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Beruf: Richterin i.R.

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Region: Lorertal

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76

Donnerstag, 9. Februar 2017, 15:25

Es geht also weiter.

GedankenZeugenvernehmung ist immer gut.
Magdalena Eulenstein

77

Donnerstag, 9. Februar 2017, 20:46

Ist gespannt, welchen Zeugen das Gericht zuerst aufruft.

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78

Donnerstag, 9. Februar 2017, 23:32


Richterin Barbara SalfischGerichtsdiener, der erste Zeuge bitte.

Es erscheint einer der Polizisten in der Tür und wird zu eiem kleinen Tisch begleitet.


Bitte nennen Sie Ihren Namen und so weiter, Sie sind ja sicher nicht das erste Mal als Zeuge geladen.

79

Freitag, 10. Februar 2017, 00:52

Der Polizist tut seine Pflicht und stellt sich als POK Josef Herschhuber vor.

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80

Freitag, 10. Februar 2017, 23:37


Richterin Barbara SalfischHerr Herschhuber, ich muss sie belehren vor Gericht die Wahrheit zu sagen, auch wenn das vermutlich nicht nötig wäre. Haben Sie ihrem Einsatzbericht prinzipiell etwas hinzuzufügen?

81

Samstag, 11. Februar 2017, 00:05

Ich habe den Einsatzbericht selbst geschrieben und habe keine Ergänzungen vorzunehmen, Frau Vorsitzende.
erklärt Herschhuber.

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82

Samstag, 11. Februar 2017, 11:26

Erhebt sich und geht auf den Zeugen zu.

"Herr Polizeioberkommissar, weshalb sind Sie von wem genau, gerufen wurden?"
Magdalena Eulenstein

83

Samstag, 11. Februar 2017, 15:02

Herschhuber sieht kurz zur Richterin, dann wendet er sich der Verteidigerin zu.

Wir wurden durch die Stützpunktsicherheit der Albrecht-Kaserne alarmiert, wie es auch im Einsatzbericht vermerkt ist.

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84

Samstag, 11. Februar 2017, 18:06

"Nun Herr Oberkommissar, ich bin jetzt keine ausgewiesene Expertin für Militärstrafverfolgung, aber soviel weiss ich sogar, hätte die Militärpolzei ,den angeklagten nicht verhaften müssen, oder ging es gar nicht um den hier Angeklagten? Ging es vielmehr um den jüngstr verstorbenen Edmund Reuter, welche die MP gern in ihrer Gewalt gehabt hätte? Ist es nicht vielmehr so, das Sie Herr Herschhuber und ihr Kollege den Einsatz völlig falsch eingeschätzt haben und es dadurch erst zu Eskalation kam? Es endsprich doch den Tatsachen, dass Sie den Angeklageten ohne ihm seine Rechte vorzulsen, mit Handschellen auf den Rücksitz des Streifenwagens sperrten?"
Dr. Eulenstein drehte sich kurz zum Richterstisch.

"Hierzu Frau Vorsitzende wird gegen den Oberkommissar Herschuber und seinen Kollegen , noch ein gesondertes Verfahren anhängig sein, Verstoss gegen die Dienstvorschrift, Verstoss gegen das Polizeigesetz, ect."
Damit drehte sich sie wieder zu POK Herschuber zu

" Tja Herr Herschuber, da wird dienstrechlich noch einiges auf Sie zukommen. Aber zurück zu wichtigerem, nämlich dem Angeklagten. Was blieb dem armen Mann eigentlich weiter übrig ,wenn er nicht hätte ersticken wollen , als mit größter Mühe die Scheibe heraus zu tretten, welche unser guter Herr Herrschuber nicht einmal herunter gedreht hatte ,wie es Vorschrift ist. Haben Sie dazu noch etwas anzumerken Herr Zeuge?"
Magdalena Eulenstein

85

Samstag, 11. Februar 2017, 18:34

Herschhuber kratz sich am Kopf.

Soweit ich informiert bin, wurde die Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit zwar politisch breit diskutiert, aber nie umgesetzt. Insoweit besteht seit Jahrzehnten keine Militärstrafverfolgung mehr. Es ist überaus üblich, dass die Polizei die Bergenwehr unterstützt, wenn es um Maßnahmen gegen Zivilisten geht. Uns wurde von Seiten der Bergenwehr einre Geiselnahme gemeldet, wegen der sind wir vorgegangen. Die Person des Opfers war uns dabei zunächst unbekannt. Wir haben den Angeklagten über unsere Maßnahmen aufgeklärt, soweit wir diese abschätzen konnten.
Die förmliche Belehrung erfolgte lageangepasst auf dem Polizeirevier durch den DSL, soweit ich weiß.

