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§ 1 Auftrag
Herr Andries Bloembeek, wohnhaft in der Hauptstraße 17, 5101 Londhaven, (im Folgenden: der Mandant), beauftragt Herrn RA Björn Kortmann, geschäftsansässig in der Alten Gasse 7, 6089 Omsk, (im Folgenden: der Anwalt; Mandant und Anwalt werden im Folgenden als Parteien bezeichnet) mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in dem Strafverfahren BGH 1 StE 01/13, einschließlich der Vertretung vor Gericht. Der Anwalt verpflichtet sich zur Übernahme dieses Auftrages.
§ 2 Vergütung
Der Mandant hat dem Anwalt eine Entlohnung von 120 (in Worten: hundertzwanzig) BM für die geleistet Arbeitsstunde zu zahlen. Der Mandant erstattet dem Anwalt seine notwendigen Auslagen.
§ 3 Haftung
Der Anwalt hat lediglich Vorsatz zu vertreten.
§ 4 Beendigung
(1) Der Vertrag endet mit einer rechtskräftigen Entscheidung in der Rechtssache, eine Rücknahme der Klage durch die Staatsanwalt oder den Tod einer der Parteien.
(2) Verletzt eine der Parteien ihre grob fahrlässig ihre Pflichten, so kann der Vertrag von der anderen Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Verletzt eine der Parteien ihre Pflichten derart, dass das Festhalten an dem Vertrag der anderen Partei nicht länger zumutbar ist, so kann die andere Partei den Vertrag fristlos kündigen.
Omsk, den 23. Oktober 2013 B. Kortmann
Londhaven, 23.10.2013
gez. Andries Bloembeek
Prozessvollmacht
Hiermit erteilt Herr Andries Bloembeek,
wohnhaft in der Hauptstraße 17, 5101 Londhaven,
in der Rechtssache BGH 1 StE 01/13
Herrn Rechtsanwalt Björn Kortmann die Vollmacht:
zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen (§ 3 Abs. 5 APO) und Bußgeldsachen einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 9 Abs. 2 APO, mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen, zur Stellung von Anträgen nach der Allgemeinen Prozessordnung und
zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. Untersuchungshaft, Durchsuchungsbeschluss, einstweilige Verfügung und Kostenfestsetzungsverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Wertsachen oder Urkunden und die von der Justizkasse oder sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen.
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Übernahme der Verteidigung von Herrn Bloembeek. Ihnen werden ab sofort alle Unterlagen an Ihren Mandanten ebenso zugesandt.
Weiterhin erhalten Sie anbei dieses Schreibens die Akte des Verfahrens zugesandt. Wir bitten Sie diese zu kopieren und danach unverzüglich zurückzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Sarah Hummel
Präsidentin und Richterin am Bergischen Gerichtshof