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Dr. Eulenstein erhebt sich, setzt die Brille auf und legt los.
"Frau Vorsitzende, Dr. Magdalena Eulenstein , für die Verteidiung, ich lege hier formal Protest gegen diesen Prozess ein. Ich stelle hiermit weiterhin Befangenheitsantrag gegen die amtierende Staatsanwaltin Frau Dr. Dürr. "
Hohes Gericht, ich beantrage Zurückweisung des Antrages als unzulässig. Als Staatsanwältin unterliege ich keiner Befangenheitsprüfung nach Paragraph 15 APO, schließlich bin ich für meine Behörde quasi Partei des Verfahrens.
"Werte Frau Vorsitzende, ich begründe den Antrag gern,
seit dem die Kollegin Dürr mit ihrem Prozessantrag in Sebnitz abgewiesen wurde
verfolgt sie meinen Mandanten mit ihrer Rachsucht. Das Gericht zu Sebnitz
erkannte es eindeutig als Formfehler der Staatsanwaltschaft an, meinen Mandaten
dort anzuklagen und ordnete sofortige Haftendlassung an. Anstatt das die
Kollegin ihren Fehler einsah und den geplatzten Prozess zu den Akten legte,
verfolgte sie ihn auf Schritt und tritt und schlug zu als mein Mandant im Auftrag
seines Arbeitgebers ins Ausland fliegen wollte, was er durfte da er keinerlei
Auflagen hatte. Das ich das Motiv der Kollegin Dürr, meinen Mandanten zu
verurteilen, als privat ansehe, als Rache für die Demütigung zu Sebnitz,
beantrage ich hier den Befangenheitsantrag gegen Staatsanwältin Dürr statt zu
geben. Es liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft bereits eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Kollegin vor. "