Herschhuber kratz sich am Kopf.
Soweit ich informiert bin, wurde die Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit zwar politisch breit diskutiert, aber nie umgesetzt. Insoweit besteht seit Jahrzehnten keine Militärstrafverfolgung mehr. Es ist überaus üblich, dass die Polizei die Bergenwehr unterstützt, wenn es um Maßnahmen gegen Zivilisten geht. Uns wurde von Seiten der Bergenwehr einre Geiselnahme gemeldet, wegen der sind wir vorgegangen. Die Person des Opfers war uns dabei zunächst unbekannt. Wir haben den Angeklagten über unsere Maßnahmen aufgeklärt, soweit wir diese abschätzen konnten.
Die förmliche Belehrung erfolgte lageangepasst auf dem Polizeirevier durch den DSL, soweit ich weiß.
Nimmt die Drohungen der Verteidigerin ungerührt zu Kenntnis, schließlich war sie in keinerlei Autoritätsperson. Stattdessen blickt er zur Richterin, inwieweit diese sich dieses Auftreten gefallen lässt.
Es gibt keine Vorschrift über das Herunterdrehen von Fahrzeugscheiben - ganz im Gegenteil ist bei den Streifenwagen der letzten beiden Generation das Herunterlassen der Scheiben aus Sicherheitsgründen unmmöglich. Stattdessen ist eine Standklimaanlage vorgesehen. Die Außenbedingungen gaben jedenfalls eine Gefahr für Gesundheit oder gar Leben nicht her, im Frühjahr ist das Klima in unserem Lande ja doch eher zu kalt als zu warm. Hemetisch dicht schließen unsere Kraftfahrzeuge auch nicht. Wenn Sie also mich fragen, ist die von Ihnen konstruierte Erstickungsgefahr lächerlich.