen "Bergenwehr".
(2) Die Bergenwehr dient dem Ziel, jederzeit, unter allen Umständen und gegen jede Art der Aggression die Sicherheit und Integrität sowohl des Territoriums als auch der Bevölkerung zu sichern.
(3) Die Bergenwehr ist eine Mischung aus Berufs- und Wehrpflichtarmee.
§2 Struktur
(1) Die Bergenwehr gliedert sich in die drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine.
(2) Jeder Teilstreitkraft steht ein Oberkommandierender vor. Für das Heer ein General welcher den Führungsstab Heer (FSH) führt, für die Luftwaffe ein General welcher das Führungsstab Luftwaffe (FSL) und für die Marine ein Admiral welcher den Führungsstab Marine (FSM) leitet. Diese drei bilden den Generalstab der Streitkräfte (GSS) wobei einer davon zusätzlich das Amt des Generalstabschef als Gesamtverantwortlicher inne hat.
(3) Den Kern der Bergenwehr bilden die Berufssoldaten mit einem personellen Anteil von 20 bis 30%.
§3 Wehrpflicht
(1) Jeder taugliche bergische Mann und Frau nimmt mit erreichen des 18. Lebensjahres an einem nerunmonatigen Wehrdienst teil. Ausgenommen sind davon Bürger die eine Tätigkeit in einem anderen öffentlichen Sicherheitsdienst (zB Polizeidienst), der Feuerwehr, Rettungsdienst oder ärztlichen Versorgungsdienst besitzen.
(3) Auf Antrag des Betroffenen kann der Wehrdienst um bis zu drei Jahre verschoben werden wenn das zuständige Wehramt diesem Ersuchen stattgibt.
(4) In den nächsten 20 Jahren nach der Grundwehrausbildung hat, sofern gesundheitlich dazu in der Lage, der Bürger jedes vierte Jahr an einer einwöchigen Wehrausbildungsauffrischung teilzunehmen.
(5) Während des Wehrdienstes hat der Wehrdeinstleistende Anspruch auf eine staatliche Grundversorgung mit Bekleidung, Wohnung und Nahrung sowie Gesundheitliche Versorgung.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Amadea Ketteler« (31. Juli 2012, 15:38)
Wenn ich dazu etwas sagen darf:
1. Die OKs hat Dreibürgen auch. Zur besseren Unterscheidung würde ich die anders nennen, das OKS z.B. Generalstab der Bergenwehr.
2. Die Bergenwehr war eigentlich als Berufsarmee ohne Wehrdienst gedacht, da müsstest du jetzt sagen, was warum besser ist.
3. Ein Abschnitt zum Thema Soldaten wäre gut.
Staatspräsident a.D.
1, Habe ich überarbeitet
2. Verfassung: "Von Vollendung des 18. Lebensjahres an können Bürger zum Dienst in den
Streitkräften oder anderen Zivil- oder Grenzschutzeinheiten verpflichtet werden." Da das die Verfassung dies explizit vorsieht möchte ich eher hören warum man hier von der Verfassung abweichen will
Da muß ich allerdings noch etwas anpassen hinsichtlich Ersatzdienst.
3. Was genau ist gemeint?
2. Es ist verfassungsmäßig möglich, muss aber nicht umgesetzt werden.
Gerade für die Haushaltssim wäre es besser, wenn wir auf die Wehrpflicht verzichten, geht auch gut ohne (im Normalfall).
3. Status des Soldaten, Rechte, Pflichten, Ausbildung, Ernennung, Beförderung etc.
Staatspräsident a.D.
Was hat denn die Haushaltssim damit zu tun?
Ansonsten würde ich vorschlagen die Diskussion über Pro und Kontra Whrpflicht ins SimOn zu verlegen wenn sich hier politische Parteien finden die das eine oder andere bevorzugen.
Mir persönlich ist es relativ egal ich kann da je nach belieben eine von beiden Positionen zu einnehmen
Die meisten der genannten Dinge bezüglich Soldaten würde ich nicht in Gesetze pressen wollen sondern in Dienstanweisungen, Verordnungen etc.
Schließlich will die Ebene unterhalb der Gesetzgebung auch noch etwas zu tun haben
Ich meinte auch nur Grundlagen, also welche rechte ein Soldat definitiv hat, wie er ernannt wird etc. Für den Rest ist der Verteidigungsminister zuständig.
Oder du.
Staatspräsident a.D.
Oki, dann werde ich ´mir da mal ein paar Ergänzungen ausdenken.
Wie soll das jetzt mit der Wehrpflicht werden?
Oki, dann werde ich ´mir da mal ein paar Ergänzungen ausdenken.
Wie soll das jetzt mit der Wehrpflicht werden?
Das mit der Wehrpflicht sollten wir SimOn klären.
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.
Ganz meine Meinung. Soll ich zwei Entwürfe bereitstellen, eines mit und eines ohne Wehrpflicht?
Ganz meine Meinung. Soll ich zwei Entwürfe bereitstellen, eines mit und eines ohne Wehrpflicht?
Das kannst Du tun.
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.