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War schon darauf vor bereitet, dass es wohl um ein Vergleichsangebot gehen würde.
Das hören wir gerne. Aber Sie werden wohl nicht gekommen sein, um uns unsere Rechtsauffassung zu bestätigen?
Ich komme als Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde, um deren Interessen zu vertreten. Es ist nicht in unserem Interesse, abzustreiten, dass Ihnen Unrecht geschehen ist. Sie werden aber vermutlich verstehen, dass wir auf rechtlicher Ebene den Umfang der konkreten Forderungen so nicht ohne Weiteres werden teilen können. Ich würde Ihnen daher im beiderseitigen Interesse eine gütliche Einigung vorschlagen wollen.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Wir sind natürlich offen für Ihr Angebot, würden uns aber vorerst bis zur Einigung das Verfahren offen halten. Sie würden es natürlich genau so machen.
Welche Bedingungen müsste denn ein Angebot für Sie erfüllen?
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Wir müssen natürlich über eine Entschädigung für die unmittelbaren Schäden reden. Bei den Umsatzausfällen gäbe es sicher größeren Raum zur Einigung.
Im Raum stehen derzeit ihrerseits 13,6 Mio. BM?
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Das ist unser Schaden in der Tat. Ich muss Ihnen natürlich nicht mitteilen, dass wir über die Verhandlungen und den Vergleich stillschweigen erwarten.
Wie Sie wissen, werde ich die Zustimmung des Stadtrates einholen müssen, wenn wir uns einig werden - in diesem Falle könnten wir Ihre Interessen natürlich durch nicht-öffentliche Beratung sichern.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Es bleibt ihr nicht unbemerkt, dass ihr grübelndes Gegenüber eher skeptisch dreinblickt.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Mehr wird wohl nicht möglich sein.
Gut. Sie wissen vielleicht auch, dass Ende Januar 2018 Wahlen zum Stadtrat anstehen. Bis dahin hätte ich die Lösung dieser Sache gerne erreicht.
erinnert sie.
Gerichtlich waren wir ja bei 13,6 Mio. BM.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Sofern die Stadt bereit ist, den Status quo wieder herzustellen, sprich die Werbeträger auf Ihre Kosten wieder zu errichten, würden wir von der Leistung von Vermögensgütern absehen und nur noch auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit pochen.
Der Behauptung der Rechtswidrigkeit des Handelns der Stadt, vertreten durch den damaligen OB Eulenstein,
das betont sie besonders
würden wir nicht entgegentreten und sind selbstverständlich bereit, die Werbeträger wiederherzustellen. Sollen wir das über die Stadtwerke abwickeln oder würden Sie das selbst vornehmen wollen?
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Unsere Kostenaufstellung ist Ihnen aus dem Verfahren bekannt, es wäre für Ihre Stadt vielleicht möglich die Kosten zu drücken. Ich denke aus Ihrer Sicht sind die Stadtwerke interessanter.
Wir würden also lediglich eine Fortsetzungsfeststellungsklage aufrecht erhalten, sofern Ihre Stadt die Instandsetzung vornimmt.