"Hohes Gericht, äh wie bitte Freiheitsberaubung, mein Mandant
wurde doch seiner Freiheit beraubt!
Wir verhandelt hier Rowdytum, sprich die Kappute Scheibe, alles andere kann
nicht bewiesen werden, dass das Objekt tot ist und Tote soll man ruhen lassen,
es ist heute nicht mehr nachweiß und nachvollziehbar! Auch wenn die Frau
Staatsanwältin, immer die Angst der nächsten Niederlage im Nacken, was
ich persönlich durchaus verstehe, immer wieder auf dem leidigem Thema
herumkaut. Gehen wir es noch einmal einzeln durch Hohes Gericht,
Freiheitsberaubung entfällt, kein Beweiß, Körperverletzung, entfällt kein Beweiß,
bleiben am Ende Widerstand gegen Vollzugsbeamte und Sachbeschädigung, wobei
diese von den Beamten hätte verhindert werden können. Vier Jahre für eine
kaputte Scheibe eines Dienstwagens sind nicht angemessen, sondern der Gipfel
juristischen Irrtums! Wir Plädieren für eine Bewährungsstrafe, kombiniert mit
einer Ordnungsstrafe. damit Hohes Gericht ist das der Gerechtigkeit genüge
getan."