"Werte Frau Vorsitzende, ich begründe den Antrag gern,
seit dem die Kollegin Dürr mit ihrem Prozessantrag in Sebnitz abgewiesen wurde
verfolgt sie meinen Mandanten mit ihrer Rachsucht. Das Gericht zu Sebnitz
erkannte es eindeutig als Formfehler der Staatsanwaltschaft an, meinen Mandaten
dort anzuklagen und ordnete sofortige Haftendlassung an. Anstatt das die
Kollegin ihren Fehler einsah und den geplatzten Prozess zu den Akten legte,
verfolgte sie ihn auf Schritt und tritt und schlug zu als mein Mandant im Auftrag
seines Arbeitgebers ins Ausland fliegen wollte, was er durfte da er keinerlei
Auflagen hatte. Das ich das Motiv der Kollegin Dürr, meinen Mandanten zu
verurteilen, als privat ansehe, als Rache für die Demütigung zu Sebnitz,
beantrage ich hier den Befangenheitsantrag gegen Staatsanwältin Dürr statt zu
geben. Es liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft bereits eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Kollegin vor. "