Nimmt die Drohungen der Verteidigerin ungerührt zu Kenntnis, schließlich war sie in keinerlei Autoritätsperson. Stattdessen blickt er zur Richterin, inwieweit diese sich dieses Auftreten gefallen lässt.


Es gibt keine Vorschrift über das Herunterdrehen von Fahrzeugscheiben - ganz im Gegenteil ist bei den Streifenwagen der letzten beiden Generation das Herunterlassen der Scheiben aus Sicherheitsgründen unmmöglich. Stattdessen ist eine Standklimaanlage vorgesehen. Die Außenbedingungen gaben jedenfalls eine Gefahr für Gesundheit oder gar Leben nicht her, im Frühjahr ist das Klima in unserem Lande ja doch eher zu kalt als zu warm. Hemetisch dicht schließen unsere Kraftfahrzeuge auch nicht. Wenn Sie also mich fragen, ist die von Ihnen konstruierte Erstickungsgefahr lächerlich.

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86

Samstag, 11. Februar 2017, 18:37


Richterin Barbara Salfisch
Ließt in den Unterlagen den Ort nach in dem Frau Eulenstein studiert haben soll.

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87

Samstag, 11. Februar 2017, 19:14


Richterin Barbara SalfischFrau Eulenstein, ich verwarne Sie. Sie versuchen den Zeugen hier unter druck zu setzen, in dem Sie Vorschriften zitieren, die nicht existieren. Der Tatverdächtige muss bei der ersten Vernehmung belehrt werden, dies ist sowohl geschehen, als auch Ihr Mandant grundsätzlich über seine Rechte offensichtlich im Bilde gewesen war. Ferner wurde die Erstbefragung nicht durch den Herren Herschhuber vorgenommen. Wie Sie ferner als promovierter Jurist, der das Richteramt bekleidet haben will, wissen sollte, sieht der bergische Staat es nicht so eng mit den "fruit of the poisonous tree". Auch wie die Belehrung die mögliche Sachbeschädigung ihres Mandanten hätte verhindert werden sollen, erschließt sich dem Gericht bisher nicht.

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88

Sonntag, 12. Februar 2017, 08:08

Schaut die Vorsitzende verärgert an.

GedankenWas mischt die sich ein, ich hätte den Kerl weichgekocht.

"Frau Vorsitzende, zu der Zeit als ich noch das Hohe Amt inne hatte , habe ich mich stets sehr sehr eng an die Vorschrift gehalten und immer mein Ziel erreicht.
Sie hörten es von Zeugen gerade selbst Rechtbelehrung erfölgte er auf dem Revier, das ist ja wohl nicht dere übliche Umgang?
Was nun die Rechtsbelehrung betrifft, so hatte mein Mandant zumindest gewusst warum er unter Arrest steht, Nochmals hier wird ein aufheben um einen Streifenwagen gemacht mein Mandat hatte nun zum wiederholten Male angeboten den Wagen zu ersetzen, was bitte soll er noch tun? Es ist hohe Zeit meine Mandanten mit genau dieser Auflage frei zusprechen. "
Magdalena Eulenstein

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89

Sonntag, 12. Februar 2017, 14:46


Richterin Barbara SalfischFrau Eulenstein, die Belehrung ist zwingend bei der ersten Befragung vorgeschrieben, da können Sie noch so erbost gucken. Der von Herrn Hirschhuber vorgenommene Verwaltungsakt wurde bisher auch nicht beanstandet. Die Kosten werden sicherlich Gegenstand eines Zivilverfahrens sein, nicht jedoch die Strafrechtssache, denn diese wird hier verhandelt.

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90

Sonntag, 12. Februar 2017, 16:20

"Hohes Gericht, was mich und meinen Mandanten nervt ,ist der Akt das man einen Gerichtsbeschluss auF Abweisung nicht auf sich beruhen lässt. Zu mal bei einem Delikt, das ich mit Rowdytum umschreibe. Der Mandant hätte seine Strafe gezahlt und nie hätte sich je wieder ein Gericht darum sorgen müssen, nur weil unsere junge Frau staatsanwaltin, sich aber noch ihre Sporen verdienen muss,schleppt sie meinen Mandanten von einem Gerichtsbezirk in den anderen, in der Hoffnung das man dort die Anklage annimmt und sie sich profilieren kann Was soll sich eigentlich noch ergeben, Frau Vorsitzende? Nennen Sie mir eine Summe, ich werde es der Form halber mit dem Mandanten besprechen, jener wird zustimmen, Sie sprechen ihn frei, alle sind froh und glücklich, außer der Frau Staatsanwältin, die dann wiedermal ihre Sporen nicht bekommen hat. Dies ist nochmalig ein Versuch das Hohe Gericht zu einen Deal zu überreden."
Magdalena Eulenstein