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Ich denkre nicht, dass weitere Aussagen des Herrn Privatdozenten notwendig sind. Stattdessen würde die Staatsanewaltschaft anregen, die Beweisaufnahme auf die Überwachungsvideos zu erstrecken, die der Akte beiliegen.
"Hohes Gericht, jetzt will man uns hier noch mit so genannten Videomaterial die Zeit stellen.
Wir haben doch bereits festgestellt: Reuter war ein Verbrecher und und wollte dem Staat üble´s, Richtig? Nun ist er tod , Richtig? Ein Verbrecher weniger ,wem schadet es? Hat jeman Anspruch auf den Kadaver oder das Erbe Reuters erhoben, Nein? Wunderbar ,dann können wir mit wichtigeren fortfahren. Hohes Gericht wie ich es schon mehrmals bekundetet ,ist mein Mansant bereit für den Schaden am Streifenwagen aufzukommen, mein Mandant würde unter folgenden Umständen sogar eine Rempelei mit der Polizei einräumen und den Beamten je ein Schmerzensgeld zahlen, aber nur unter der Bedingung, das hohe Gericht sprich meinen Mandanten frei."
"Hohes Gericht, jetzt will man uns hier noch mit so genannten Videomaterial die Zeit stellen.
Wir haben doch bereits festgestellt: Reuter war ein Verbrecher und und wollte dem Staat üble´s, Richtig? Nun ist er tod , Richtig? Ein Verbrecher weniger ,wem schadet es? Hat jeman Anspruch auf den Kadaver oder das Erbe Reuters erhoben, Nein? Wunderbar ,dann können wir mit wichtigeren fortfahren. Hohes Gericht wie ich es schon mehrmals bekundetet ,ist mein Mansant bereit für den Schaden am Streifenwagen aufzukommen, mein Mandant würde unter folgenden Umständen sogar eine Rempelei mit der Polizei einräumen und den Beamten je ein Schmerzensgeld zahlen, aber nur unter der Bedingung, das hohe Gericht sprich meinen Mandanten frei."
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Was soll denn das jetzt für eine Verteidigungsstrategie werden?
Nach Ihrer Argumentation sind Tötungsdelikte gegen Obdachlose, Entwurzelte oder Weisen also nicht zu verfolgen? Sie sagen also weiterhin Ihr Mandant sei schuldig und soll Freigesprochen werden?
Dieses "sogenannte Videomaterial" ist von der Bergenwehr aufgezeichnet worden, einer bergischen Behörde.
"Dann rufen Sie die Bergenwehr, respektive die jenigen die das angebliche Video gedreht und geschnitten haben, in den Zeugenstand!
Ist es etwas von jenem nicht exestenten Offizier aufgenommen wurden?
Mein Mandand hat niemanden ermordet ,endwurzelt oder sonstiges! Er hat sich weder ,wie Sie es hier suggestieren, an Obdachlosen, noch an Wittwen und Weisen vergriffen, allein die Unterstellung Ihrerseits, ist schon an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
Ich fordere abermalls die Einstellung des Verfahrens gegen ein Bussgeld!"
Ob wir die Überwachungskamera wirklich vorladen sollten? Quatsch, diese Frau macht einen ja ganz wirr im Kopf.
Gut, dann können wir uns ja das Video der Überwachungskamera ansehen, das von einem unabhängigen Gutachter bereits als authentisch bestätigt wurde. Herr Doktor sie können hinten Platz nehmen.
"Moment,wer ist der so genante unabhängige Gutachter ,warum ist der mann nicht aufgedührt,ich wünsche den Herrn zu dem machwerk zu befragen. Vorher wird hier gar nicht angeschaut, langsam beschleicht micht der Verdacht das dass Hohe Gericht ,zusammen mit der Staatsanwaltschaft ,ein Komplott zu ungunsten meines Mandanten schließt.
Hohen Gericht Sie kennen unser Angebot und sollten darauf eingehen!"
Frau Vorsitzende,
aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Tatnachweis entsprechend der Anklage erbracht. Ich habe keine weiteren Beweisanträge, behalte mir diese aber vor, wenn die Verteidigung noch Anträge stellt.