Ach wissen Sie, Frau Kollegin, Sie können mir viel erzählen, was Ihrem Mandaten nicht alles passiert ist. Wenn er gefoltert worden ist, dann muss der Strafanzeige erstatten, dann werden die zuständigen Behörden in dieser Richtung tätig - mit allen Konsequenzen, wenn sich die Vorwürfe als unbegründet erweisen.
Die Aufnahmen sind für mich einwandfrei und wasserdicht, ich kann ihrem Mandanten daher nur raten, ein Geständnis abzulegen. In diesem Fall wäre ich bereit, dem Gericht eine Absprache im Sinne von § 11a, Absatz 8 Var. b der APO einulassen, zu folgenden Konditionen:
Sie schlägt eine Mappe auf.
Wir haben vollendete Freiheitsberaubung an dem Herrn Reuter, dafür biete ich Ihnen eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr an. Für Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung ebenfalls ein halbes Jahr, damit wird in der Gesamtstrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr stehen, deren Aussetzung zur Bewährung ich gerade noch so vertreten könnte, wenn Ihr Mandant den verletzten Beamten eine großzügige Wiedergutmachung nach seinen Verhältnissen leistet.
Mit Nachdruck fügt sie hinzu:
Das wäre mein letztes Wort zu diesen Konditionen, bei allem weiteren sprechen wir maximal über eine Halbstrafen-Bewährung, also mindestens im besten Falle 6 Monate Haft.